04.11.2022
Gesetzesentwurf ermöglicht Anschlusszwang an fossile Wärmenetze
Verband kritisiert Novelle zum Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz in Baden-Württemberg
Am 01.11.2022 endete die Verbändeanhörung zum Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg. In seiner Stellungnahme kritisiert der Verband für Energiehandel Südwest-Mitte e.V. (VEH) zwei geplante Änderungen aufs Schärfste:
Die Novelle sieht vor, das Erneuerbare-Wärme-Gesetz sowie die Gemeindeordnung derart anzupassen, dass Kommunen zur ‚Sicherung der örtlichen Energieversorgung‘ Anschluss- und Benutzungszwänge für Fernwärmenetze erlassen können. Dies soll künftig auch möglich sein, wenn diese Netze nicht durch erneuerbare Energien gespeist werden und beträfe auch Gebäude, deren Wärmeversorgung bereits erneuerbare Energien nutzt.
„Es wäre auf Grundlage des Gesetzesentwurfes möglich, dass ein aktuell klimaneutral beheiztes Gebäude an ein vollständig fossil betriebenes Fernwärmenetz angeschlossen werden muss“, verdeutlicht VEH-Geschäftsführer Hans-Jürgen Funke.
Bisher sind Anschluss- und Benutzungszwänge an Wärmenetze im Gesetz daran gekoppelt, dass sie mindestens anteilig erneuerbare Energien einbinden und der Anschluss an das Wärmenetz damit einen Beitrag zur CO2-Emissionsminderung leistet. Diese Pflicht soll laut dem vorliegenden Entwurf entfallen. Damit verfehle das Gesetz sein Ziel – die Beförderung des Klimaschutzes – gänzlich, sondern würde es sogar noch konterkarieren.
Der Verband empfiehlt daher dringend, die vorgesehenen Änderungen an § 10 des EWärmeG sowie an § 11 der GemO aus der Novelle zu streichen.
Über den VEH
Der Verband für Energiehandel Südwest-Mitte e. V. (VEH) vertritt in Baden-Württemberg die Interessen von rund 200 vorwiegend mittelständischen Mitgliedsfirmen aus dem Brennstoff- und Mineralölhandel.
Vollständige VEH-Stellungnahme zur Novelle: PDF-Download
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