21.04.2023

Regierungsentwurf zur GEG-Novelle überfordert viele Hausbesitzer

Verband fordert Nachbesserungen

Am Donnerstag, den 19.04.2023, hat die Bundesregierung die zweite Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundeskabinett beschlossen. Der VEH Verband für Energiehandel Südwest-Mitte e.V. sieht viele Hausbesitzer durch die angestrebten Regulierungen überfordert. Nicht nur würden der erzwungene Heizsystemwechsel vielen Eigentümerinnen und Eigentümern finanziell zum Verhängnis, zudem seien die Alternativen zur immer teurer werdenden Wärmepumpe nur scheinbar umsetzbar. Der Einsatz von Wasserstoff als Heizenergie sei zum Beispiel noch völlig offen. Hier fordert der VEH seit langem gültige Regulierungen, die wasserstoffbasierte Brennstoffe anerkennen. Solche synthetischen oder auch biogene Brennstoffe fänden im Entwurf aber keine Erwähnung, Härtefälle seien gewohnt unkonkret. Selbst die Übergangsfrist, die das Gesetz auf soziale Beine stellen soll, wenn eine Heizung plötzlich irreparabel kaputt geht, sei viel zu kurz und man investiere doppelt – einmal in die Übergangsheizung und ein weiteres Mal nach spätestens drei Jahren in die glorifizierte Wärmepumpe, um die man kaum mehr herumkommt. Zu den Kosten einer Wärmepumpe ist die Dämmung zu finanzieren, damit nicht die Stromkosten auch noch die letzten Euros aus der Vorsorge ziehen. Die Alterssicherung leidet auch durch den Wertverlust des Eigenheims, der sich durch die Modernisierungspflichten ergibt. Als Städter hat man vielleicht noch Glück und kann sich an ein Wärmenetz anschließen lassen, dessen klimaschonende Wirkung alles andere als sicher ist. Auf dem Land aber muss man zukünftig um die Hauswärme bangen.

Sollten diese Sorgen nicht ausreichen, um Bundestag und Bundesrat im Zuge der nun anstehenden Beratungen zu Kritik anzuregen, sei es nicht einmal gesichert, dass die Bestellung der hochgelobten Wärmepumpe innerhalb eines Jahres bedient wird. Schon jetzt gibt es Liefer- und vor allem Montageengpässe, das Heizungsgewerk sei völlig überfordert.

Aus Sicht des VEH muss also noch nachgebessert werden – bestehende Heizungen sollten mit CO2-neutralen flüssigen Brennstoffen zumindest anteilig befeuert werden dürfen. Betroffene bräuchten umsetzbare Alternativen und die finanzielle Sicherheit, im nächsten Winter weder im Kalten zu sitzen noch ihr Haus verkaufen zu müssen.

Diese Pressemitteilung finden Sie hier als PDF-Download.

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