07.12.2023

Gebäudeenergiegesetz, Wärmeplanungsgesetz und Erneuerungsschub bei Wärmeerzeugern

Gebäudeenergiegesetz – was ändert sich beim Heizen mit Öl?

Die Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch bekannt als Heizungsgesetz – hat viele Menschen verunsichert. Muss das Eigenheim umfangreich modernisiert werden, um die Anforderungen des Gesetzes zu erfüllen? Was passiert mit der alten Heizung, wenn es eine Ölheizung ist? Am 1. Januar 2024 tritt das GEG in Kraft. Für Ölheizungsbesitzer bedeutet dies zunächst: Es ändert sich erst einmal nichts.

In der Regel darf eine Ölheizung somit weiterbetrieben werden. Für Öl-Brennwertkessel, aber auch für heute vielfach betriebene Öl-Niedertemperaturkessel gelten keine Austauschverpflichtungen. Handelt es sich allerdings um einen sogenannten Standardkessel der älteren Kesselgeneration, muss dieser ausgetauscht werden, wenn er älter als 30 Jahre ist. Ausnahme sind Ein- und Zweifamilienhäuser, in denen der Eigentümer selbst schon vor dem 1. Februar 2002 eingezogen ist und seitdem dort wohnt. Dort muss von Gesetzes wegen kein Kesseltausch erfolgen.

Wer seine Heizungsanlage modernisieren möchte, kann auch zukünftig auf Öl-Brennwertkessel setzen; allerdings müssen nach gewissen Übergangsfristen bestimmte Mindestanteile an erneuerbaren Energien genutzt werden. Durch die Kombination mit einer Wärmepumpe oder die Nutzung von anteilig erneuerbaren Brennstoffen können die Heizungen die Vorgaben des GEG erfüllen.

Wärmeplanungsgesetz – Welche Anforderungen stellt es?

Das GEG ist dabei eng verknüpft mit dem Kommunalen Wärmeplanungsgesetz (WPG). Beide treten am 1.1.2024 in Kraft. Danach sind zwei Fälle zu unterscheiden:

1. Es liegt zum Zeitpunkt des Heizungstausches noch keine kommunale Wärmeplanung vor, dann müssen nach der Modernisierung

  • 15 Prozent erneuerbare Energien ab dem Jahr 2029,
  • 30 Prozent ab 2035 und
  • 60 Prozent ab 2040 genutzt werden.

2. Liegt am Standort der Heizung bereits eine kommunale Wärmeplanung vor, ist die Nutzung von

  • 65 Prozent erneuerbarer Energie spätestens fünf Jahre nach der Heizungsmodernisierung gesetzlich vorgeschrieben.

Dabei müssen Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern eine kommunale Wärmeplanung bis 1.7.2026 vorlegen, kleinere Kommunen haben Zeit bis zum 1.7.2028. In Baden-Württemberg gilt die Wärmeplanungsvorschrift nach aktuellem Stand durch das „Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz“ bereits zwei Jahre früher. Konkrete Informationen erhält man am besten direkt bei der jeweiligen Kommune.

Flüssige Brennstoffe weiterhin Erfüllungsoption

Für alle, die auch zukünftig auf Flüssigbrennstoffheizungen setzen wollen, kann der erneuerbare Anteil an der Wärmeerzeugung zur Erfüllung des GEG erfolgen z. B. durch den Einbau einer Hybridheizung als Kombination von einem Heizkessel für flüssige Brennstoffe und einer Wärmepumpe oder durch den Einsatz eines flüssigen Brennstoffes mit einem entsprechenden erneuerbaren Anteil.

Bei der Auswahl einer neuen Heizung weist unter anderem das „Green Fuels ready-Label“ den Weg: Es ist auf Heizungen, Tanks und Komponenten angebracht, die für bis zu 100 Prozent erneuerbare flüssige Brennstoffe zugelassen sind. Und es gibt auch bereits Haushalte, die solche Brennstoffe nutzen.

Auf www.zukunftsheizen.de, wo es u.a. ausführliche Informationen zum GEG gibt, findet man eine Reihe von Praxisbeispielen mit Demo-Anlagen, in denen erneuerbares Heizöl bereits in Wohngebäuden eingesetzt wird. Derzeit arbeiten Heizölproduzenten und -handel intensiv an einem flächendeckenden Angebot für solche klimaschonenden Heizölqualitäten.

Aktuelles Marktgeschehen

Wie jedes Jahr im Winter und aufgrund der zuletzt kühleren Temperaturen berichtet der Handel von belebter Heizölnachfrage. Die derzeitige Preisentwicklung lässt dabei nicht erwarten, dass im neuen Jahr mit großen Preissprüngen zu rechnen ist. Wer also aktuell noch ausreichend bevorratet ist, kann mit Nachbestellungen getrost bis in den Januar warten.

Erstmals seit fast 30 Jahren über eine Million Wärmeerzeuger verkauft

Die langen Diskussionen und das viele Hin und Her des GEG haben streckenweise regelrechte Panik ausgelöst. Entgegen den Zielen des Gesetzes wurden in diesem Jahr über eine Million Wärmeerzeuger, davon allein zwischen Januar und September ca. 82.000 Ölheizungen, verkauft und installiert. Im Vergleich mit dem Vorjahreszeitraum sind es doppelt so viele neue Ölheizungen, die Zahl der Wärmepumpen blieb etwas hinter den Erwartungen der Branche zurück. Komplexe Förderbedingungen verunsicherten die grundsätzlich investitionswilligen Verbraucher. Biomasseheizungen gingen sogar im Verkauf zurück.

Diese Pressemitteilung als PDF-Download.

Mitglieder-Bereich



Energie-Tweets

Durch die Energie-Tweets auch unterwegs die wichtigen Neuigkeiten aus dem Energie- und Wärmemarkt lesen.

Ganz einfach und unkompliziert durch Twitter.

Presse-Bereich

Alle wichtigen Informationen des Verbandes sowie Pressekontakt, Bild- und Downloadmaterialien.

Unser Service für Presse- und Medienvertreter.

Individuelles Heizen

Individuelles Heizen

Nachhaltigkeitsabkommen Thüringen

Banner_NAThüringen

Wir arbeiten klimaneutral durch Kompensation

ClimatePartner_rechteSpalte

Unsere Partner

en2x uniti VHU VWT Brennstoffspiegel ral enrgiehandel