09.11.2022

VEH fordert: Soforthilfegesetzt muss angepasst werden!

Im Zuge des kürzlich vom Kabinett verabschiedeten Soforthilfegesetzes für Gas und Wärme hat sich der VEH in einem Schreiben an die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder unseres Verbandsgebiets, Rheinland-Pfalz, Saarland, Baden-Württemberg, Thüringen und Hessen, gewandt.

Darin fordern wir sie dazu auf, die etwa 20 Millionen Nutzenden von Heizöl- und Holzpelletheizungen bei ihren Entlastungsmaßnahmen nicht zu vergessen. Auch hier kommt es derzeit zu massiven Preissteigerungen infolge der Energiepreiskrise, weshalb eine Ausnahme dieser Energieträger von den Entlastungen nicht nachvollziehbar ist.

Für lösungsorientierte Gespräche sind wir gern bereit, den konkreten Handlungsbedarfs sehen wir allerdings klar in der Politik.

Das Schreiben in voller Länge finden Sie hier als PDF-Download.

221109_Aufforderung Anpassung Soforthilfegesetz

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