29.02.2024
Ölheizung behalten: so geht's
Wie t-online berichtet, bedeutet das GEG keineswegs das Aus für Ölheizungen. Bezogen auf eine Studie, die das BMWK beauftragt hat, kommen die beliebten und sicheren Wärmespender unter bestimmten Voraussetzungen auch weiterhin in Frage.
Dazu zählen Ölheizungen, die zu mindestens 65 Prozent mit Bioheizöl oder PtL, also synthetisch aus Grünstrom hergestelltem Flüssigbrennstoff, betrieben werden. Ebenfalls möglich ist die gemeinsame Verwendung von einer Ölheizung mit 55 Prozent Bioheizöl/PtL und Solarthermie bzw. solarer Trinkwassererwärmung. Auch ein wasserführender Pelletofen kann die Ölheizung ergänzen, um die neuen Vorgaben zu erfüllen.
Dazu gehen "Experten [...] davon aus, dass für moderne Ölheizungen der Bioheizölanteil bei etwa 5,9 Prozent liegen kann – ohne, dass diese vorher nachgerüstet werden. Durch die Modernisierung kann der einsetzbare Bioheizölanteil deutlich erhöht werden. Neue Ölheizungen kommen mit einem Bioheizölanteil von bis zu 20 Prozent problemlos klar."
Wichtig bei all dem ist, dass derzeit nur für Neubauten in Neubaugebieten die gesetzlichen Pflichten gelten. Verpflichtet zum Tausch ist niemand, der nicht schon nach vorher geltendem Recht seine Heizung hätte erneuern müssen.
Fazit
Wer gerne mit Öl oder Gas heizt, muss sich in den kommenden Jahren wenig Gedanken machen. Denn es gibt zahlreiche Methoden, die den bevorzugten Brennstoff verwenden und zudem bis zu einem gewissen Maße zukunftssicher sind.
Den vollständigen Artikel von t-online finden Sie hier: https://www.t-online.de/heim-g...