09.02.2023

Härtefallregelung muss fair bleiben

Ausgerechnet das Land Berlin macht es vor. Hier gibt es seit dem 31. Januar die Heizkostenhilfe für Haushalte und Gewerbetreibende. Wer dort über 70 Prozent Mehrkosten für Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets oder Kohle hatte, erhält 80 Prozent der Kosten, die das 1,7-Fache übersteigen, zurück. Zusätzlich können Unternehmen Liquiditätshilfen beantragen. In allen anderen Bundesländern ist es noch nicht möglich, Gelder über die Härtefallregelung zu beantragen oder gar zu beziehen. Ganz im Gegenteil: Der Haushaltsausschuss der Bundesregierung hat in seiner Sitzung vom 25.01. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sogar von den Hilfen ausgeschlossen.

Als Verband mittelständischer Energiehändler in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland und Thüringen sieht der VEH die unklare Situation kritisch: „Die Härtefallregelung sollte in unseren Augen ein Werkzeug sein, die Entlastungen für Verbraucher von nicht leitungsgebundenen Energien fair zu gestalten. Indem die Umsetzung verschleppt wird und kleine und mittlere Unternehmen gar nicht bedacht werden, erzeugt sie stattdessen Frustration. Die Unterstützung für überforderte Haushalte bleibt genauso aus wie Hilfen für Betriebe, die auf ausdrückliches Anraten der Bundesregierung von Gas bspw. auf Heizöl ausgewichen sind“, erklärt der VEH-Geschäftsführer Hans Jürgen-Funke.

Der VEH fordert die Bundesregierung auf, KMU in die endgültige Härtefallregelung einzuschließen und zügig ein Abwicklungsprozedere mit den Ländern zu vereinbaren.

Der VEH fordert die Bundesländer auf, proaktiv tätig zu werden, um ihre Bürgerinnen und Bürger sowie ihre KMU in dieser Energiekrise zu unterstützen. Dass das möglich ist, zeigt das Beispiel Berlin.

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