24.11.2022

VhU nimmt Stellung zum geplanten Hessischen Klimagesetz

Dr. Ortlieb: Das Land soll sich auf Bewältigung der Klimafolgen konzentrieren. Die Rahmensetzung für Klimaschutz ist Sache von EU und Bund.

Frankfurt am Main. Die Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände lehnt das von der Landesregierung vorgeschlagene hessische Klimagesetz mit eigenen hessischen Klimazielen ab, da die Zuständigkeit für die Rahmensetzung zur Senkung des Treibhausgasausstoßes zurecht auf der Ebene der EU und des Bund liege. Das Land solle sich auf die „Herkulesaufgabe Klimafolgenanpassung“ konzentrieren, empfiehlt die VhU in ihrer Stellungnahme zur gestrigen Anhörung im Landtag.

Die VhU unterstütze das Ziel, den Treibhausgasausstoß in der EU in den nächsten drei Jahrzehnten zügig zu senken und unter Wahrung von Wirtschaftswachstum und industrieller Wertschöpfung möglichst Klimaneutralität zu erreichen. „Neue Ziele und Instrumente eines Landes würden die Maßnahmen von EU und Bund zur Treibhausgasreduktion nur verkomplizieren und verteuern“, sagte Dr. Ortlieb.

„Hessen sollte den Schwerpunkt seiner Klimapolitik auf die Anpassung an die Klimafolgen legen. Die Prävention von Überflutungen nach Starkregen, die Vermeidung der Überhitzung von Innenstädten und Ortskernen, der Schutz der Verkehrswege und der Ausbau von Alarmsystemen sind Beispiele für Aufgaben, die vor Ort am besten bewältigt werden können“, so Dr. Ortlieb.

Kritisch sieht die VhU die geplante Schaffung eines neuen „wissenschaftlichen Klimabeirats“, da es bereits genügend Klimaexpertise gebe. Laut VhU-Stellungnahme sei „zu befürchten, dass dieser Klimabeirat ein weiteres steuerfinanziertes Gremium wäre, mit dem das Umweltministerium die Beeinflussung der allgemeinen politischen Willensbildung der Bevölkerung durch die Exekutive vorantreiben will, was grundsätzlich abzulehnen ist. Die allgemeine politische Willensbildung muss der Zivilgesellschaft und insbesondere dem Wettbewerb der Parteien vorbehalten sein.“

Den vollständigen Artikel vom 22.11.2022 finden Sie auf der Webseite der VhU

Die ausführliche Stellungnahme finden Sie hier zum Download.

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