08.08.2023

Neues Gebäude-Energie-Gesetz macht Energiewende für Verbraucher noch komplexer

Nach den Preissteigerungen und -schwankungen der letzten Monate auf dem Energiemarkt verunsichert das vieldiskutierte Gebäudeenergiegesetz (GEG) die Bürger aufs Neue. Der Verband für Energiehandel Südwest-Mitte e. V. (VEH) ordnet die Regelungen des Gesetzes, das im September verabschiedet werden und ab Januar gelten soll, für Verbraucher ein. 

Orientierung für Verbraucher 

Das Wichtigste zuerst: Funktionierende Heizungen müssen nicht ausgetauscht werden. Lediglich Heizungen, die älter als 30 Jahre sind und als sog. Konstanttemperaturkessel – also mit veralteter Technik – im Einsatz sind, müssen i.d.R. ersetzt werden. Das gilt jedoch bspw. nicht für Heizgeräte in seit 2002 selbstbewohnten Wohnungen und bei Niedertemperatur- oder Brennwertkesseln. Hinzugekommen ist die Vorschrift, erneuerbare Energien in neue Heizungsanlagen einzubinden. Auch hier gelten diverse Abstufungen und Fristen. Im Zuge der Verhandlung wurde das GEG um mehrere Erfüllungsoptionen, inklusive Biomasseheizungen (z. B. Pellets) in Neubauten, ergänzt. Nach aktuellem Stand sieht das GEG außerdem teilweise großzügige Förderungen und Kredite vor. Auch die Austauschfristen bei irreparablem Heizungsdefekt sind verlängert worden. Der VEH fordert im Einklang mit dem Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e. V. (UNITI), auch CO2neutrale flüssige Brennstoffe – also „grünes Heizöl“ – im Gesetzestext eindeutig als Erfüllungsoption zu definieren. Wichtig für Heizungsbetreiber: Das Gesetz ist in den meisten Fällen erst bindend, sobald ein Wärmeplanungsbeschluss von der eigenen Kommune getroffen wurde. 

Veränderungen im mittelständischen Energiehandel 

Die letzten Jahre haben eindrücklich gezeigt, wie verlässlich und dabei wandlungsfähig der mittelständische Energiehandel trotz schwieriger Rahmenbedingungen ist. Die vorhandene Infrastruktur – u.a. Tanklager, die TKW-Flotte, aber auch verschiedene Fahrzeuge und Lager für Pellets – stärken die Versorgungssicherheit mit Energie vor allem in unsicheren Zeiten und sollte deshalb weiter genutzt werden. Neben Holz können darüber künftig auch e-Fuels und bio-Fuels gehandelt werden. Zudem leisten die Händler ihren Kunden gegenüber durch den regelmäßigen persönlichen Kontakt auch wichtige Orientierungshilfe. Darüber hinaus wirkt der Energiehandel im Gegensatz zu Fernwärme und Gas als Regulativ auf dem Wärmemarkt. Je größer der Wettbewerb unter den Energieträgern, desto besser für die Energiewende. Der mittelständische Energiehandel kann seine Versorgungsfunktion jedoch zukünftig nur dann weiterhin erfüllen, wenn er dafür die notwendigen politischen Leitplanken erhält; die ihm momentan zunehmend entzogen werden. 

Klimaneutrales Heizen auch mit flüssigen Energieträgern 

Klimaneutrales Heizen hat viele Optionen. Durch individuell geeignete Maßnahmen wie Dämmung oder smarte Hybridsysteme und allen voran biogene und synthetische Fuels kann die Energiewende vorangetrieben werden. So können in kleineren aber finanzierbaren Schritten die Vorgaben der Bundesregierung auch ohne teure Wärmepumpe erreicht werden. Vor allem kann die Energiewende nur gemeinsam gelingen. Bisher greifen 75 Prozent der Heizungen in Deutschland auf Gas oder Öl zurück. Dieser Block sollte und kann auch nicht komplett durch Wärmepumpen und Wärmenetze ersetzt werden. Stattdessen ist es denkbar, durch die Einbindung und Gleichstellung von H2-readyGasheizungen und Green-Fuels-ready-Ölheizungen die Beheizungsstruktur als Ganzes nachhaltig werden zu lassen. Dazu sind u.a. die Erfahrungen und die Logistik des Energiehandels zu nutzen. Es braucht also echte Technologieoffenheit und klare politische Rahmenbedingungen, die dem Energiehandel die notwendige Investitionssicherheit geben.

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