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Informationsdienst für unsere Mitglieder
Rundschreiben 09/2024

  

Inhalt

  1. 41. Neu-Ulmer Energietag am Donnerstag, 30. Januar 2025 - bitte vormerken
  2. Absatz von Heizungen stark rückläufig: Wärmewende stagniert
  3. Finale Regelungen für das Ausstellen, Übermitteln und den Empfang von E-Rechnungen im inländischen B2B-Geschäftsverkehr veröffentlicht
  4. Neue Studie von Frontier Economics im Auftrag von UNITI: E-Fuels könnten fossile Kraftstoffe vor 2045 (E-Benzin 2037, E-Diesel 2043) vollständig und zu heute vergleichbaren Kraftstoffpreisen ersetzen
  5. „Die Autodoktoren tanken E-Fuels“ – Kampagne endet am 31. Dezember 2024
  6. Verbraucherschützer warnen vor betrügerischen Webseiten
  7. VEH-Jahrespressegespräch am 10.12.202
  

1. 41. Neu-Ulmer Energietag am Donnerstag, 30. Januar 2025 - bitte vormerken

Die Vorbereitungen auf den Neu-Ulmer Energietag 2025 laufen derzeit auf Hochtouren. In den nächsten Tagen werden Sie die offizielle Einladung mit Tagungsprogramm, Anmeldeunterlagen und Ablauf erhalten. Bereits heute möchten wir Sie bitten, diesen für den Wärmemarkt wichtigen Fachkongress wieder fest vorzumerken:

Tagung: Donnerstag, 30. Januar 2025
Ort: Maritim-Hotel in Ulm
Begrüßungsabend: Mittwoch, 29. Januar 2025 im Bootshaus Ulm.

Wir freuen uns bereits heute, Sie zum Neu-Ulmer Energietag 2025 begrüßen zu dürfen.

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2. Absatz von Heizungen stark rückläufig: Wärmewende stagniert

  • Nach wie vor rund 10 Millionen Heizung in Deutschland veraltet
  • Hersteller blicken pessimistisch in das kommende Halbjahr

Köln/Berlin, 24. Oktober 2024 – Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) hat seine Absatzstatistik für das dritte Quartal 2024 veröffentlicht. Zentrales Ergebnis: Der Absatz von Wärmeerzeugern ist gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 48 Prozent eingebrochen. Das entspricht 548.000 abgesetzten Heizungen in absoluten Zahlen. Die Wärmewende tritt damit gut ein Jahr nach Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der Ausweitung der Förderung auf alle Wohnungseigentümer und Hausbesitzer Ende August auf der Stelle.

Der Absatz von Wärmepumpen ging gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 52 Prozent zurück. Das Ziel der Bundesregierung jährlich 500.000 Wärmepumpen zu installieren, rückt damit in weite Ferne. Biomasse-Heizungen verzeichnen einen Marktrückgang von 61 Prozent. Das entspricht 18.000 abgesetzten Einheiten. Mit Blick auf das Gesamtjahr 2024 schätzt der BDH, dass insgesamt ca. 740.000 Wärmeerzeuger abgesetzt werden, davon um die 200.000 Wärmepumpen. Der Absatz von Heizungen bewegt sich somit wieder auf dem langjährigen Niveau der Jahre 2014 bis 2019.

Die herausfordernde Marktsituation spiegelt sich auch in der aktuellen Konjunkturumfrage des BDH wider. In der halbjährlich durchgeführten Erhebung fragt der Verband die Absatzerwartungen seiner Mitgliedsunternehmen in den einzelnen Produktbereichen ab. Gegenüber der Frühjahrsumfrage hat sich die Stimmung in der Heizungsindustrie nicht aufgehellt. Auch auf das kommende Halbjahr blicken die Hersteller über alle Produktgruppen hinweg überwiegend pessimistisch.

Mit Blick auf die ehrgeizigen Klimaschutzziele im Gebäudesektor und vor dem Hintergrund des veralteten Anlagenbestandes sowie der angespannten Marktsituation, betont der BDH, dass das Modernisierungstempo dringend wieder gesteigert werden muss. Von den rund 21,6 Millionen installierten Anlagen in deutschen Heizungskellern gelten rund 10 Millionen Heizungen als technisch veraltet. „Das Gebäudeenergiegesetz lässt einen breiten technischen Lösungsraum zu. Neben der Wärmepumpe stehen zum Beispiel hybride Heizsysteme oder Biomasse-Heizungen zur Verfügung. Der Staat fördert bestimmte Heizsysteme mit bis zu 70 Prozent der Investitionskosten“, betont BDH Hauptgeschäftsführer Markus Staudt. „Trotz aller Verunsicherung, die durch die langwierige Debatte um das Gebäudeenergiegesetz ausgelöst wurde, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, um sich mit der Heizungsmodernisierung zu beschäftigen“, so Staudt weiter. 

Der BDH weist zudem darauf hin, dass neben der Industrie und dem Handwerk auch und insbesondere von Seiten der Bundesregierung über die vielfältigen technischen Lösungen des GEG und die attraktiven Förderbedingungen informiert werden muss. Die vom 04 bis 10. November deutschlandweit stattfindende Woche der Wärmepumpe sei hier ein Schritt in die richtige Richtung. Es müsse aber über alle GEG konformem heizungstechnischen Lösungen und Effizienztechnologien informiert werden, um den unterschiedlichen Bedürfnissen und Anforderungen der Bürgerinnen und Bürger gerecht zu werden, so der BDH.

Folgende Infografik als PDF-Download

  

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3. Finale Regelungen für das Ausstellen, Übermitteln und den Empfang von E-Rechnungen im inländischen B2B-Geschäftsverkehr veröffentlicht

Die geplanten Regelungen für das Ausstellen, Übermitteln und Empfangen von Rechnungen werden ab dem 1. Januar 2025 gelten. Demnach wird für alle Umsätze bei inländischen Unternehmen (= inländisches B2B-Geschäft) die elektronische Rechnung (nachfolgend: „E-Rechnung“) verpflichtend. Der materiell-rechtliche Gehalt einer Rechnung im umsatzsteuerrechtlichen Sinne bleibt unverändert.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat nun die finale Fassung seines Informationsschreibens an die obersten Finanzbehörden der Länder veröffentlicht, die im Vergleich zu dem am 1. August 2024 zugesandten Entwurf keine wichtigen materiell relevanten Änderungen enthält. Die komplette finale Fassung stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung.

Für den korrekten Umgang und die rechtzeitige Befassung mit den nun finalen Regelungen empfehlen wir

  • Ihren Dienstleister im Bereich der kaufmännischen Software, Fakturierung/Buchhaltung und/oder mit dem Steuerberater/Wirtschaftsprüfer auf die Übergangsmöglichkeiten zur E-Rechnung rechtzeitig anzusprechen,
  • falls (noch) erforderlich, im B2B-Geschäftsverkehr den Empfang von E-Rechnungen (z.B. über ein E-Mail-Postfach) ab dem 1. Januar 2025 technisch zu ermöglichen,
  • sich auch bei der IHK über Webinare und Informationsveranstaltungen zu diesem Thema zu erkundigen.
  • Eine ausführliche inhaltliche Auseinandersetzung mit den neuen Vorgaben finden Sie bei Haufe Steuern (Link) oder auch bei Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Link).


Uns erreichten hierzu einige Mitgliederanfragen zu den Übergangsfristen. Deshalb weisen wir hiermit nochmals auf Folgendes hin:

  • Grundsätzlich gilt die Vorgabe der Einführung einer E-Rechnung ab dem 1. Januar 2025. Jedoch bestehen Übergangsregelungen für einen begrenzten Zeitraum.
  • Diese Übergangsregelungen finden Sie im Schreiben des BMF unter den Randnummern 62 bis 65, das wir Ihnen gerne auf Wunsch gerne zukommen lassen .
  • Demnach können Umsätze, die zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2026 ausgeführt werden, weiterhin mit einer "sonstigen Rechnung" abgerechnet werden (siehe Randnummer 63 der BMF-Information).
  • Was unter einer „sonstigen Rechnung“ zu verstehen ist, finden Sie unter Randnummer 7 in der BMF-Information.
  • Die „sonstige Rechnung“ muss dann auch bis spätestens zum 31. Dezember 2026 übermittelt werden.
  • Wenn bis dahin mit einer anderen elektronischen Rechnung abgerechnet wird, ist die Zustimmung des Leistungsempfängers (wie bisher) notwendig; keine Zustimmung ist bei Abrechnung auf Papier notwendig (siehe Randnummern 16 bzw. 20 der BMF-Information).
  • Für kleinere Unternehmer, deren Gesamtumsatz im Vorjahr (hier 2026) nicht mehr als 800.000 EUR betragen hat, wird diese Ausnahmeregelung für Umsätze, die in der Zeit zwischen dem 1. Januar 2027 und dem 31. Dezember 2027 ausgeführt werden, bis zum 31. Dezember 2027 verlängert (§ 27 Abs. 38 Satz 1 Nr. 2 UStG, siehe Randnummer 64 BMF-Information).
  • Bis zum Ablauf des Kalenderjahres 2027 kann die Rechnungsausstellung und -übermittlung – vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers – für einen bis dahin ausgeführten Umsatz auch mittels elektronischem Datenaustausch (EDI) erfolgen, wenn die Rechnung nicht ohnehin bereits die Anforderungen des § 14 Absatz 1 Satz 6 Nummer 1 oder Nummer 2 UStG erfüllt. (vgl. Randnummer 65 der BMF-Information).
  • Hinsichtlich des Empfangs einer E-Rechnung gilt keine Übergangsregelung, er ist somit vom 1. Januar 2025 an durch den Rechnungsempfänger

(Quelle: UNITI-RS TS-RS 124-24 | WM-RS 91-24 | SSt-RS 133-24 vom 30.10.2024 und TS-RS 131-24 | WM-RS 98-24 | SSt-RS 142-24 vom 19.11.2024)

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4. Neue Studie von Frontier Economics im Auftrag von UNITI: E-Fuels könnten fossile Kraftstoffe vor 2045 (E-Benzin 2037, E-Diesel 2043) vollständig und zu heute vergleichbaren Kraftstoffpreisen ersetzen

Das Beratungsunternehmen Frontier Economics hat im Auftrag von UNITI eine neue Studie über mögliche „Szenarien für Markthochlauf von E-Fuels im Straßenverkehr erstellt. Für diese wurden aktuelle Drittstudien von Concawe & Aramco (2024), Öko-Institut & Agora (2024), Fraunhofer (2021) und Agora & Frontier Economics (2018), einbezogen, die sich mit der langfristigen Entwicklung von Produktionskosten von E-Fuels auseinandersetzen.

UNITI ist es seit jeher ein Anliegen, die politische, öffentliche sowie mediale Diskussion um die Frage, was E-Fuels zukünftig kosten werden, inhaltlich mitzugestalten und hielt es daher für notwendig, die in der Prognos-Studie aus 2018 enthaltenen Daten auf die aktuellen Entwicklungen im globalen PtX-Markt hin neu analysieren zu lassen. Frontier Economics hat dafür aufgrund der Komplexität einer Produktionskostenabschätzung keine eigenen Berechnungen angestellt, sondern veröffentlichte Berechnungen von Drittstudien genutzt. Die Ergebnisse sind aus Sicht der UNITI sehr positiv zu bewerten und lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Durch Skaleneffekte positiv verlaufende Produktionshochläufe und damit einhergehende Kostendegressionen können die Produktionskosten für E-Fuels in Zukunft etwas über 1 Euro pro Liter liegen: Ein Liter E-Benzin ist für 1,10 Euro, ein Liter E-Diesel für 1,22 Euro pro Liter herstellbar (inkl. Transport nach Deutschland).
  • Bei optimalen Rahmenbedingungen für den Markthochlauf von E-Fuels sind langfristig bezahlbare Endverbraucherpreise in Höhe von 1,49 Euro für den Liter E-Benzin und 1,73 für den Liter E-Diesel erreichbar.
  • E-Fuels könnten fossile Kraftstoffe bereits ab 2037 (E-Benzin) bzw. 2043 (E-Diesel) vollständig ersetzen.
  • Entscheidend dafür sind passende regulative und politische Rahmenbedingungen. Es bedarf eines verlässlichen regulatorischen Rahmens, um günstigere Finanzierungsbedingungen für industrielle Produktionsprojekte an Standorten mit idealen Erneuerbaren Energien-Potenzialen zu schaffen.
  • Die Energiesteuer hat als Kostenvariable einen erheblichen Einfluss auf zukünftige E-Fuels-Endverbraucherpreise an der Tankstelle und sollte daher auf E-Fuels und alle erneuerbaren Kraftstoffe gesenkt werden.

Eine kurze Darstellung der Kernaussagen, die Ergebnisse der Studie auf einen Blick hinsichtlich der zukünftigen E-Fuels-Endverbraucherpreise und welche Forderungen wir an die Politik ableiten wurden in einem Begleitpapier zur Studie zusammengefasst.

Sollten Sie Interesse an gedruckten Exemplaren der Studie haben, können Sie dies gerne mitteilen (begrenzte Verfügbarkeit):

Per Mail: info@uniti.de

Telefonisch: 030 755 414 300

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5. „Die Autodoktoren tanken E-Fuels“ – Kampagne endet am 31. Dezember 2024

Im Sommer 2023 hatte UNITI die endverbraucherorientierte Kampagne Die Autodoktoren tanken E-Fuels gestartet, die von vielen Mitgliedern unterstützt wurde und viel Aufmerksamkeit in der breiten Öffentlichkeit erzeugen konnte.

Wie vorgesehen, endet am 31. Dezember 2024 der Vertrag für die Verwendung der Marke „Die Autodoktoren“ im Rahmen dieser Kampagne. Wir möchten Sie daher bitten, die Kommunikationsmittel und Materialien von Die Autodoktoren tanken E-Fuels nach dem 31. Dezember 2024 nicht mehr einzusetzen.

„Die Autodoktoren“ bleiben dem Thema E-Fuels weiterhin aus Überzeugung verbunden, so dass wir uns auf die Möglichkeit für weitere gemeinsame Projekte in der Zukunft freuen.

Wir danken allen Mitgliedsunternehmen, die diese Kampagne tatkräftig und engagiert unterstützt haben und auch bei unseren kommenden Aktionen, die wir aktuell u.a. mit Blick auf die Bundestagswahl planen, wieder mit dabei sind!

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6. Verbraucherschützer warnen vor betrügerischen Webseiten

Auf der Suche nach günstigem Heizöl landen viele Verbraucher oft auf Portalen, bei denen es sich um Fake-Shops handelt. Diese betrügerischen Webseiten locken mit besonders günstigen Heizölpreisen. Doch schon kurz nach der Bestellung tauchen die ersten Probleme auf: Entweder muss Vorkasse geleistet werden, der Shop schickt keine Bestellbestätigung oder Rechnung oder es kommen "plötzlich" horrende Lieferkosten hinzu. Manchmal verschiebt sich auch der Liefertermin immer wieder nach hinten.

Das Ergebnis ist bei allen Szenarien meist dasselbe: Das Geld wurde bezahlt, das Heizöl nicht geliefert und der Betreiber der Webseite ist nicht erreichbar.

Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat nun eine Liste mit den fünf bekanntesten Fake-Shops herausgebracht. Dabei handelt es sich um:

  • fast-oil24.de
  • fast-heizoel.de
  • heiz-oel24.com
  • heizoel-24.com
  • simaholz.com

Die Betreiber der Fake-Shops gehen sehr geschickt vor, erklären die Verbraucherschützer. Die Webseiten sehen professionell aus und machen einen seriösen Eindruck. Oft ähneln sie bekannten und vertrauenswürdigen Onlinehändlern. Zudem locken die Fake-Shops mit besonders günstigen Preisen. Gerade bei Produkten, die derzeit stark nachgefragt werden, wie Heizöl und Brennholz, fallen Verbraucherinnen und Verbraucher auf solche Tricks herein.

Es wird empfohlen, vor dem Kauf auf bestimmte Hinweise zu achten, die einen Fake-Shop entlarven. Ein fehlendes Impressum oder unvollständige Kontaktdaten sind oft ein erstes Warnsignal. Seriöse Onlineshops bieten in der Regel mehrere Zahlungsmöglichkeiten an, darunter auch sichere Varianten wie Kauf auf Rechnung oder Kreditkarte. Zudem drängen Kriminelle ihre Kundinnen und Kunden, möglichst schnell zu zahlen. Oft wird den Kunden suggeriert, dass sie nur durch eine schnelle Überweisung von einem günstigen Preis profitieren können.

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7. VEH-Jahrespressegespräch am 10.12.2024

Zum Ende des Jahres, genauer gesagt am 10.12.2024, werden wir – wie bereits in den Vorjahren auch – ein Jahrespressegespräch mit Medienvertretern aus unserem Verbandsgebiet durchführen. Vor dem Hintergrund, dass immer mehr Redakteure kaum noch die Zeit für ein Präsenzgespräch finden, haben wir uns bereits in den Vorjahren dazu entschieden, Pressegespräche nunmehr im Online-Format im Rahmen einer Web-Konferenz durchzuführen.

Dabei wollen wir vor allem folgende Themen besprechen:

  • Überblick über die aktuelle Marktsituation
    Analyse der Entwicklungen und Herausforderungen der aktuellen Marksituation und Beheizungsstruktur.
  • Ein Jahr „Heizungsgesetz“
    Einordnung nach einem Jahr Inkrafttreten der GEG-Novelle und des Wärmeplanungsgesetzes.
  • HVO und E-Fuels: Klimaneutrale Potenziale flüssiger Energieträger im Wärmemarkt
    Welche Möglichkeiten gibt es für Verbraucher schon jetzt Klimaneutral zu Heizen?
  • Forderungen an eine neue Bundesregierung
    Vorstellung der zentralen Anliegen und Erwartungen des VEH an die künftige Energiepolitik.

Wir hoffen auf eine rege Beteiligung seitens der Medien und auf eine breite und objektive Berichterstattung. Über die Ergebnisse informieren wir im nächsten Rundschreiben.

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Sie können alle Rundschreiben des VEH auch im Mitgliederbereich der Verbands-Website einsehen. Gehen Sie dazu auf die Mitgliederseite und loggen sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten ein.

Sie möchten keine weiteren Rundschreiben des VEH erhalten? Gehen Sie zur Abmeldung auf die Seite http://www.veh-ev.de/rundschreiben/abmeldung.html.

Herausgeber:
Verband für Energiehandel Südwest-Mitte e.V.
Tullastraße 18, 68161 Mannheim
Tel.: (0621) 411095, Fax: (0621) 415222, E-Mail: info@veh-ev.de
1. Vorsitzender: Thomas Rundel; 2. Vorsitzender: Henrik Schäfer

Das Rundschreiben dient der Information der Mitglieder und Partner des Verbandes für Energiehandel Südwest-Mitte e.V. Nachdruck und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des VEH.