|
Informationsdienst für unsere Mitglieder Rundschreiben 12/2022 |
|
|
Inhaltsverzeichnis
Weihnachtsgruß
- Forderung nach Gleichbehandlung im Rahmen der Entlastungspakete auf VEH-Pressekonferenz
- Bundestag beschließt Entlastungspaket - DEPV und VEH forderten Heizkostenentlastung auch für nicht leitungsgebundene Energien: Heizöl- und
Holzpelletkunden bei Preisbremse nicht vergessen!
- Aktuelle Pressemeldungen zu Widerrufsrecht im HEL-Fernabsatz – ein aktueller Sachstand aus Sicht von UNITI
- Kooperation UNITI, ADAC, ZDK und Autodoktoren zu E-Fuels: Video Nummer 5
- Statement des ZVSHK-Präsidenten: HEIZUNG IST NICHT ALLES!
- Zum 1. Januar 2023 steigt die Lkw-Maut in Deutschland
- Kurzarbeitergeld: Sonderregelungen gelten bis 30.06.2023
|
|
Weihnachtsgruß
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
ein weiteres Jahr mit großen Herausforderungen auch für unsere Branche neigt sich dem Ende entgegen. Der Krieg in der Ukraine hat auf den Energiemärkten teils große Turbulenzen ausgelöst und zu nie dagewesenen Preissprüngen und auch zeitweise zu größeren Versorgungsengpässen geführt,
die durch eine Phase von Niedrigwasser auf den Flüssen – insbesondere auf dem Rhein – zusätzlich verstärkt wurden. Die hohe Auftragslage, gerade im zweiten Halbjahr, hat zudem unsere Logistik vor große Schwierigkeiten gestellt. Lieferfristen von bis zu acht Wochen und darüber hinaus waren
und sind keine Seltenheit. Aktuell führen die politischen Entscheidungen zu den Kostenentlastungen auch bei Heizöl, Pellets und Flüssiggas – was wir grundsätzlich begrüßen und auch lange Zeit gefordert haben – zu großen Verunsicherungen und auch Unverständnis bei vielen Verbrauchern: All
diese Entlastungspakete sind unausgegoren, schlecht vorbereitet und wenig praxistauglich ausgestaltet.
Ganz unabhängig davon: die bereits beschlossenen politischen Rahmenbedingungen, aber auch die für die nächsten Jahre bereits angedachten, zeigen, dass die fossilen Energien – insbesondere die Kohle und das Öl – möglichst rasch aus dem Markt gedrängt werden sollen. Dabei hat doch gerade
dieses Krisenjahr gezeigt, wie wichtig und notwendig es ist, eine sichere und speicherbare Energie für Privathaushalte und die Wirtschaft zur Verfügung zu haben, um angemessen durch diese Krisenzeit zu gelangen.
Wir haben uns als VEH und in enger Abstimmung und Kooperation mit UNITI und weiteren uns nahestehenden Branchenverbänden sowie mit großer Unterstützung unserer PR-Agentur NeulandQuartier permanent dafür eingesetzt, die politischen Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass auch diese Energien
weiterhin eine verlässliche Zukunft haben. Dabei arbeiten wir intensiv daran, unseren Beitrag zu einer zukünftig zunehmend CO2-freien Energieversorgung in Deutschland zu leisten. Nur wenn wir diesen Weg konsequent mit einer starken Verbandsorganisation auch in den nächsten Jahren
weitergehen, können wir die Basis dafür bereiten, dem mittelständischen Energiehandel und speziell Ihnen als Mitglied im VEH die notwendigen Perspektiven zu verschaffen.
Lassen Sie uns insofern trotz aller Widrigkeiten im derzeitigen Markt durchaus auch zuversichtlich in die Zukunft blicken. Der mittelständische Energiehandel hat in der Vergangenheit immer unter Beweis gestellt, dass er mit seiner Flexibilität und Anpassungsfähigkeit gut aufgestellt ist. Dies
sollte für uns genügend Ansporn sein, sich den zukünftigen Herausforderungen mit Optimismus zu stellen.
Gerne bedanken wir uns bei all unseren Mitgliedern, insbesondere bei den Mitgliedern im Vorstand und Beirat, herzlich für Ihre Unterstützung. Ohne dieses Engagement wären die vielfachen Erfolge unserer gemeinsamen Verbandsarbeit sicher nicht zustande gekommen.
Ihnen allen, Ihren Familien und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wünschen wir hiermit eine besinnliche und gesegnete Weihnachtszeit und ein gesundes sowie erfolgreiches Jahr 2023.
Thomas Rundel Henrik Schäfer Hans-Jürgen Funke Dr. Jörg Lenk
zurück zum Inhalt
|
|
1.) Forderung nach Gleichbehandlung im Rahmen der Entlastungspakete auf VEH-Pressekonferenz
Unsere diesjährige Jahrespressekonferenz am 7.12.2022, die wir wie in den letzten Jahren wieder im Rahmen einer Videokonferenz durchführten, wurde von rund 20 Medienvertreter:innen der Printmedien sowie dem Hörfunk und dem TV aus dem VEH-Verbandsgebiet besucht. Die Berichterstattung zu den von
uns angesprochenen Themen war entsprechend hoch:
Nachfolgend einige Zitate aus den einzelnen Berichten vom 8.12.2022:
- Kritik an Ungleichbehandlung: Funke wiederholte bei dieser Gelegenheit seine Kritik an der Ungleichbehandlung durch die Politik. Die Heizöl-Verbraucher – das sind auch viele Industriebetriebe – würden im Entlastungspaket nicht berücksichtigt, obwohl diese infolge der massiv
gestiegenen Preise finanziell stark belastet seien. Der Verband fordert für Besitzer von Ölheizungen ebenso wie von Pelletöfen eine Entlastung nach vergleichbaren Grundsätzen wie bei Strom und Gas; auch eine Anpassung der Mehrwertsteuer ist für Funke denkbar. Bei der geplanten
Härtefallregelung vermisst er noch die konkrete Ausformulierung. (Frankfurter Allgemeine)
- Eine Härtefallregelung reicht nicht aus: Doch auch beim Öl sind die Preise seit dem Ukraine-Krieg massiv gestiegen, der Höhepunkt wurde im März mit 210 Euro für 100 Liter erreicht. Derzeit liegt
er mit etwa 120 Euro noch um gut 50 Prozent über dem Wert des Vorjahres. Entsprechend fordert der Verband von der Bundesregierung, auch die Besitzer von Öl- und Pelletheizungen zu entschädigen, analog zur Gaspreisbremse. (Heilbronner Stimme)
- Zudem kämpft der Verband dafür, dass die
Ölbrennwert-Technik bei den Plänen für eine Energiewende und mehr Klimaschutz in Gebäuden nicht vergessen wird. Als Argument führt Funke die aktuell hohen Kosten für Heizstrom bei Wärmepumpen an, niemand wisse zudem, wohin sich der Gaspreis entwickle. Der Verband plädiert daher für
Hybridsysteme, das heißt für die Kombination unterschiedlicher Wärmequellen. Klimaneutrale Brennstoffe könnten fossile Energieträger in Zukunft nach und nach ersetzen, hieß es. (Frankfurter Allgemeine)
- E-Fuels als mögliche Lösung: Für die Ölheizung selbst sieht der Verband nach wie
vor eine Zukunft. In den kommenden Jahren verschärften sich zwar die Bedingungen, unter denen solch eine Anlage noch betrieben werden darf, ein grundsätzliches Aus sei aber von der Politik nicht geplant. Hoffnung setzen die Unternehmer auf die Entwicklung sogenannter E-Fuels, also flüssiger
Brennstoffe, die aus regenerativen Quellen erzeugt werden. (Heilbronner Stimme)
- Der Verband für Energiehandel (VEH) Südwest-Mitte hat den Kunden geraten, bei Bedarf zeitnah Heizöl zu bestellen. VEH-Geschäftsführer Funke sagte dem SR, die Preise seien auf einem Tiefstwert. Es sei
unwahrscheinlich, dass sie weiter fallen. Es gebe viel Unsicherheit im Markt. Prognosen seien daher aktuell schwierig. Offen sei z.B., wie sich das Öl-Embargo gegen Russland auswirke. Der Absatz von Heizöl habe sich in diesem Jahr im Vergleich zum Vorjahr kaum verändert. Auffällig sei nur, dass
die Kunden angesichts hoher Preise deutlich kleinere Mengen bestellt hätten. (Saarländischer Rundfunk)
zurück zum Inhalt |
|
2.) Bundestag beschließt Entlastungspaket - DEPV und VEH forderten Heizkostenentlastung auch für nicht leitungsgebundene Energien: Heizöl- und Holzpelletkunden bei Preisbremse nicht vergessen!
Im Rahmen unserer Bemühungen um eine Gleichbehandlung bei dem Entlastungspaket der Strom- und Gaskunden haben wir u.a. auch eine gemeinsame Pressemeldung mit dem Deutschen Energieholz- und Pelletverband (DEPV) herausgegeben, die bundesweit eine hohe Aufmerksamkeit und Resonanz erzeugte.
Nachfolgend die Pressemeldung:
Berlin/Mannheim, 24. November 2022. Die geplante Beschränkung der Gas- und Strompreisbremse auf leitungsgebundene Energieträger lässt rd. 30 Prozent der Gebäude außen vor, die z.B. mit Heizöl oder Holzpellets beheizt werden. Dabei haben diese zum erheblich Teil Preissteigerungen in
ähnlicher Größenordnung zu verkraften wie bei Erdgas, Fernwärme oder Strom. Der VEH – Verband für Energiehandel Südwest-Mitte und der Deutsche Energieholz- und Pellet-Verband (DEPV) fordern daher von der Bundesregierung eine Entlastung für alle betroffenen Heizungsbetreiber im gleichen
Umfang.
„Die vorgesehene Härtefallregelung für Verbraucher mit Öl- und Pelletheizung über das Jobcenter ist kein gleichwertiger Ersatz,“ betont VEH-Geschäftsführer Hans-Jürgen Funke. „Besser wäre eine komplette Gleichbehandlung dieser Haushalte bei der sozialpolitisch begründeten
Heizkostenentlastung. Außerdem ist die Härtefallregelung in den Gesetzentwürfen zur Gas- und Strompreisbremse noch nicht einmal im Detail enthalten,“ ergänzt DEPV-Geschäftsführer Martin Bentele. Die konkrete Ausgestaltung bleibt unklar und scheint für die Betroffenen mit erheblichen Hürden
verbunden zu sein, kritisieren die Verbandsvertreter.
Am Dienstag, 14.12.2022, einigten sich die Bundestagsfraktionen der Ampelkoalition nun auf die nächsten Entlastungsschritte. Die wichtigste Neuerung in den Plänen: 1,8 Milliarden Euro soll es in einem Härtefallfonds für sogenannte nichtleitungsgebundene Wärme geben. Neben Heizöl und Pellets
fallen darunter auch Kohle- oder Flüssiggasheizungen.
Staatliche Unterstützung soll es aber nur dann geben, wenn sich die Kosten für das Heizmaterial mindestens verdoppelt haben – was dem Grundgedanken entspricht, der den Gas- und Strompreisbremsen zugrunde liegt. Von der Summe, die das Doppelte der früheren Kosten übersteigt, sollen dann 80
Prozent ersetzt werden. Abgezogen wird eine Bagatellgrenze von 100 Euro, maximal soll es 2000 Euro Hilfe je Haushalt geben. Zudem ist der Härtefallfonds erst einmal nur für das Heizjahr 2022 bestimmt. Falls auch im neuen Jahr Hilfen benötigt würden, müsse man nachsteuern, hieß es in
Berlin.
Viele Details der Umsetzung sind, wie es zuletzt bei den Hilfsprogrammen häufiger der Fall war, noch offen. Das betrifft etwa die Frage, ob die Verdoppelung gegenüber dem Preisindex des Statistischen Bundesamtes für das jeweilige Heizmaterial – Öl, Pellets, Kohle – ausschlaggebend sein
soll, oder der Rechnungsbetrag, den Hauseigentümer im Vorjahr bezahlt haben. Um zu verhindern, dass mancher jetzt noch schnell den Heizöltank auffüllt, soll als Stichtag für die Rechnungen der 1. Dezember gelten. Die 1,8 Milliarden Euro sollen aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes
finanziert werden, in dem insgesamt 200 Milliarden Euro für die verschiedenen Energiehilfen bereitstehen. Die Auszahlung der Hilfen sollen die Länder übernehmen. Wie sie das machen, ist ihre Entscheidung. Die Länder könnten an die Verfahren aus der Zeit der Corona-Hilfen anknüpfen, sagten
Vertreter der Fraktionen. Auf die Länder aufgeteilt werden soll die Gesamtsumme nach dem Königsteiner Schlüssel.
Bundestag und Bundesrat haben am 15./16.12.2022 zugestimmt.
zurück zum Inhalt |
|
3.) Aktuelle Pressemeldungen zu Widerrufsrecht im HEL-Fernabsatz – ein aktueller Sachstand aus Sicht von UNITI
In der letzten Woche gab es einen kurzen Presseartikel in mehreren Tageszeitungen, in dem bezugnehmend auf das BGH-Urteil aus dem Jahr 2015 auf das Widerrufsrecht für Verbraucher innerhalb der Lieferfrist hingewiesen wurde. Es ist nicht ausgeschlossen, dass unerfreulicher Weise der ein oder
andere Kunde wieder einmal verunsichert ist und aufgrund dieser Fehlinformation über die aktuelle Rechtslage wiederum individuell von uns aufgeklärt werden muss. Folgenden Sachstand möchten wir Ihnen zusammenfassend mitteilen:
1. Bei dem Presseartikel unter der Überschrift „Widerrufsrecht bei Heizöl-Order“ handelt es sich um ein und dieselbe kurze dpa-Meldung, die in mehreren regionalen Tageszeitungen platziert wurde. Die Bezugnahme ist, wie auch im Oktober 2021, wieder einmal das BGH-Urteil von 2015 (VIII ZR
249/14 vom 17. Juni 2015).
2. Nachdem uns einige Mitglieder über diese Meldungen in Zeitungen aus verschiedenen Regionen informierten, hat der Leiter Kommunikation bei UNITI, Herr Alexander Vorbau, sofort Kontakt zu den Redaktionen aufgenommen und mit Hinweis auf die neue Rechtslage um Richtigstellung gebeten. Eine
Richtigstellung wird grundsätzlich immer schwer erreicht, aber erfreulicherweise ist das zwischenzeitlich z.B. im Westfalen-Blatt Nr. 280 vom 2.12.2022 erfolgt.
3. Außerdem gab es etwa Veröffentlichungen, die begrüßenswert auf die neue Rechtsauslegung des Gesetzgebers hinweisen, einschl. eines Statements der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Diese finden Sie unter:
a. https://www.t-online.de/heim-garten/energie/heizung/id_100089590/gilt-einwiderrufsrecht-nach-der-heizoel-bestellung-.html
b. https://www.bz-berlin.de/ratgeber/verbraucherschuetzer-das-widerrufsrecht-beiheizoel-bleibt-bestehen
c. https://www.verbraucherzentrale-bawue.de/aktuelle-meldungen/energie/heizenund-warmwasser/aktuelle-informationen-zum-heizoeleinkauf-79264
4. Teilen Sie uns bitte mit, wenn es weitere irreführende Mitteilungen mit Bezug auf das veraltete BGH-Urteil von 2015 gibt, damit wir die Redaktionen individuell ansprechen können.
Grundsätzlich empfehlen wir weiterhin dringend, stornierende Kunden sachlich aufzuklären und Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, damit die neue Rechtslage in den nächsten ein bis zwei Jahren weiter bekannt wird und sich zum Beispiel auch in der Rechtsliteratur etablieren kann. Unter anderem
daran arbeiten wir derzeit.
(Quelle: UNITI-Rundschreiben WM-RS 117-22 vom 2.12.2022)
zurück zum Inhalt |
|
4.) Kooperation UNITI, ADAC, ZDK und Autodoktoren zu E-Fuels: Video Nummer 5
Im Rahmen der Kooperation von UNITI, ADAC, ZDK und den Autodoktoren in Sachen E-Fuels ist das nunmehr fünfte Video erschienen. In diesem Video erhalten die beiden Kfz-Schrauber Holger Parsch und Hans-Jürgen Faul in ihrer Werkstatt unter anderem Besuch aus Brüssel: Jens Gieseke,
verkehrspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Gruppe im Europäischen Parlament, nimmt aus seiner Sicht Stellung zum aktuellen Stand in Sachen E-Fuels. Zu technischen Aspekten der CO2-neutralen Kraftstoffe äußert sich in dem Beitrag ZDK-Vizepräsident und Bundesinnungsmeister Detlef-Peter
Grün.
Hier der Link zum Video auf dem Kanal der Autodoktoren:
https://www.youtube.com/watch?v=m9NQh7yZ9EE
zurück zum Inhalt |
|
5.) Statement des ZVSHK-Präsidenten: HEIZUNG IST NICHT ALLES!
„SHK steht nicht allein für Heizung. Sanitär und Klima sind und bleiben wichtige, zukunftsträchtige Geschäftsfelder für unser Handwerk. Allerdings zeigen alle relevanten Kennzahlen unseres Marktes: Vor allem Sanitär hat es derzeit schwer. Das moderne oder auch altersgerechte Bad steht in
der aktuell krisenbelasteten Zeit nicht gerade oben auf dem Wunschzettel unserer Kunden. Ganz anders sieht das bei der Heizung aus. Hier boomt das Geschäft, angetrieben von externen Faktoren wie den forcierten Klimaschutzzielen der Bundesregierung und den horrend gestiegenen Energiekosten. Die
Betriebe unseres SHK-Handwerks können sich Anfragen besorgter Kunden nach Beratung oder gleichwohl einer möglichen Heizungssanierung seit langem kaum erwehren. Klar, dass hier der unternehmerische Gedanke bei den Kollegen überwiegt.
Aber Heizung ist nicht alles! Zumal derzeit der schnelle Heizungstausch nicht immer reibungslos funktioniert. Die Betriebe kämpfen nach wie vor – gerade bei der Heizungstechnik – mit einer eklatanten Lieferproblematik. Hohe Sanierungskosten schrecken dennoch immer mehr modernisierungswillige
Eigentümer trotz aller Fördermöglichkeiten von der geplanten Investition ab. Und auch der hohe Strompreis lässt die Begeisterung für die energetische Sanierung mit einer Wärmepumpe bei manchen unserer Kunden schnell erkalten. …“
Quelle: Michael Hilpert, Präsident des ZVSHK, 8.12.2022
zurück zum Inhalt |
|
6.) Zum 1. Januar 2023 steigt die Lkw-Maut in Deutschland
Nach langem Hin und Her steht jetzt fest: Das Mautänderungsgesetz ist vom Deutschen Bundestag im November beschlossen worden, der Bundesrat hat von seinem Einspruchsrecht keinen Gebrauch gemacht. Die geplante Mautanpassung für Anfang 2023 kommt. Grundlage für die Lkw-Mauterhöhung ist ein
neues Wegekostengutachten, das als Basis für die Höhe der Maut alle fünf Jahre neu erstellt wird.
Der Mauttarif ist von drei Faktoren abhängig:
- Anzahl der Achsen
- Emissionsklasse
- Zulässiges Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination
Entsprechend unterschiedlich fällt auch die anstehende Mauterhöhung aus. Die Regierungsfraktionen haben sich außerdem darauf verständigt, dass eine Mautreform zum 1. Januar 2024 kommt. Dazu sollen dann die Ausdehnung der Lkw-Maut
auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen und eine CO2-Maut gehören.
Die SVG Bundes-Zentralgenossenschaft Straßenverkehr eG hat mit einem Lkw-Routenplaner und Mautrechner SVG CargoApps eine Möglichkeit geschaffen, dass nicht nur die Strecke und Fahrtzeit, sondern auch die Maut und die Einsatzkosten einer Tour berechnet werden können. Aufgrund der Mauterhöhung
zum 1.1.2023 hat SVG CargoApps eine neue Funktion, die dabei behilflich ist, die aktuellen Mautsätze 2022 und 2023 in Deutschland schnell zu vergleichen bzw. zu verstehen, um wie viel die Maut pro Strecke steigt.
Nähere Informationen hierzu unter https://www.svg.de/maut-erhoehung-2023?gclid=EAIaIQobChMIkqjnsqH7-wIVFeJ3Ch3K1wpAEAMYASAAEgKGe_D_BwE
zurück zum Inhalt |
|
7.) Kurzarbeitergeld: Sonderregelungen gelten bis 30.06.2023
Bundesregierung und Bundestag hatten zuletzt Ende September einen erleichterten Kurzarbeitergeldbezug bis zum 31.12.2022 beschlossen.
Das Bundeskabinett hat nunmehr am 14.12.2022 den Entwurf einer Verordnung über den weiterhin erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld beschlossen.
Damit gelten folgende Sonderregelungen für weitere sechs Monate bis zum 30.06.2023:
- Absenkung des Mindestquorums auf 10 Prozent sowie Verzicht auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden.
- Aufhebung der Vergütungsregelung für Zeitarbeitnehmer (§ 11 Abs. 4 S. 2 AÜG) für die Dauer des Kurzarbeitergeldbezuges und damit Öffnung der Kurzarbeit auch für
Leiharbeitnehmer.
Gegenüber dem Referentenentwurf haben sich keine Änderungen ergeben. Die Verordnung soll zum 01.01.2023 in Kraft treten.
(Quelle: Mitteilung der VhU Vereinigung der hessischen Unternehmerverbände e.V. vom 15.12.2022)
zurück zum Inhalt |
Sie können alle Rundschreiben des VEH auch im Mitgliederbereich der Verbands-Website einsehen. Gehen Sie dazu auf die Mitgliederseite und loggen sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten ein.
Sie möchten keine weiteren Rundschreiben des VEH erhalten? Gehen Sie zur Abmeldung auf die Seite http://www.veh-ev.de/rundschreiben/abmeldung.html.
Herausgeber:
Verband für Energiehandel Südwest-Mitte e.V.
Tullastraße 18, 68161 Mannheim Tel.: (0621) 411095, Fax: (0621) 415222, E-Mail: info@veh-ev.de
1. Vorsitzender: Thomas Rundel; 2. Vorsitzender: Henrik Schäfer
Das Rundschreiben dient der Information der Mitglieder und Partner des Verbandes für Energiehandel Südwest-Mitte e.V.
Nachdruck und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des VEH.
|
|