1. Anstehende Änderungen zum 01.12.2023 bzw. 01.01.2024
Aufhebung der Mehrwertsteuersenkung
Die Bundesregierung hebt die Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Fernwärme wieder auf. Schon zum 1. Januar 2024 wird auf Gas- und Fernwärme-Lieferungen wieder der volle Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent erhoben. Das hat die Bundesregierung am 11. Oktober beschlossen.
Dieser Schritt wird wie folgt begründet:
Die Gaspreise sind nach ihrer preislichen Übersteuerung wegen des Bezugsstopps von russischem Erdgas mittlerweile wieder weitgehend auf ein normales Preisniveau zurückgekommen. Mit bereits vollen Erdgasspeichern für das Winterhalbjahr 23/24 dürften sich keine neuen
Preiskapriolen und Härten für die Verbraucher ergeben.
Bundesregierung wird die LKW-Maut zum 1. Dez. drastisch erhöhen
Die Ampelkoalition hat eine drastische Erhöhung der LKW-Maut zum 01.12.2023 auf den Weg gebracht. Dabei werden die Maut-Abgaben nicht ganz verdoppelt. Für den Heizölkunden bedeutet das eine indirekte Preiserhöhung von einigen Cent pro Liter, denn die Heizölspeditionen und der
Handel sind gezwungen, die Abgaben weitergebend durchzureichen. (siehe auch unter Punkt 2).
Erhöhung der CO2-Abgabe ab Januar '24
Die Extraabgabe für CO2-Emissionen bei Heizöl wird zu Januar 2024 in Deutschland in einem weiteren Schritt erhöht. In 2022 und 2023 betrug die Abgabe 30,- Euro je Tonne CO2. Bislang war vorgesehen, diese Abgabe mit 2024 auf 35 €/t zu erhöhen. Die
Bundesregierung beabsichtigt nunmehr aber diese CO2-Abgabe ab Januar auf 40 €/t zu erhöhen. Das entspricht einer Verteuerung ab Januar um etwa 3,16 ct/l brutto oder 63,20 EUR bei einer 2000 Liter Heizöllieferung.
Die Maßnahme wird spätestens im November und Dezember die Bestellaktivität der Verbraucher erhöhen, indem sich viele noch vor dem Abgabenaufschlag eindecken. Entscheidend ist der Liefertermin vor Januar.
Ergänzend hierzu:
UNITI-Positionspapier zur geplanten Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes und der Anhebung des CO2-Preises
UNITI empfiehlt unter Berücksichtigung der aktuellen wirtschaftlichen Belastungen, der Energiekosten und des Erhalts der Wettbewerbsfähigkeit für Unternehmen und Leistbarkeit bei den Privathaushalten:
Steigerungen für den nationalen CO2-Preispfad nur in der Weise vorzusehen, dass der Preispfad sich dem Erstpreis des Europäischen Emissionshandelssystems für die Bereiche Gebäude und Verkehr annähert, anstatt ihn zu überschreiten. Dafür müsste folgender Preisverlauf vorgesehen
werden:
• Ab 2024 ein Preis von 35 Euro,
• ab 2025 ein Preis von 40 Euro und
• ab 2026 ein Preis von 45 Euro / Tonne CO2.
Parallel ist es unabdingbar, den Markthochlauf CO2-armer und CO2-neutraler Energieträger mit aller Kraft voranzubringen, um Wirtschaft und Verbrauchern die Chance zu geben, einer Teuerungsrate bei Energien entgehen zu können.
Geplante Erhöhung des CO2-Preises birgt Gefahren für Verbraucher und Wirtschaft
Aufgrund der sich 2022 immer weiter verstärkenden Inflation hatte die Bundesregierung beschlossen, die Anhebung des CO2-Preises für fossile Energieträger gemäß Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) im Jahr 2023 auszusetzen und auf dem Niveau von 30 Euro/Tonne CO2 zu
belassen (Änderung BEHG in 2022).
Laut Kabinettsbeschluss vom 16.08.2023 soll nun über das Haushaltsfinanzierungsgesetz das BEHG wieder so abgeändert werden, dass ab dem 01.01.2024 der Preis 40 Euro/t CO2 und somit 10 Euro je Tonne, oder entsprechend 33 %, mehr als 2022 betragen soll.
Eine solche Steigerung halten wir in Zeiten anhaltend hoher Inflation und wirtschaftlicher Rezession für sehr negativ in Bezug auf den hiesigen Wirtschaftsstandort und vor allem in Bezug auf die gesamte Breite der Kosten für Verbraucher in Deutschland. Eine erneute finanzielle Mehrbelastung vor
allem der privaten Haushalte zum jetzigen Zeitpunkt sollte genauestens abgewogen werden.
Wirtschaft und Verbraucher benötigen dringend CO2-neutrale Alternativen, die bezahlbar sind
Es gilt stets zu berücksichtigen, dass die hiesige, stark exportorientierte Wirtschaft in einem internationalen Wettbewerb steht. Verteuerungen von Energie durch steigende staatliche Besteuerungen verschlechtern die Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen.
Es gilt daher sowohl für die Wirtschaft als auch für die Verbraucher schnellstmöglich bezahlbare Lösungsmöglichkeiten zu schaffen, um einer CO2-preisbedingten Teuerungsrate entgehen zu können. Dies ermöglicht die Nutzung Erneuerbarer Energien in allen Formen, wie Grünstrom,
Wasserstoff, gasförmige und flüssige strombasierte und biogene Energieträger.
Wir fordern daher die Politik auf, schnellstmöglich einen Markthochlauf von CO2-neutralen Kraft- und Brennstoffen wie E-Fuels, die von der BEHG-Bepreisung ausgenommen sind, auf Grundlage einer globalen Produktion zu ermöglichen und anzureizen:
• E-Fuels sind flüssige synthetische Kraft- und Brennstoffe, die mittels grünen Stroms aus Wasserstoff und Kohlenstoffdioxid hergestellt werden. Da bei ihrer Nutzung nur so viel CO2 freigesetzt wird, wie zuvor bei ihrer Produktion der Atmosphäre entnommen wurde, sind sie
bilanziell CO2-neutral.
• Die Herstellungstechnologien für E-Fuels verfügen über einen so hohen technischen Reifegrad, dass sie mittlerweile geeignet sind, im industriellen Maßstab angewendet zu werden. Weltweit werden erste industrielle Produktionsanlagen für E-Fuels bereits erprobt.
• Wissenschaftlich fundierte Berechnungen haben gezeigt, dass weltweit passende Produktionsmöglichkeiten gegeben sind, dass synthetische Produkte wie Wasserstoff und E-Fuels das globale Aufkommen fossiler Mineralölprodukte vollständig ersetzen können.
• E-Fuels sind durch ihre normgerechte Herstellung in herkömmlichen Verbrennungsmotoren direkt einsetzbar und über die bereits vorhandene Tankinfrastruktur für den Verbraucher nutzbar.
• E-Fuels haben eine sehr hohe Energiedichte und sie lassen sich im Vergleich zu Gas oder Strom leicht speichern, transportieren und importieren. Das generelle Problem einer rein strombasierten Energiewende, erneuerbare Energie nicht kontinuierlich ins Netz einspeisen zu können und damit
dauerhaft verfügbar zu haben, lässt sich mit dem Import von E-Fuels aus grünstromreichen Ländern lösen.
• Studien belegen, dass E-Fuels für 0,70 - 1,33 Euro/Liter hergestellt werden können. Damit sind diese CO2-neutralen Kraft- und Brennstoffe für den Verbraucher bezahlbar. Voraussetzung ist, dass E-Fuels an Standorten mit niedrigen Strompreisen und in industrieller Produktion
hergestellt werden.
• Antriebsstudien zeigen auf, dass nur mit unterschiedlichen Antriebslösungen eine realistische und bezahlbare Klimaschutzwirkung zu erreichen ist. Ohne E-Fuels sind die Klimaschutzziele unerreichbar, wenn wir nicht unseren Wohlstand und die Versorgungssicherheit riskieren möchten.
UNITI fordert daher:
• Politische und regulative Rahmenbedingungen müssen technologieoffen ausgestaltet werden, damit sich verschiedene klimazielkonforme Lösungsoptionen entwickeln können.
• Flüssigenergieträger wie E-Fuels sollten als fester Bestandteil des zukünftigen Energiesystems anerkannt werden und als eine Lösungsoption für das Gelingen der Energiewende breite Anwendung finden.
• Internationale Energiepartnerschaften müssen weiter ausgebaut werden, wobei langfristige Investitionsanreize gesetzt werden müssen. Große Erneuerbare-Energien-Potenziale sind damit erschließbar.
• Die Kriterien für Wasserstoff und dessen Derivate müssen so ausgestaltet werden, dass global produzierte synthetische Energieträger in Europa anerkannt und genutzt werden können. Damit werden neue Wertschöpfungsketten mit nachhaltigen volkswirtschaftlichen Effekten in den Ländern mit
hohen Erneuerbaren-Energien-Potenzialen geschaffen.
• Investitionen in Erzeugungsanlagen für einen globalen Produktionshochlauf sollten regulativ durch breite Anwendungsmöglichkeiten von synthetischen Energieprodukten in verschiedenen Sektoren angereizt werden. Mengenquoten können hier einen Beitrag leisten.
Harmonisierung mit dem EU ETS-II wäre effektiver und ökonomisch vertretbar
Das deutsche Emissionshandelssystem auf Grundlage des BEHG soll nach den Plänen der Bundesregierung ab 2027 im sogenannten Europäischen ETS II – dem Emissionshandelssystem für die Bereiche Gebäude und Verkehr übergehen. Innerhalb des ETS II ist ein Erstpreis von 45 Euro/t CO2
vorgesehen.
Laut BEHG würde der Preis von 45 Euro/t CO2 jedoch auf nationaler Ebene bereits 2025 überschritten werden: 2025 soll der Preis laut BEHG bei 50 Euro/t CO2 liegen und somit zwei Jahre bevor die EU dies beabsichtigt. Da das BEHG als rein nationales
CO2-Bepreisungssystem der europäischen Gesetzgebung somit vorgreift, gilt es, das nationale Recht an das europäische anzugleichen. Der Preispfad des BEHG sollte so ausgestaltet sein, dass dieser harmonisch an die ab 2027 geltende europäische Regulierung anknüpft.
Wir schlagen daher vor, dass ab 2024 ein Preis von 35 Euro, ab 2025 ein Preis von 40 Euro und ab 2026 ein Preis von 45 Euro/ t CO2 gelten sollte. Die Vorgaben des geplanten europäischen ETS-Handelssystems für die Bereiche Verkehr und Gebäude würden somit eingehalten und die
Verbraucher in Deutschland vor einer ökonomischen Überlastung geschützt werden.
(Quelle: UNITI-Posititionspapier 21.09.2023) |