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Informationsdienst für unsere Mitglieder Rundschreiben 09/2023 |
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Inhalt
- VEH-Online-Halbjahres-Pressekonferenz am 8. August 2023 mit sehr guter Resonanz
- VEH-Herbsttagung am 19. Oktober 2023 in Vorbereitung
- Aktionen zur Landtagswahl in Hessen am 8. Oktober 2023
- Einladung zum
UNITI Forum Tankstellentechnik 13.-14. September 2023 in Dresden
- Lkw-Maut: Branche warnt vor massiver Mehrbelastung
- Bundeskabinett beschließt CO2-Preis von 40 Euro ab 2024
- MineralölINFO Mai 2023
(Mineralölabsatz)
- Synthetische Kraftstoffe: Lindner will E-Fuels steuerlich begünstigen
- VEH-WhatsApp-Gruppe
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1. VEH - Online-Halbjahres-Pressekonferenz am 8. August 2023 mit sehr guter Resonanz
Vor 18 Journalistinnen und Journalisten präsentierten wir uns auf unserer Halbjahres-Pressekonferenz gleich mit dem ersten und zweiten Vorsitzenden, Thomas Rundel und Henrik Schäfer, dem Geschäftsführer Hans-Jürgen Funke und dem Referenten für Technik- und Umweltfragen Dr. Jörg Lenk. Dazu
war auch Andreas Mahlberg als Repräsentant vom Wirtschaftsverband Fuels und Energie (en2x) zugegen und führte das Thema E-Fuels aus. Es gab viel zu besprechen:
Turbulente Zeiten auf dem Energiemarkt und bald das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) – was bedeutet das für Energiehändler?
Heizungswechsel: Keine Panik! Nur Heizungen, die älter als 30 Jahre und mit veralteter Technik laufen, müssen generell ersetzt werden. Dabei gibt es Ausnahmen, wie etwa bei seit 2002 selbstbewohnten Gebäuden.
Erneuerbare Energien: Das GEG fordert, diese in neue Heizungsanlagen zu integrieren. Interessant für uns: Biomasseheizungen wie Pelletfeuerungen finden auch in Neubauten Anwendung. Dazu gibt es potenziell Förderungen und Kredite vom Staat.
Grünes Heizöl: Der VEH und UNITI setzen sich dafür ein, CO2-neutrale flüssige Brennstoffe, also „grünes Heizöl“, als offizielle Option im GEG zu definieren. |
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Mittelständischer Energiehandel: Trotz der aktuellen Herausforderungen zeigt sich die Stärke unseres Sektors. Dank Infrastrukturen wie Tanklagern, der TKW-Flotte und Pelletlagern können wir die Versorgungssicherheit stärken. Gleichzeitig braucht es politische Unterstützung,
damit wir auch zukünftig unsere Rolle erfüllen können.
Zukunft des Heizens: 75 % der deutschen Heizungen nutzen Gas oder Öl. Statt eines radikalen Wechsels könnten zukunftsorientierte Lösungen, wie H2-readyGasheizungen und Green-Fuels-ready-Ölheizungen, die Lösung für nachhaltiges Heizen sein.
Das Ziel ist klar: Gemeinsam für eine erfolgreiche Energiewende sorgen und dabei die Bedeutung des Energiehandels nicht aus den Augen verlieren. Es bedarf Technologieoffenheit und klarer politischer Rahmenbedingungen für nachhaltige Investitionen.
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2. VEH-Herbsttagung am 19. Oktober 2023 in Vorbereitung
Unsere diesjährige VEH-Herbsttagung am 19.10.2023 in Hirschberg a. d. Bergstraße wird wiederum alle momentan aktuellen Themen der Branche aufgreifen.
Folgende Referenten sind eingeladen:
- Hans-Henning Manz vom Brennstoffspiegel mit einem Überblick über die aktuelle Entwicklung der Branche,
- RA Christian Hald von der Südwestdeutschen Warenbörse e.V., Stuttgart zum Thema „Markttransparenz im Heizölhandel über offizielle Börsennotierungen“
- Gerd Henge von KRAVAG zum Thema „Ölschäden bei der Befüllung von Tankanlagen – Praxisbeispiele, Prävention und Schadenmanagement“
Weitere Verbandsthemen, wie unsere Aktivitäten in Sachen Öffentlichkeitsarbeit und Politischer Kommunikation sowie natürlich der aktuelle Stand zum Gebäudeenergie-Gesetz stehen ebenfalls auf dem Programm.
Wir rechnen wieder mit einer regen Beteiligung mit bis zu 40 Teilnehmern. Die Einladung hierzu wird in Kürze an alle Mitglieder verschickt; Termin bitte vormerken.
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3. Aktionen zur Landtagswahl in Hessen am 8. Oktober 2023
Am 8. Oktober finden in Hessen die nächsten Landtagswahlen statt. Wir von Seiten des VEH haben diesbezüglich bereits die Parteien bzw. die einzelnen Kandidatinnen und Kandidaten kontaktiert und bemühen uns um direkte Gespräche, um darin unsere Positionen, u.a. zum aktuellen
Gebäudeenergie-Gesetz oder zum Thema CO2-neutrale flüssige und feste Brennstoffe (u.a. E-Fuels) zu erläutern und für unsere Argumente zu werben. Die ersten konkreten Gesprächstermine wurden bereits vereinbart.
Unabhängig davon sollten auch unsere Mitglieder insbesondere in Hessen die Chance nutzen, die entsprechenden Personen in ihrem Wahlkreis direkt anzuschreiben. Hierzu haben wir in Zusammenarbeit mit UNITI ein Musterschreiben entwickelt, das als Grundlage genutzet und möglichst auf den eigenen
Betrieb zugeschnitten formuliert werden sollte.
Uns liegen zudem die Adressen sämtlicher Kandidatinnen und Kandidaten vor. Gerne senden wir auf Wunsch die entsprechenden Kontaktdaten aus dem jeweiligen Wahlkreis gerne zu; bitte sprechen Sie uns an.
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4. Einladung zum UNITI Forum Tankstellentechnik 13.-14. September 2023 in Dresden
Diese Fachtagung richtet sich an Tankstellenbetreiber und alle Entscheidungsträger, die für die Anlagen- und Arbeitssicherheit an Tankstellen verantwortlich sind. Darüber hinaus können sich Planer, Ingenieure und Architekten, Sachverständige, ZÜS-Prüfer und Behördenvertreter sowie
Fachbetriebe ein vollständiges Bild über die geänderten bzw. neuen Vorschriften für Planung, Bau, Betrieb und Wartung von Tankstellen machen, unter Einbeziehung auch der künftigen Entwicklungen im Bereich der KFZ-Motoren-Technologien und dazugehörigen Kraftstoffqualitäten und Tanktechniken.
Weitere inhaltliche Details können Sie dem beiliegenden Programm entnehmen.
Zusätzlich zum fachspezifischen Teil bietet das Forum auch in 2023 wieder einen Branchentreff in Form einer festlichen Abendveranstaltung in einer traditionellen Location.
Für die Tagung kann ein Pauschalticket gebucht werden, das folgende Programmpunkte beinhaltet: Teilnahme am Forum (13.-14.09.2023), Tagungsunterlagen, Tagungsverpflegung sowie die Abendveranstaltung (13.09.2023).
Die Teilnahmegebühr beträgt ermäßigt 650,- € und regulär 750,- € (alle Preisangaben zzgl. der gesetzlichen MwSt.).
Die Tagung findet im Hilton Hotel Dresden statt. Adresse: Hilton Hotel Dresden | An der Frauenkirche 5 | 01067 Dresden
Bei organisatorischen Rückfragen wenden Sie sich gerne an Frau Stephanie Raschemann unter
Tel. +49 (0)30-755414-348 oder per E-Mail an raschemann@uniti.de
Die kompletten Tagungsunterlagen erhalten Sie auf Wunsch natürlich auch über die VEH-Geschäftsstelle in Mannheim.
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5. Lkw-Maut: Branche warnt vor massiver Mehrbelastung
Die Ministerrunde hat den vom Verkehrsministerium vorgelegten Entwurf für ein Drittes Gesetz zur Änderung mautrechtlicher Vorschriften beschlossen.
Zum 1. Dezember 2023 soll ein CO2-Aufschlag in Höhe von 200 Euro pro Tonne CO2 eingeführt werden. Emissionsfreie Lkw werden bis Ende 2025 von der Maut befreit. Anschließend werden lediglich 25 Prozent des regulären Mautteilsatzes für die Infrastrukturkosten erhoben – zuzüglich der
Mautteilsätze für Lärm und Luftverschmutzung.
Zudem soll die Lkw-Mautpflichtgrenze zum technisch frühestmöglichen Zeitpunkt am 1. Juli 2024 abgesenkt werden, sodass grundsätzlich alle Nutzfahrzeuge mit mehr als 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse von der Lkw-Maut erfasst sind. Handwerksbetriebe werden ausgenommen.
Neben die bisherigen Mautteilsätze für Infrastruktur, für Luftverschmutzung und Lärmbelastung soll der neue Mautteilsatz für Kosten für verkehrsbedingte CO2-Emissionen gem. nachstehender Tabelle treten: |
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Auf massive Kritik seitens der Transport- und Logistikbranche stieß der vom Bundeskabinett beschlossenen Entwurf.
So hat u.a. der BGL Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. hierzu ausführlich Stellung genommen - zusammenfassend mit folgenden Punkten:
➢ Stellungnahmefrist von lediglich einem Tag entwertet Verbändebeteiligung und ist angesichts der Belastung der Branche in Höhe von ca. 7,62 Mrd. EUR p.a. inakzeptabel.
➢ Planungssicherheit für die Betroffenen ist angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess NICHT mehr möglich.
➢ Verdopplung der Lkw-Maut führt mangels Vermeidungsalternativen und Lenkungswirkung allein zur Verteuerung für Verbraucher und verschärft die Inflation.
➢ Marktverfügbarkeit sog. Zero-Emission-Fahrzeuge (ZEV) sowie Flächenverfügbarkeit alternativer Tank- und Ladeinfrastruktur wird nicht Rechnung getragen. Besser: Stufenmodell mit Start der CO2-Anlastung frühestens ab 2025 mit 8 Cent/km.
➢ Gleichstellung von biogenen Kraftstoffen und E-Fuels mit ZEV ist NICHT gewährleistet.
➢ Mautprivilegierung für CNG/LNG-Fahrzeuge ist NICHT erkennbar.
➢ Bestimmtheitsgrundsatz wird nicht Rechnung getragen, da Zuordnung der einzelnen Fahrzeuge in die richtige CO2-Emissionsklasse nicht erkennbar ist. Dies gilt insbesondere für LNG und CNG-Lkw.
➢ Zusage zur Vermeidung der Doppelbelastung durch nationalen Emissionshandel und CO2-Maut ist nicht eingehalten und damit eine entscheidende Bedingung des Koalitionsvertrages zur Einführung eines CO2-Zuschlages nicht erfüllt.
➢ Mautharmonisierungsprogramm muss im Falle der geplanten Verdopplung der LkwMaut und der Ausweitung auf Fahrzeuge ab 3,5 t zGM verdoppelt werden.
➢ Finanzierungskreislauf Straße muss erhalten bleiben, Mehreinnahmen aus der LkwMaut müssen in die marode Straßeninfrastruktur, den Lkw-Stellplatzausbau sowie die klimafreundliche Transformation des Straßengüterverkehrs investiert werden.
Die ausführliche Begründung etc. finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bgl-ev.de/wp-content/uploads/simple-file-list/BGL-Verbandspositionen/2023-Stellungnahme-CO2-Maut.pdf
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6. Bundeskabinett beschließt CO2-Preis von 40 Euro ab 2024
Das Kabinett hat im Rahmen der Besprechung des Haushaltsfinanzierungsgesetzes entschieden, den beschlossenen Preis für CO2-Zertifikate wieder dem ursprünglichen Plan aus dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) anzupassen. Somit wird der CO2-Preis schneller wieder angehoben als bisher
angenommen. So soll ein Zertifikat für eine Tonne CO2 im kommenden Jahr 40 Euro kosten, um dann 2025 erneut zu steigen. Der Preis wird dann 50 Euro pro Tonne betragen.
Aktuell liegt der Preis bei 30 Euro – ursprünglich geplant waren für dieses Jahr 35 Euro. Aufgrund der hohen Energiepreise war jedoch auf die geplante Erhöhung im laufenden Jahr von der Bundesregierung verzichtet worden.
Auf der Webseite der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHSt) finden Sie weitere Informationen zum Brennstoffemissionshandel.
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7. MineralölINFO Mai 2023 (Mineralölabsatz)
Nach Erhebungen des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) sank der Absatz von Mineralölprodukten in der Bundesrepublik Deutschland im aktuellen Zeitraum von Januar bis Mai 2023 gegenüber der Vorjahresperiode um 4,8 % von 41,4 auf 39,5 Millionen Tonnen.
Dabei zeigte sich folgende Entwicklung hinsichtlich des Absatzes einzelner Hauptprodukte (Mengenangaben in Millionen Tonnen): |
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(Quelle): https://www.bafa.de/SharedDocs....
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8. Synthetische Kraftstoffe: Lindner will E-Fuels steuerlich begünstigen
Der Finanzminister legt einem Bericht zufolge Details zur Förderung von E-Fuels vor. Verbrenner synthetischer Kraftstoffe könnten demnach vollständig von der Kfz-Steuer ausgenommen werden.
Finanzminister Christian Lindner (FDP) will E-Fuels steuerlich begünstigen und plant dazu noch im Herbst einen Gesetzentwurf. Das berichtet die „Frankfurter Allgemeine Zeitung“ (FAZ) und beruft sich auf Quellen in Lindners Ministerium.
Damit greift der Minister eine Einigung in der Ampel-Koalition aus dem März 2023 auf, die wiederum einen Kompromiss in den Verhandlungen mit der EU-Kommission um das Verbrenner-Aus bereitete. Der deutsche Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) stimmte damals den EU-Plänen erst zu, als vereinbart
war, dass auch nach 2035 ausschließlich mit E-Fuels betriebene Autos weiter neu zugelassen werden können. Die EU-Kommission hatte dies zunächst nicht vorgesehen.
Lindner sagte damals, Kraftstoffe sollten in Zukunft stärker nach ihrer Klimawirkung besteuert werden. Beim synthetischen Ersatz für Benzin und Diesel werden diese Pläne nun offenbar erstmals konkret. E-Fuels werden unter hohem Energieeinsatz aus Wasserstoff und Kohlenstoffdioxid
hergestellt.
Lindners Konzept sieht dem FAZ-Bericht zufolge vor, mit E-Fuels betriebene Fahrzeuge gänzlich von der Kfz-Steuer auszunehmen. Damit würden sie in diesem Punkt E-Autos gleichgestellt. Darüber hinaus gebe es Vorschläge zur Besteuerung von Dienstwagen, die mit E-Fuels fahren, berichtet die
Zeitung. Damit solle deren private Nutzung in der Einkommenssteuer nicht stärker belastet werden als die von E-Autos oder Hybridfahrzeugen.
Zudem plant Lindner demnach, sich auf europäischer Ebene für geringere Mindeststeuern für E-Fuels einzusetzen. Diese sollten nach Möglichkeit auch von der Mehrwertsteuer befreit werden, sobald die EU dies zulasse, heißt es in der FAZ-Meldung.
(Quelle: https://www.msn.com/de-de/finanzen/top-stories/synthetische-kraftstoffe-lindner-will-e-fuels-steuerlich-beg%C3%BCnstigen/ar-AA1gcE47?ocid=spartan-dhp-feeds)
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9. VEH-WhatsApp-Gruppe
In diesem Gruppenchat senden Mitglieder Hinweise aus Online-Diskussionen zu Themen des Energie- und Brennstoffhandels.
Jeder Post ist eine Aufforderung an alle Mitglieder, sich im eigenen Interesse an der Diskussion zu beteiligen, um technologieoffene Argumente einzubringen bzw. Falschinformationen aufzudecken.
Im Chat selbst soll keine inhaltliche Diskussion geführt werden. Die eigentlichen Diskussionen finden auf der jeweiligen externen Plattform statt, auf die verlinkt wurde.
Mögliche Antworten zu häufigen Fragen sowie Empfehlungen zum Tonfall in Diskussionen finden sich im FAQ.
In diesem Chat gelten die Compliance-Regeln des VEH.
Mitglieder, die wiederholt das Thema verfehlen, die Compliance-Regeln oder die Netiquette missachten, werden von den Administratoren aus dem Chat entfernt. Auf Regelverstöße wird im Chat hingewiesen.
Netiquette
- Sie kommunizieren auch im Netz mit Menschen. Schreiben Sie wie im täglichen Leben.
- Das Internet vergisst nicht. Lassen Sie sich nicht zu Äußerungen hinreißen, die Sie später bereuen könnten. Besser mit Höflichkeit entwaffnen.
- Ironie wird online häufig (absichtlich)
falsch verstanden. Besser ist es, darauf zu verzichten.
- Erst lesen, dann posten. Sonst fehlt Ihrem Kommentar evtl. der Kontext.
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Herausgeber:
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Tullastraße 18, 68161 Mannheim Tel.: (0621) 411095, Fax: (0621) 415222, E-Mail: info@veh-ev.de
1. Vorsitzender: Thomas Rundel; 2. Vorsitzender: Henrik Schäfer
Das Rundschreiben dient der Information der Mitglieder und Partner des Verbandes für Energiehandel Südwest-Mitte e.V.
Nachdruck und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des VEH.
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