5. Meldung von Minderalöldaten ans BAFA
In der Annahme Ihres Interesses möchten wir Sie auf eine Information seitens des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Meldung von Mineralöldaten gemäß dem Gesetz über die Erhebung von Meldungen in der Mineralölwirtschaft (Mineralöldatengesetz - MinÖlDatG) hinweisen.
In regelmäßigen Abständen übermitteln wir (UNITI) Ihnen die Veröffentlichungen zu den Mineralöldaten, die seitens des BAFAs auf ihrer Webseite frei zugänglich zur Verfügung gestellt werden. Wie Sie bereits in den letzten Monaten festgestellt haben, hat das BAFA ihre Art der
Veröffentlichung der Daten umgestellt.
Dieses haben wir zum Anlass genommen, uns mit dem BAFA (Referat 423 - Öl, Berichtswesen, Satellitendatensicherheit) unter anderem zum Thema „Meldepflichten (Erhebungskreisliste)“ erneut auszutauschen.
Im Antwortschreiben seitens des BAFA wurde uns mitgeteilt, dass neben den Daten der Firmen, die in der Erhebungskreisliste aufgeführt sind, weitere Daten einfließen. Um welche Daten es sich handelt, wurde uns leider nicht mitgeteilt.
Zusätzlich hat uns das BAFA freundlicherweise folgenden Informationstext zum Thema „Meldepflichten (Erhebungskreisliste)“ zur Weiterleitung an unsere Mitgliedsfirmen übermittelt:
„Auf Basis des Mineralöldatengesetzes erhebt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle monatlich bei den in der Bundesrepublik auf dem Mineralölmarkt tätigen Unternehmen Daten zu ihrer Geschäftstätigkeit.
Unternehmen, die in der Herstellung und Verarbeitung von Erdöl und Erdölerzeugnissen tätig sind, melden mit dem sogenannten „Integrierten Mineralölbericht“ Daten wie Rohöleinkauf, Herstellung von Erdölerzeugnissen, Bestände, Außenhandel und Verkäufe von Erdölerzeugnissen nach
ausgewählten Kundengruppen.
Unternehmen, die nur Erdölerzeugnisse ein- bzw. ausführen, melden ihren Außenhandel und werden auf dieser Basis in die Statistik einbezogen.
Nach §2 des Gesetzes über die Erhebung von Meldungen in der Mineralölwirtschaft (Mineralöldatengesetz) vom 20.12.1988 ist meldepflichtig, wer gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen
1. Erdöl im Geltungsbereich dieses Gesetzes fördert oder ein- oder ausführt oder
2. Erdölerzeugnisse im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eigene Rechnung herstellt oder herstellen lässt oder ein- oder ausführt.
Sofern Sie die in hier genannten Tätigkeiten ausüben, besteht gemäß §3 die Pflicht, die im Gesetz genannten Daten an das BAFA zu melden.
Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem BAFA unter im.bericht@bafa.bund.de auf, um sich in den Kreis der Meldepflichtigen aufnehmen zu lassen.
Falls Sie sich unschlüssig sind, ob Sie meldepflichtig sind, können Sie sich ebenfalls unter der genannten Emailadresse an das BAFA wenden. Die Kolleginnen und Kollegen nehmen dann Kontakt mit Ihnen auf.“
Quelle:
UNITI RS (SSt-RS 118-24) (TS-RS 101-24) (WM-RS 75-24) (CR-RS 43-24) vom 27.08.2024
Die aktuellen Daten für den Monat Juni finden Sie unter folgendem Link:
https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/Mineraloel/moel_amtliche_daten_2024_06.html
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