Informationsdienst für unsere Mitglieder
Rundschreiben 08/2024

  
  1. Einladung zum Online-Workshop "Die Kommunale Wärmeplanung"
  2. Heizungsabsatz: Wärmewende aktuell nicht auf Kurs
  3. Pressemitteilung: en2x fordert Ergänzung zur Stromwende
  4. Bewertung des neuen BHG-Urteils zur Werbung mit "Klimaneutralität" im Hinblick auf HVO Werbung
  5. Meldung von Mineralöldaten ans BAFA
  

1. Einladung zum Online-Workshop "Die Kommunale Wärmeplanung"

Unter der Federführung von UNITI haben wir einen gemeinsamen Online-Workshop zu dem immer wichtiger werdenden Wärmemarktthema der „Kommunalen Wärmeplanung“ (nachfolgend KWP genannt) vorbereitet.

Dieser Workshop findet statt am

Termin: Montag, 16.09.2024 (online)

Dauer: von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Folgender Ablauf ist für diesen Kompakt-Workshop vorgesehen:

Teil 1 (15:00 bis 16:00 Uhr)

  1. Begrüßung & Einführung (Dirk Arne Kuhrt, UNITI e.V.)
  2. Die KWP – Ziele, Prozessschritte, Akteure und Ergebnisse (Andreas Teophil, EGS-plan Ingenieurgesellschaft für Energie-, Gebäude- und Solartechnik mbH, Stuttgart)
  3. Fragen & Diskussion


Teil 2 (16:00 bis 17:00 Uhr)

  1. Überblick zum aktuellen Stand der KWP-Umsetzung (Jürgen Bähr, Allianz Freie Wärme)
  2. Die KWP – Aus Sicht des Schornsteinfegerhandwerks (Patrick Simshäuser, Technischer Berater im Landesinnungsverband für das Schornsteinfegerhandwerk Hessen)
  3. Fragen & Diskussion
  4. Zusammenfassung und Handlungsempfehlungen für die Branche (Dirk Arne Kuhrt, UNITI e.V.)

Außer in den Frage-/Diskussionsblöcken können alle Teilnehmer/innen auch gern während der Präsentationen Fragen per Chat stellen.

Die Teilnahme an dieser digitalen Veranstaltung ist für die UNITI- und VEH-Mitglieder kostenfrei.

Wir verweisen hierzu auf unsere Information per E-Mail vom 03.09.2024


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2. Heizungsabsatz: Wärmewende aktuell nicht auf Kurs

Köln/Berlin, 29. Juli 2024 – Der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) hat heute seine aktuelle Absatzstatistik vorgelegt. Die im Verband organisierten Hersteller bieten die gesamte Breite heiztechnischer Lösungen und Systemkomponenten an. Zentrales Ergebnis der Statistik: Die Hersteller setzten 43 Prozent weniger Wärmeerzeuger ab als im gleichen Zeitraum des Rekordjahres 2023. Noch im Mai dieses Jahres lag der Gesamtabsatz bei einem Minus von 35 Prozent. Die jetzt vorgelegten Zahlen machen deutlich, dass die negative Entwicklung zur Jahreshälfte nochmal zugenommen hat. Damit bewegt sich der Markt nach vier Jahren des Wachstums und insbesondere nach dem von Sondereffekten geprägten Rekordjahr 2023 wieder auf dem langjährigen Absatzniveau vor 2020. „Wir sehen, dass sich der Markt nach der starken Nachfrage im Jahr 2023 deutlich abgekühlt hat. Hinzu kommt der Umstand, dass bei den Bürgerinnen und Bürgern Unklarheit darüber herrscht, was die kommunale Wärmeplanung mit sich bringt. Hier wurden Erwartungen geweckt, die sich in der Realität kaum halten lassen. Insbesondere ist es in der Beratung der Bürgerinnen und Bürger herausfordernd, die Zusammenhänge zwischen Gebäudeenergiegesetz, Kommunaler Wärmeplanung und stellenweise der Förderung verständlich zu machen. „In dieser unübersichtlichen Gemengelage schieben die Menschen die Heizungsmodernisierung eher auf“, begründet BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt die Marktsituation.

Hälfte des Anlagenbestandes technisch veraltet

Vor dem Hintergrund der Marktentwicklung weist der BDH auf den Anlagenbestand hin. Von rund 21,5 Millionen Heizungen in Deutschland gilt rund die Hälfte als technisch veraltet. Mit dem nun zunehmend schleppenden Modernisierungstempo läuft die Politik Gefahr, die Klimaziele im Gebäudesektor zu verfehlen. Der BDH empfiehlt hier dringend gegenzusteuern durch eine intensivierte Kommunikation in Richtung Endverbraucher und über GEG-konforme Technologien und Fördermöglichkeiten in der Breite zu informieren.

Industrie rechnet mit maximal 200.000 Wärmepumpen

Auch der Absatz von Wärmepumpen entwickelte sich im ersten Halbjahr 2024 rückläufig. Die Hersteller setzen insgesamt 90.000 Einheiten ab, das entspricht einem Minus von 54 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Zwar stieg die Anzahl der zugesagten KfW-Heizungsförderungen im Mai um 21 Prozent, im Juni sogar um 40 Prozent gegenüber den jeweiligen Vormonaten. Trotz dieser zuletzt leicht positiven Tendenz geht der Verband in seiner Prognose davon aus, dass im laufenden Jahr maximal 200.000 Wärmepumpen abgesetzt werden. „Die Menschen brauchen bei der Heizungsmodernisierung Planungssicherheit. Vor allem mit Blick auf den Klima- und Transformationsfonds 2025 ist es daher von zentraler Bedeutung, dass hier ein Signal des Vertrauens seitens der Bundesregierung an die Bürgerinnen und Bürger gesendet wird. Auch im kommenden Jahr muss die staatliche Unterstützung für die Heizungsmodernisierung wie im Jahr 2023 fortgeführt werden.“, so Hauptgeschäftsführer Staudt.

Hersteller: Gedämpfte Erwartung in Richtung Herbst

Erstmalig hat der BDH auch eine Konjunkturumfrage für den Zeitraum bis einschließlich September 2024 und über sämtliche Produktkategorien hinweg durchgeführt. Zentrales Ergebnis: Die Hersteller schätzen die Marktentwicklung der verschiedenen Produktgruppen überwiegend pessimistisch ein. Vor diesem Hintergrund erhofft sich der Verband künftig positive Impulse zum Beispiel durch die Ausweitung der Förderung. Ab August werden auch die Wohnungswirtschaft und Eigentümer von Nichtwohngebäuden in die Förderung einbezogen. Die zentrale Stellschraube zur Marktbelebung bleibt für den BDH jedoch, das Vertrauen der Verbraucher in die Heizungsmodernisierung zu stärken. „Wir haben eine attraktive Förderung, sämtliche technischen Lösungen sind verfügbar und das SHK-Fachhandwerk hat Kapazitäten. Das sind gute Bedingungen, um jetzt in die Heizungsmodernisierung zu investieren”, sagt Markus Staudt.

Quelle: 

https://www.bdh-industrie.de/p...


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3. Pressemitteilung: en2x fordert Ergänzung zur Stromwende

Um die Energiewende zum Erfolg zu führen und die Klimaziele in Deutschland und Europa zu erreichen, reicht der bisherige Fokus auf erneuerbaren Strom nicht aus. Es werden zudem CO2-neutrale Moleküle als Ersatz für bislang fossile Produkte gebraucht. Der en2x – Wirtschaftsverband Fuels und Energie hat dazu die Initiative „Molekülwende jetzt“ gestartet. Zur Auftaktveranstaltung im Rahmen einer Online-Videokonferenz gab es Unterstützung vom Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) und der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IGBCE).

„Strom macht derzeit nur wenig mehr als 20 Prozent des Endenergiebedarfs in Deutschland aus, den Rest tragen Moleküle zur Versorgung bei, die heute noch zum weit überwiegenden Teil fossilen Ursprungs sind“, so en2x-Hauptgeschäftsführer Prof. Christian Küchen. Dazu kommen die Grundstoffe für die Chemieindustrie. „Zusätzlich zur Stromwende brauchen wir daher eine Molekülwende: CO₂-neutraler Wasserstoff, nachhaltige biogene und synthetische Energieträger sowie CO₂-neutrale chemische Rohstoffe müssen in den Fokus der Energiewende rücken.“

Dabei werde die Größe der Herausforderung noch immer unterschätzt, so Küchen. Denn Kohlenwasserstoffe werden auch langfristig für viele Anwendungen benötigt. Was notwendig ist, hat en2x in einem umfangreichen Bericht zur Molekülwende zusammengestellt. So ist zum Beispiel eine verlässliche und ausreichend hohe Bepreisung fossiler CO2-Emissionen eine Voraussetzung dafür, klimaschonenden Produkten den Weg in die Märkte zu ebnen. „Im Straßenverkehr würde dazu eine längst überfällige Reform der Energiesteuer beitragen.“ Offensichtlich sei auch, dass Quoten als alleiniges Instrument nicht ausreichen, um Investitionen in neue Technologien wie grünen Wasserstoff und daraus hergestellte Folgeprodukte wie etwa grüne Flugkraftstoffe auszulösen.

Bessere Bedingungen für Klimaschutz-Investitionen nötig

„Wir brauchen zum Erreichen der Klimaziele künftig riesige Mengen an grünen Molekülen“, sagte der Stellvertretende Hauptgeschäftsführer des BDI, Holger Lösch. „Wir erleben jedoch ein völlig ungeeignetes regulatorisches Umfeld, unsere Innovationskraft wird auf deutscher und europäischer Ebene gebremst.“ Die Folge sei Unsicherheit für potenzielle Anbieter von grüner Energie sowie deren potenzielle Nutzer. „Wir brauchen auf Bundes- und EU-Ebene dringend eine bessere Balance zwischen Ökonomie und Ökologie, damit Europa im Wettbewerb um die globale Marktführerschaft im Bereich Greentech mit den USA und China mithalten kann.“

Michael Wolters, Industriegruppensekretär der IG BCE: „Wir haben uns die ökologische Transformation auf die Fahnen geschrieben. Unsere Betriebsräte in der Mineralölindustrie sehen aber mit Sorge, wie schleppend der Prozess voranschreitet. Es fehlen Anbindungen an das zukünftige Wasserstoffnetz und es gibt zu wenige Reallabore und Demonstrationsprojekte, weil sich entweder die Genehmigungen ewig hinziehen oder wegen mangelnder Planungssicherheit die Investoren nicht aufspringen. Wir brauchen klare Rahmenbedingungen, sonst droht mit den Raffinerien ein wichtiger Baustein aus dem Verbundnetzwerk der Grundstoffproduktion herausgerissen zu werden.“

Christian Küchen von en2x abschließend: „Wir haben nur noch wenig Zeit, um bis 2045 bzw. 2050 klimaneutral zu werden. Umso wichtiger ist es, dass wir jetzt einen konstruktiven Dialog darüber führen, wie genau sich die Molekülwende erfolgreich umsetzen lässt.“

Hier finden Sie den Fortschrittsbericht: https://en2x.de/pdfviewer/fortschrittsbericht-2023/?auto_viewer=true#page=&zoom=auto&pagemode=none


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4. Bewertung des neuen BGH-Urteils zur Werbung mit "Klimaneutralität" im Hinblick auf HVO Werbung

Werbung mit dem pauschalen Hinweis „klimaneutral“ oder „CO2 neutral“ ist irreführend und damit unzulässig. Das ergibt sich aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs in dem von der Wettbewerbszentrale geführten Grundsatzverfahren (BGH, Urteil vom 27.06.2024, Az. I ZR 98/23).

Daraus ergeben sich zwei für unsere Branche u.a. zwei wichtige Fragen:

Was bedeutet dies für die Werbung mit HVO 100 und wie wird der künftige europäische Rechtsrahmen dafür aussehen?

Zusammenfassend lässt sich feststellen:

Nach der derzeitigen aktuellen Rechtsprechung dürfte eine Werbung für HVO 100 mit dem Claim „bis zu 90% klimaneutral“ oder „bis zu 90% CO2 neutral“ irreführend sein und damit gegen das UWG verstoßen.

Eine Werbung mit einem Claim wie „bis zu 90% weniger CO2 Emissionen möglich“ oder „deutlich geringerer CO2-Fußabdruck als herkömmlicher Diesel“ dürfte möglich sein, hier ist die Frage, wie die ergänzenden Informationen dem Verbraucher zugänglich gemacht werden können.

Weitergehende und ausführliche Hinweise hinweisen finden Sie in einem UNIITI-Rundschreiben (Rundschreiben GL-RS 40-24 / WM-RS 72-24 / TS-RS 98-24 / SSt-RS 115-24 vom 26.8.2024), das wir Ihnen auf Wunsch gerne in Gänze zusenden.


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5. Meldung von Minderalöldaten ans BAFA

In der Annahme Ihres Interesses möchten wir Sie auf eine Information seitens des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zur Meldung von Mineralöldaten gemäß dem Gesetz über die Erhebung von Meldungen in der Mineralölwirtschaft (Mineralöldatengesetz - MinÖlDatG) hinweisen.

In regelmäßigen Abständen übermitteln wir (UNITI) Ihnen die Veröffentlichungen zu den Mineralöldaten, die seitens des BAFAs auf ihrer Webseite frei zugänglich zur Verfügung gestellt werden. Wie Sie bereits in den letzten Monaten festgestellt haben, hat das BAFA ihre Art der Veröffentlichung der Daten umgestellt.

Dieses haben wir zum Anlass genommen, uns mit dem BAFA (Referat 423 - Öl, Berichtswesen, Satellitendatensicherheit) unter anderem zum Thema „Meldepflichten (Erhebungskreisliste)“ erneut auszutauschen.

Im Antwortschreiben seitens des BAFA wurde uns mitgeteilt, dass neben den Daten der Firmen, die in der Erhebungskreisliste aufgeführt sind, weitere Daten einfließen. Um welche Daten es sich handelt, wurde uns leider nicht mitgeteilt.

Zusätzlich hat uns das BAFA freundlicherweise folgenden Informationstext zum Thema „Meldepflichten (Erhebungskreisliste)“ zur Weiterleitung an unsere Mitgliedsfirmen übermittelt:

„Auf Basis des Mineralöldatengesetzes erhebt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle monatlich bei den in der Bundesrepublik auf dem Mineralölmarkt tätigen Unternehmen Daten zu ihrer Geschäftstätigkeit.

Unternehmen, die in der Herstellung und Verarbeitung von Erdöl und Erdölerzeugnissen tätig sind, melden mit dem sogenannten „Integrierten Mineralölbericht“ Daten wie Rohöleinkauf, Herstellung von Erdölerzeugnissen, Bestände, Außenhandel und Verkäufe von Erdölerzeugnissen nach ausgewählten Kundengruppen.

Unternehmen, die nur Erdölerzeugnisse ein- bzw. ausführen, melden ihren Außenhandel und werden auf dieser Basis in die Statistik einbezogen.

Nach §2 des Gesetzes über die Erhebung von Meldungen in der Mineralölwirtschaft (Mineralöldatengesetz) vom 20.12.1988 ist meldepflichtig, wer gewerbsmäßig oder im Rahmen wirtschaftlicher Unternehmungen

1. Erdöl im Geltungsbereich dieses Gesetzes fördert oder ein- oder ausführt oder

2. Erdölerzeugnisse im Geltungsbereich dieses Gesetzes für eigene Rechnung herstellt oder herstellen lässt oder ein- oder ausführt.

Sofern Sie die in hier genannten Tätigkeiten ausüben, besteht gemäß §3 die Pflicht, die im Gesetz genannten Daten an das BAFA zu melden.

Bitte nehmen Sie Kontakt mit dem BAFA unter im.bericht@bafa.bund.de auf, um sich in den Kreis der Meldepflichtigen aufnehmen zu lassen.

Falls Sie sich unschlüssig sind, ob Sie meldepflichtig sind, können Sie sich ebenfalls unter der genannten Emailadresse an das BAFA wenden. Die Kolleginnen und Kollegen nehmen dann Kontakt mit Ihnen auf.“

Quelle:

UNITI RS (SSt-RS 118-24) (TS-RS 101-24) (WM-RS 75-24) (CR-RS 43-24) vom 27.08.2024

Die aktuellen Daten für den Monat Juni finden Sie unter folgendem Link:

https://www.bafa.de/SharedDocs/Downloads/DE/Energie/Mineraloel/moel_amtliche_daten_2024_06.html


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Herausgeber:
Verband für Energiehandel Südwest-Mitte e.V.
Tullastraße 18, 68161 Mannheim
Tel.: (0621) 411095, Fax: (0621) 415222, E-Mail: info@veh-ev.de
1. Vorsitzender: Thomas Rundel; 2. Vorsitzender: Henrik Schäfer

Das Rundschreiben dient der Information der Mitglieder und Partner des Verbandes für Energiehandel Südwest-Mitte e.V. Nachdruck und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des VEH.