Der Newsletter wird nicht korrekt angezeigt? Klicken Sie hier.

Informationsdienst für unsere Mitglieder
Rundschreiben 06/2023

  
  

Inhaltsverzeichnis

  1. Erinnerung: VEH-Mitgliederversammlung am 29.06.2023 im Vienna-Hotel Thüringer Hof in Eisenach 
  2. Regierungsentwurf zur GEG-Novelle überfordert viele Hausbesitzer - VEH fordert Nachbesserungen
  3. Attraktive Aktions- und Sondermodelle für die Fuhrparkausstattung über CarFleet24 
  4. Kommunale Eingriffe in den Wärmemarkt des Verbandsgebiets
  5. Einladung zum UNITI Mineralöltechnologie-Forum am 4. – 5. Juli 2023 in Stuttgart
  

1. Erinnerung: VEH-Mitgliederversammlung am 29.06.2023 im Vienna-Hotel Thüringer Hof in Eisenach

Noch einmal erinnert sei hiermit an unsere bevorstehende Mitgliederversammlung am 29.06.2023 in Eisenach.

Wer sich noch kurzentschlossen hierfür anmelden möchte, sollte dies bitte bis allerspätestens Freitag, den 23.06.2023, 12.00 Uhr tun.

Hier noch einmal das komplette Programm:

9.00 Uhr: Offizielle Mitgliederversammlung

  1. Eröffnung und Begrüßung der Mitgliederversammlung durch den 1. Vorsitzenden
  2. Hinweis auf die Compliance-Regeln des Verbandes
  3. Geschäftsbericht durch den Geschäftsführer
  4. Jahresrechnung 2022 und Haushaltsplan 2023 mit Abstimmung
  5. Bericht der Rechnungsprüfer / Antrag auf Entlastung des Vorstands und der Geschäftsführung / Abstimmung
  6. Behandlung von Anträgen aus dem Mitgliederkreis
  7. Kurzbericht aus der Arbeit vom Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen UNITI e.V. durch den Geschäftsführer Wärmemarkt, Dirk Arne Kuhrt
  8. Schließung

10.30 Uhr: Kaffeepause

11.00 Uhr:

  • Kohle in Mode – Positive Perspektiven für heute und morgen
    Matthias Vette, Leiter Veredlung / Head of Refining bei Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG), Cottbus
  • E-Fuels for Future – Chancen für den Einsatz von synthetischen Kraftstoffen
    Werner Steber, Geschäftsführer Werkstätten und Technik beim Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe e.V. (ZDK), Bonn
  • Transformation der Mineralölwirtschaft und die Bedeutung für den Wärmemarkt
    Prof. Dr. Christian Küchen, Geschäftsführer Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. (en2x), Berlin

12.30 Uhr: Mittagessen

13.30 Uhr:

  • Wie die Energiewende gelingen kann
    Peter Höhne, Hauptgeschäftsführer der IHK Ostthüringen zu Gera, Gera

14.30 Uhr: Schließung der Veranstaltung durch den 2. Vorsitzenden

14.45 Uhr: Abfahrt/Bustransfer zur Wartburg

17.30 Uhr: Altstadtführung Eisenach
(Treffpunkt Vienna House Thüringer Hof)

19.00 Uhr: Get-together
im Hofbräu am Nikolaitor, Wartburgallee 2, 99817 Eisenach

Weitere Informationen sowie das Anmeldeformular finden Sie unter https://www.veh-ev.de/mitglieder/aktuelles-und-mitteilungen/einaldung-veh-mv-2023.html

zurück zum Inhalt

  

2. Regierungsentwurf zur GEG-Novelle überfordert viele Hausbesitzer - VEH fordert Nachbesserungen

Die Novelle des Gebäudeenergie-Gesetzes wird weiterhin kontrovers auf allen politischen Ebenen diskutiert.

Wir als VEH haben unsere Position im Rahmen von zwei Online-Terminen in der 24. Kalenderwoche mit Vertretern der einzelnen Partien sowie der zuständigen Ministerien auf Landesebene nochmals klar formuliert und dargelegt.

Die zentralen Forderungen dabei:

  • Technologieoffenheit und Anerkennung auch synthetischer und biogener flüssiger Brennstoffe im Rahmen der Erfüllung
  • Zeitliches Inkrafttreten frühestens 2026
  • Herabsetzung des „Befreiungsalters“ von 80 Jahren auf den Beginn des Rentenalters


  

In einer zuvor versandten Pressemitteilung haben wir ebenfalls entsprechend Stellung bezogen, mit folgendem Wortlaut:

Am Donnerstag, den 19.04.2023, hat die Bundesregierung die zweite Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) im Bundeskabinett beschlossen. Der VEH Verband für Energiehandel Südwest-Mitte e.V. sieht viele Hausbesitzer durch die angestrebten Regulierungen überfordert. Nicht nur würde der erzwungene Heizsystemwechsel vielen Eigentümerinnen und Eigentümern finanziell zum Verhängnis, zudem seien die Alternativen zur immer teurer werdenden Wärmepumpe nur scheinbar umsetzbar. Der Einsatz von Wasserstoff als Heizenergie sei zum Beispiel noch völlig offen. Hier fordert der VEH seit langem gültige Regulierungen, die wasserstoffbasierte Brennstoffe anerkennen. Solche synthetischen oder auch biogene Brennstoffe fänden im Entwurf aber keine Erwähnung, Härtefälle seien gewohnt unkonkret. Selbst die Übergangsfrist, die das Gesetz auf soziale Beine stellen soll, wenn eine Heizung plötzlich irreparabel kaputt geht, sei viel zu kurz und man investiere doppelt – einmal in die Übergangsheizung und ein weiteres Mal nach spätestens drei Jahren in die glorifizierte Wärmepumpe, um die man kaum mehr herumkommt. Zu den Kosten einer Wärmepumpe ist die Dämmung zu finanzieren, damit nicht die Stromkosten auch noch die letzten Euros aus der Vorsorge ziehen. Die Alterssicherung leidet auch durch den Wertverlust des Eigenheims, der sich durch die Modernisierungspflichten ergibt. Als Städter hat man vielleicht noch Glück und kann sich an ein Wärmenetz anschließen lassen, dessen klimaschonende Wirkung alles andere als sicher ist. Auf dem Land aber muss man zukünftig um die Hauswärme bangen.

Sollten diese Sorgen nicht ausreichen, um Bundestag und Bundesrat im Zuge der nun anstehenden Beratungen zu Kritik anzuregen, sei es nicht einmal gesichert, dass die Bestellung der hochgelobten Wärmepumpe innerhalb eines Jahres bedient wird. Schon jetzt gibt es Liefer- und vor allem Montageengpässe, das Heizungsgewerk sei völlig überfordert.

Aus Sicht des VEH muss also noch nachgebessert werden – bestehende Heizungen sollten mit CO2-neutralen flüssigen Brennstoffen zumindest anteilig befeuert werden dürfen. Betroffene bräuchten umsetzbare Alternativen und die finanzielle Sicherheit, im nächsten Winter weder im Kalten zu sitzen noch ihr Haus verkaufen zu müssen.

Eine Spitzenrunde der Ampel-Koalition hat am 13.06.2023 allerdings nunmehr nach langem Ringen „den Weg frei gemacht für das umstrittene Heizungsgesetz“. Vereinbart wurden "Leitplanken" – diese sehen wesentliche Änderungen zum Gesetzentwurf vor. Das Gebäudeenergiegesetz – genannt Heizungsgesetz – soll an das geplante Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung gekoppelt werden, wie aus dem Papier der Koalitionsrunde hervorgeht.

Das sind die wichtigsten Punkte:

  • Zentraler Bezugspunkt für Vorgaben zu Maßnahmen in Bestandsgebäuden soll die kommunale Wärmeplanung werden, "mit entsprechenden Übergangsfristen". Solange keine kommunale Wärmeplanung vorliegt, sollen beim Heizungstausch die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes noch nicht gelten.
  • Eine deutschlandweite kommunale Wärmeplanung strebt die Ampelkoalition bis spätestens 2028 an – das heißt, bis dahin soll feststehen, wie Länder und Kommunen ihre Heizinfrastruktur klimaneutral umbauen wollen und wo zum Beispiel Fernwärmenetze gebaut werden sollen. Im aktuellen Entwurf für das Wärmeplanungsgesetz ist vorgesehen, dass bis 2026 Großstädte entsprechende Wärmepläne vorlegen müssen, bis 2028 dann auch kleine Städte und Landkreise. Viele Bundesländer haben bereits Gesetze zur kommunalen Wärmeplanung.
  • In Neubaugebieten soll die Kopplung des Gebäudeenergiegesetzes an die kommunale Wärmeplanung nicht gelten – das heißt, dort gelten die Vorgaben des Heizungsgesetzes sofort ab 01.01.2024.
  • Verschiedene Optionen sollen beim Umstieg auf klimaneutrale Heizungssysteme "gleichwertig behandelt werden", heißt es in dem Papier. "Die diskriminierenden Anforderungen an die Heizung und die Infrastruktur werden gestrichen."
  • Gasheizungen sollen auch nach dem 01.01.2024 noch neu eingebaut werden dürfen, wenn noch keine kommunale Wärmeplanung vorliegt und sie auf Wasserstoff umrüstbar sind. Das soll auch für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten.
  • Liegt eine kommunale Wärmeplanung vor, dürfen Gasheizungen weiterhin eingebaut werden, wenn sie auf Wasserstoff umrüstbar sind und der Wärmeplan der Kommune ein "klimaneutrales Gasnetz" vorsieht – also die Lieferung von zum Beispiel grünem Wasserstoff in Aussicht steht.
  • Ist kein "klimaneutrales Gasnetz" vorgesehen, muss die Gasheizung zu 65 Prozent mit Biomasse oder anderweitig geliefertem Wasserstoff betrieben werden können, damit der Einbau erlaubt bleibt.
  • Holz- und Pelletheizungen sollen ausnahmslos erlaubt bleiben. Bisher war vorgesehen, Biomasse-Heizungen in Neubauten nicht mehr zu gestatten.
  • Haushalte sollen im Rahmen notwendiger Neuinvestitionen nicht überfordert werden dürfen. Förderungen sollen "möglichst passgenau die einzelnen Bedürfnislagen und soziale Härten bis in die Mitte der Gesellschaft berücksichtigen". Die bislang vorgesehenen Ausnahmeregelungen sollen überarbeitet werden.
  • Neben der bereits bestehenden Modernisierungsumlage, mit der Vermieter Kosten auf Mieter umlegen können, soll eine zweite geschaffen werden. Voraussetzung für diese soll sein, dass der Vermieter bei der Heizungsinvestition eine Förderung in Anspruch nehmen kann und die Mieterinnen und Mieter davon trotz der zusätzlichen Umlage finanziell profitieren.
  • Am grundsätzlichen Inkrafttreten zum 01.01.2024 soll festgehalten werden.

Was das Ganze nun konkret für den Einbau von Ölheizungen und den Einsatz synthetischer und biogener flüssiger Brennstoffe für die Zukunft bedeutet, muss noch im Detail geklärt werden. Wir werden darüber zeitnah weiter berichten.

zurück zum Inhalt

  

3. Attraktive Aktions- und Sondermodelle für die Fuhrparkausstattung über CarFleet24

Im Rahmen unserer VEH-Kooperation mit CarFleet24 gibt es aktuell wieder eine Vielzahl neuer Aktionsmodelle, die Sie im Rahmen Ihrer Fuhrparkausstattung bzw. Ihres Neuwagenkaufs unbedingt mit einbeziehen sollten. Die genaue Übersicht über das Angebot senden wir Ihnen bei Interesse und auf Anfrage gerne zu.

Alternativ beraten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von CarFleet24 die VEH-Mitglieder natürlich auch sehr gerne bei Kauf, Finanzierung und Leasing eines Neuwagens einer anderen Automarke. Für unsere Mitglieder nachfolgend nochmals die Zugangsdaten zu dem Neuwagen-Konfigurator und den Aktionsmodellen:

Onlinezugang für Ihre Mitglieder

Homepage: www.carfleet24.de
Passwort: veh-ev

Kontaktdaten für VEH-Mitglieder

Fon: +49 (89) 411146-59
Fax: +49 (1805) 717108
Mail: kundenbetreuung@carfleet24.de

zurück zum Inhalt

  

4. Kommunale Eingriffe in den Wärmemarkt des Verbandsgebiets

Die Kommunen in unserem Verbandsgebiet greifen immer wieder in den Wärmemarkt ein, mehrheitlich in Baden-Württemberg, allerdings auch in allen anderen Bundesländern.

Zu den Eingriffen gehören Verbrennungsverbote sowie Anschluss- und Benutzungszwänge. Die entstehenden Probleme bearbeitet der VEH und unterstützt Betroffene.

Herr Dr. Lenk hat hierzu einige Beispiele gesammelt.

Zurzeit sind 1562 Kommunale Eingriffe in den Wärmemarkt (Verbrennungsverbote, Anschluss- und Benutzungszwänge) bekannt, davon im VEH-Gebiet 899 (Baden-Württemberg: 527, Hessen: 99, Rheinland-Pfalz: 101, Saarland: 6 und Thüringen: 166).

Beispiele aus der jüngsten Vergangenheit:

79098 Freiburg/Breisgau

Im Baugebiet „Gutleutmatten“ wurden die Bauherren durch Bestimmungen in den privatrechtlichen Grundstückkaufverträgen zum Anschluss an das und zur Benutzung des von der Badenova betriebenen Nahwärmenetz(es) gezwungen. Mit dem Ergebnis, dass dort nach Bebauung des Gebietes die teuerste Nahwärme Deutschlands zu verzeichnen war.

Auch im Baugebiet „Kleineschholz“ wird das Energiekonzept durch entsprechende Bestimmungen im privatrechtlichen Kaufvertrag durchgepeitscht. Dies bedeutet: Anschluss- und Benutzungszwang für Nahwärme, verbunden mit einem Verbot von Solarthermieanlagen sowie einer dezentralen Wärmeerzeugung.

Den Schwerpunkt bildet zurzeit das Baugebiet „Dietenbach“: Im Überschwemmungsgebiet in den Dietenbachniederungen soll ein neues Baugebiet für 16.000 Menschen entstehen. Freiburgs geplanter Stadtteil „Dietenbach“ soll klimaneutral werden – durch ein neuartiges Energiekonzept. Doch am Energiekonzept gibt es Zweifel, genährt durch die Erfahrungen mit „Gutleutmatten“. Für das Energiekonzept für „Dietenbach“ hat ein Ingenieurbüro vier verschiedene Varianten durchgerechnet. Favorisiert wird ein Modell, das auf einer zentralen Versorgung fußt und verschiedene Komponenten von Wärmepumpen bis Wasserstoff kombiniert. Eine dezentrale Versorgung steht dagegen nicht zur Auswahl. In enger Zusammenarbeit mit dem Projekt Freie Wärme und dem Aktionsbündnis Baden-Württemberg für individuelles Heizen e.V., unser Verband zählt zu den Gründungsmitgliedern dieses Aktionsbündnisses, unterstützen wir die Akteure aus Handwerk und Handel vor Ort, welche sich mit diesen Planungen der Stadtpolitik und Stadtverwaltung auseinandersetzen.

99867 Gotha

Die Fernwärme-Satzung vom 17.03.2022 löst die FW-Satzung vom 03.12.2009 ab. Das Ziel besteht in einer Ausweitung des Absatzgebietes. Die Satzung enthält einen Anschluss- und Benutzungszwang für Fernwärme. Auf den anschlusspflichtigen Grundstücken ist die Errichtung und der Betrieb von Wärmeerzeugungsanlagen mit festen, flüssigen, gasförmigen Brennstoffen oder sonstigen Stoffen, die Rauch oder Abgase entwickeln, nicht gestattet. Ausgenommen davon sind Kaminfeuerstellen, sofern diese nicht ausschließlich der Beheizung von Gebäuden dienen, nur gelegentlich benutzt werden und nur mit naturbelassenem Holz mit einem Feuchtegehalt unter 25 Prozent bezogen auf das Trockengewicht befeuert werden. Für Grundstücke, deren Warmwasser- und/oder Heizenergiebedarf durch emissionsfreie, z.B. solarthermische, geothermische Anlagen oder Anlagen der Wärmerückgewinnung teilweise oder ganz gedeckt werden sollen, wird Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang in dem Maße, als der Warmwasser- und/oder Heizenergiebedarf durch die genannten Versorgungsarten ersetzt wird, erteilt. Nicht emissionsfrei sind Wärmeerzeugungsanlagen, in denen feste, flüssige oder gasförmige Brennstoffe eingesetzt werden.

Aber es gibt auch überraschende Entwicklungen:

72458 Albstadt

Es ist seit langem bekannt, dass in sechs Wohngebieten Albstadts vielen „Häuslebesitzern“ nichts anderes übrigblieb, als mit Gas zu heizen. Die einschlägigen bekannten Bebauungspläne erlaubten keine anderen Heizungsarten. Laut Medienberichten von Mitte Oktober 2022 hat die Stadtverwaltung aufgrund der gestiegenen Energiepreise, insbesondere für Gas und Strom infolge des Ukrainekrieges dies allerdings geändert und plant sogar die Überarbeitung der Immissionsbeschränkungen in den Bebauungsplänen. Laut Albstadts Ersten- und Baubürgermeister sei in den aktuellen Zeiten, wo Gas und Strom nicht nur extrem viel teurer, sondern auch knapp sind, dies selbstverständlich kontraproduktiv. Daher sollen die Bewohner der entsprechenden Gebiete nun auch die Möglichkeit bekommen, auf andere Arten des Heizens auszuweichen oder sich zumindest, wie es aktuell zahlreiche Bürger tun, beispielsweise einen Holzofen anzuschaffen. Übrigens kam ein Betroffener, welcher von uns über lange Zeit unterstützt wurde, wohl als Erster in den Genuss dieser Regelung.

Abschließend ein Beispiel für die zu erwartenden Entwicklungen im Wärmemarkt:

Am 1. Februar 2023 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg verabschiedet. Mit diesem Gesetz wird das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg aus dem Jahr 2013, das in den Jahren 2020 und 2021 novelliert wurde, fortentwickelt. Stadtkreise und Große Kreisstädte sind verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2023 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen und beim zuständigen Regierungspräsidium einzureichen.

Aber auch kleinere Kommunen erarbeiten freiwillig, gelockt durch hohe Fördermittel des Landes Wärmepläne, wie das nachfolgende Beispiel zeigt.

Die Kommunen Asperg, Markgröningen, Möglingen und Tamm beantragen „im Konvoi“ Fördermittel für die Erstellung eines kommunalen Wärmeplanes unter Federführung von Markgröningen beim Land. Sie erwarten wichtige Hinweise, wie das Nahwärmenetz weiter ausgebaut werden kann und sie bis 2040 treibhausgasneutral mit Wärme versorgt werden können. Im Herbst dieses Jahres soll die Bearbeitung des kommunalen Wärmeplans beginnen. In 15 Monaten soll er mit Beteiligung aller Akteure fertiggestellt werden. Auch hier sind Handel und Handwerk gefordert, sich in die Diskussion einzubringen, nicht zuletzt, um Anschluss- und Benutzungszwänge bzw. Verbrennungsverbote zu verhindern.

zurück zum Inhalt

  

5. Einladung zum UNITI Mineralöltechnologie-Forum am 4. – 5. Juli 2023 in Stuttgart

Das UNITI Mineralöltechnologie-Forum bietet mit einem hochwertigen Vortragsprogramm eine optimale Gelegenheit, um sich schnell und kompakt über aktuelle Trends und Entwicklungen der Kraft- und Schmierstoffbranche zu informieren. In Verbindung mit der Fachausstellung sowie der gemeinsamen Abendveranstaltung ergeben sich hervorragende Möglichkeiten zur internationalen Kontaktpflege.

Die ausführlichen Unterlagen wie Programm, Anmeldeformalitäten etc. erhalten Sie über unsere VEH-Geschäftsstelle in Mannheim oder unter https://www.umtf.de/programm/forum.

zurück zum Inhalt

  

Sie können alle Rundschreiben des VEH auch im Mitgliederbereich der Verbands-Website einsehen. Gehen Sie dazu auf die Mitgliederseite und loggen sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten ein.

Sie möchten keine weiteren Rundschreiben des VEH erhalten? Gehen Sie zur Abmeldung auf die Seite http://www.veh-ev.de/rundschreiben/abmeldung.html.

Herausgeber:
Verband für Energiehandel Südwest-Mitte e.V.
Tullastraße 18, 68161 Mannheim
Tel.: (0621) 411095, Fax: (0621) 415222, E-Mail: info@veh-ev.de
1. Vorsitzender: Thomas Rundel; 2. Vorsitzender: Henrik Schäfer

Das Rundschreiben dient der Information der Mitglieder und Partner des Verbandes für Energiehandel Südwest-Mitte e.V. Nachdruck und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des VEH.