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Informationsdienst für unsere Mitglieder Rundschreiben 04/2023 |
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Inhaltsverzeichnis
- Aktueller Stand zur geplanten Novelle des GEG
- UNITI-Pressemitteilung: Bundesregierung muss Erneuerbare Flüssigbrennstoffe stärker berücksichtigen
- Einladung zur
VEH-Mitgliederversammlung am 29. Juni 2023 in Eisenach
- Pressemitteilung: UNITI begrüßt Zulassung paraffinischer sowie synthetischer Dieselreinkraftstoffe
- Cyber-Sonderkonzept: Ein "Must-Have" für
Energiehändler
- Entlastungen bei Öl- und Pelletheizungen ab 4. bzw. 8. Mai möglich
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1. Aktueller Stand zur geplanten Novelle des GEG
Das neue Gebäudeenergiegesetz, das vom Bundeskabinett in der 16. Kalenderwoche beschlossen und noch vor der Sommerpause von Bundestag und Bundesrast verabschiedet werden soll, lässt weiterhin viele Frage offen und wird von vielen Seiten nach wie vor massiv kritisiert.
So hat die FDP grundlegende Änderungen angemahnt. Es sind u.a. Steuererleichterungen und zinsgünstige Kredite vorgesehen und umfangreiche Förderungen angekündigt. Wie teuer das aber letztlich wird, ist offen.
Auch fehlt eine klare Planungssicherheit, was vor allem die Handwerksbetriebe kritisieren. So nehmen diese bereits Aufträge für das Jahr 2024 an – doch welche Regelungen dann genau gelten werden, ist noch nicht klar. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) fordert daher, dass die
neue Regelung nicht zum 1. Januar in Kraft treten solle. Es ist denkbar, dass es eine gestaffelte Einführung geben könnte, etwa so, dass die 65-Prozentregel ab dem kommenden Jahr für Neubauten, aber Gas- und Ölheizungen in bestehende Häuser noch länger eingebaut werden dürfen.
Der ZVSHK fordert zudem, dass die Verschärfungen für Holz- und Pelletheizungen zurückgenommen werden, was auch von SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch unterstützt wird.
Der Wirtschaftsrat der CDU hat der Bundesregierung vorgeworfen, mit ihrem Heizungsgesetz „große Teile der Vermögen der Bundesbürger zu vernichten“. Viele Eigenheimbesitzer würden sich keine neue Heizung leisten können und ihr Haus verkaufen müssen, um horrende Strafzahlungen abzuwenden,
warnte Wirtschaftsrat-Generalsekretär Wolfgang Steiger im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“ (NOZ).
„Durch den Wertverlust der eigenen Immobilie treibt die Bundesregierung die Menschen in die Altersarmut.“ Die eigene Immobilie als
Teil der Altersvorsorge
werde „zur Kostenfalle für Millionen Bürger“.
Jenseits der Großstädte dominierten vielerorts mehr als 100 Jahre alte Wohnbauten, in Teilen Ostdeutschlands liege der Anteil bei mehr als der Hälfte, begründete Steiger seine Warnungen. So alte Häuser seien „mit vertretbarem Aufwand kaum energetisch so herzurichten, dass sie mit einer
Wärmepumpe beheizt werden können“.
Viele Familien im ländlichen Raum hätten deswegen Angst um ihre Immobilie und damit um ihre Altersvorsorge. „Wenn weder die vorgeschriebene Sanierung noch ein Abriss und Neubau wirtschaftlich tragbar sind, bleibt nur der Umzug in eine Mietwohnung“, sagte Steiger.
Der CDU-Wirtschaftsrat fordert deswegen grundsätzliche Änderungen am Ampel-Gesetzentwurf.
Von daher bleibt abzuwarten, mit welch konkretem Inhalt das Gesetz nunmehr den Bundestag und Bundesrat passieren soll.
Mit einer Pressemeldung haben wir von Seiten des VEH den aktuellen Gesetzesstand ebenfalls nochmals deutlich kritisiert. Die Meldung finden Sie auf unserer Internetseite unter https://www.veh-ev.de/presseservice/pressemitteilungen/regierungsentwurf-zur-geg-novelle-ueberfordert-viele-hausbesitzer.html
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2. UNITI-Pressemitteilung: Bundesregierung muss Erneuerbare Flüssigbrennstoffe stärker berücksichtigen!
Die UNITI hat ihre Stellungnahme zur Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) bei den federführenden Bundesministerien vorgelegt. Ein im Gesetzentwurf verankertes grundsätzliches Bekenntnis zu Technologieoffenheit allein reicht demnach nicht aus, an entscheidenden Details muss im weiteren
Gesetzgebungsprozess noch gefeilt werden.
Im Gebäudesektor sollen zunehmend Erneuerbare Energien (EE) eingesetzt werden, um die festgelegten Klimaschutzziele zu erreichen, so der Grundtenor der Novelle des GEG. UNITI Geschäftsführer Dirk Arne Kuhrt: „Wir begrüßen, dass für die EE-Vorgabe bei jeder neu eingebauten Heizung
gleichberechtigt technologieneutrale Erfüllungsmöglichkeiten – ob einzeln oder in Kombination miteinander – regulativ zum Einsatz kommen sollen.“ Nachbesserungsbedarf sieht UNITI bei der Ausgestaltung wesentlicher Maßnahmen der Novelle. So müssten erneuerbare Flüssigbrennstoffe als
Derivate grünen Wasserstoffs oder basierend auf biogenen Ausgangsstoffen als Lösungsoptionen für die 65-Prozent-EE-Vorgabe explizit anerkannt werden. Darüber hinaus sollte vom Gesetzgeber berücksichtigt werden, dass die 65-Prozent-EE-Vorgabe auch durch den Einsatz von erneuerbaren
Flüssigbrennstoffen in entsprechenden Beimengungsanteilen erfüllt wird. Dirk Arne Kuhrt von UNITI erläutert: „Viele Millionen Haushalte in Deutschland setzen beim Heizen auf Flüssigbrennstoffe, die zukünftig in steigenden Anteilen etwa durch grünstrombasierte E-Fuels oder biogenes HVO
ersetzt werden können. Damit würden Öl-Brennwertgeräte zum Klimaschutz beitragen.“ Viele der modernen Geräte sind bereits „Green-Fuels-ready“. Der Gesetzgeber sollte ermöglichen, dass diese auch zeitlich nachgelagert bis spätestens zum Jahr 2030 mit einer Wärmepumpe kombiniert werden
können, um die 65-Prozent-EE-Vorgabe zu erfüllen. Ein solches schrittweises Vorgehen würde die Akzeptanz bei den Gebäudeeigentümern erhöhen.
Erneuerbare Flüssigbrennstoffe im Wärmemarkt unverzichtbar
Aus UNITI-Sicht werden erneuerbare Flüssigbrennstoffe ein wichtiges Standbein bei der Transformation des Wärmemarktes zur CO2-Neutralität bis 2045 bilden. Dafür gibt es vielfältige anwendungstechnische Gründe, wie z.B. ihre hohe Energiedichte, ihre gute Speicher- und
Transportierbarkeit, ihre Kompatibilität zu der bestehenden flächendeckenden Logistik- und Versorgungsstruktur sowie ihre Verwendbarkeit in neuen Brennwertheizungen oder Hybridsystemen. Das Potenzial klimaneutraler synthetischer Energieträger im zukünftigen Energiemix des Wärmemarktes wurde
auch bereits durch die im Oktober 2021 veröffentlichte dena-Leitstudie Aufbruch Klimaneutralität bestätigt.
Kritik an kurzer Vorbereitungszeit
Unabhängig von der Ausgestaltung der Maßnahmen sieht UNITI den sehr kurz bemessenen Zeitraum bis zum momentan geplanten Inkrafttreten am 1. Januar 2024 kritisch. UNITI-Geschäftsführer Dirk Arne Kuhrt: „Den Verbraucherinnen und Verbrauchern sowie den Marktakteuren sollte mehr Zeit zur
Vorbereitung der Umsetzung regulativer Maßnahmen eingeräumt werden. Ein Jahr zwischen Verabschiedung eines solchen tief in den Markt eingreifenden Gesetzes und seiner Anwendung ist dafür wenigstens erforderlich.“
(Quelle: UNITI-PM vom 14.04.2023)
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3. Einladung zur VEH-Mitgliederversammlung am 29. Juni 2023 in Eisenach
Nochmals erinnern möchten wir hiermit an unsere diesjährige VEH-Mitgliederversammlung in Eisenach. Die Einladung wurde zwischenzeitlich allen VEH-Mitgliedern postalisch zugesandt.
Hier noch einmal das ausführliche Programm:
9.00 Uhr: Offizielle Mitgliederversammlung
- Eröffnung und Begrüßung der Mitgliederversammlung durch den 1. Vorsitzenden
- Hinweis auf die Compliance-Regeln des Verbandes
- Geschäftsbericht durch den Geschäftsführer
- Jahresrechnung 2022 und Haushaltsplan 2023 mit Abstimmung
- Bericht der Rechnungsprüfer / Antrag auf Entlastung des Vorstands und der Geschäftsführung / Abstimmung
- Behandlung von Anträgen aus dem Mitgliederkreis
- Kurzbericht aus der Arbeit vom Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen UNITI e.V. durch den Geschäftsführer Wärmemarkt, Dirk Arne Kuhrt
- Schließung
10.30 Uhr: Kaffeepause
11.00 Uhr:
- Kohle im Trend – Positive Perspektiven für heute und morgen
Matthias Vette, Leiter Veredlung / Head of Refining bei Lausitz Energie Bergbau AG (LEAG), Cottbus
- E-Fuels for future – Chancen für den zukünftigen Einsatz von synthetischen Kraftstoffen
Werner Steber, Geschäftsführer Werkstätten und Technik beim Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe e.V. (ZDK), Bonn
- Transformation der Mineralölwirtschaft und die Bedeutung für den Wärmemarkt
Prof. Dr. Christian Küchen, Geschäftsführer Wirtschaftsverband Fuels und Energie e.V. (en2x), Berlin
12.30 Uhr: Mittagessen
13.30 Uhr:
- Wie die Energiewende in Deutschland gelingen kann
Peter Höhne, Hauptgeschäftsführer der IHK Ostthüringen zu Gera, Gera
14.30 Uhr: Schließung der Veranstaltung durch den 2. Vorsitzenden
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14.45 Uhr: Abfahrt/Bustransfer zur Wartburg
17.30 Uhr: Altstadtführung Eisenach (Treffpunkt Vienna House Thüringer Hof)
19.00 Uhr: „Get together“ im „Hofbräu am Nikolaitor“, Wartburgallee 2, 99817 Eisenach
Wichtig: Bitte melden Sie sich – soweit noch nicht geschehen – möglichst kurzfristig an. Das Vienna Hotel in Eisenach hat nur noch ein begrenztes Kontingent an freien Zimmern. Die ausführlichen Unterlagen finden Sie im Download-Bereich auf unserer Internetseite unter VEH | Einladung-VEH-MV-2023 (veh-ev.de)
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4. Pressemitteilung: UNITI begrüßt Zulassung paraffinischer sowie synthetischer Dieselreinkraftstoffe
Als einen positiven Schritt für mehr Klimaschutz begrüßt UNITI die von der Bundesregierung beschlossene Zulassung von paraffinischen sowie synthetischen Dieselreinkraftstoffen für den öffentlichen Verkauf an Tankstellen in Deutschland. Die Bundesrepublik zieht damit im europäischen
Vergleich nach, denn in vielen anderen EU-Staaten ist dies bereits möglich.
Begrüßenswert aber überfällig
Meldungen aus Kreisen der FDP zufolge hat die Bundesregierung entschieden, eine regulatorische Hürde für die Markteinführung von reinen synthetischen (E-Fuels) sowie paraffinischen Dieselkraftstoffen (HVO100) zu beseitigen: Mit der Aufnahme der Dieselkraftstoffnorm DIN EN 15940 als Anforderung
für die Inverkehrbringung in §4 der 10. Verordnung zur Durchführung des BundesImmissionsschutzgesetzes (BImSchV) soll der Weg für den Vertrieb dieser klimafreundlichen Kraftstoffe an Endverbraucher frei gemacht werden. UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: „Ein begrüßenswerter Schritt,
den wir seit Langem eingefordert haben und der nun zügig umgesetzt werden muss.“ Die Bundesrepublik ist ein Nachzügler in Europa was u.a. die Zulassung von nachhaltigen Dieselkraftstoffen, die aus biogenen Rest- und Abfallstoffen gewonnen werden (so genannte HVO, d.h. hydrierte Pflanzenöle),
angeht. Abweichend zu anderen EU-Staaten ist der Beimischungsanteil dafür in Deutschland bislang aufgrund gesetzlicher Vorgaben bei ca. 26 Prozent gedeckelt.
Umfassende Strategie für nachhaltige Kraftstoffe notwendig
Die aktuelle Entscheidung der Bundesregierung kann aber nur ein erster Schritt für eine umfassende Strategie für nachhaltige Kraftstoffe sein. „Wenngleich es positiv ist, dass bald nun auch nachhaltige Dieselkraftstoffe in Reinform in den Markt gebracht werden dürfen, so ändert das nichts
an dem Grundproblem, dass weitere wesentliche gesetzliche Rahmenbedingungen fehlen, um den Hochlauf von E-Fuels anzureizen“, so UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn. Dazu zählt vor allem die Anrechenbarkeit des Klimaschutzbeitrags von E-Fuels im Rahmen der europäischen
CO2-Flottenregulierung. Vor diesem Hintergrund begrüßt UNITI eine Äußerung von Bundesverkehrsminister Volker Wissing in der BILD vom 28.02.2023, in der es heißt: „vor dem Hintergrund der enormen Bestandsflotte an Pkw, die wir alleine in Deutschland haben, kann es für die FDP nur
einen Kompromiss bei den Flottengrenzwerten geben, wenn auch der Einsatz von E-Fuels möglich wird.“ Andernfalls könne Deutschland bei den anstehenden Abstimmungen [im EU-Ministerrat] „nicht zustimmen.“ UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn: „Mit E-Fuels könnten die fast 60 Millionen
Kraftfahrzeuge mit Verbrennungsmotor in Deutschland CO2-neutral betrieben werden und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Eine Absage Deutschlands an industrie- und klimafeindliche „All electric“-Pläne der EU im Verkehrsbereich würde auch dazu beitragen, Wertschöpfung und Arbeitsplätze der
Automobilindustrie in Deutschland zu erhalten sowie die bezahlbare Automobilität für die Menschen zu sichern.“
(UNITI-Pressemeldung vom 28.02.2023)
Das Plenum des Deutschen Bundestages hat somit am 01.03.2023 der Änderung des Raumordnungsgesetzes zugestimmt. Damit einhergehend wurde eine Beschlussempfehlung der fachlich zuständigen Ausschüsse angenommen, die folgende Aufforderung zur Umsetzung an die Bundesregierung beinhaltet:
„Die deutsche Regulierung für Kraftstoffe dahingehend zu ändern, dass der Einsatz und Vertrieb paraffinischer Kraftstoffe in Reinform für alle Nutzer ermöglicht wird. Dazu soll die 10. BImSchV zeitnah so geändert vorgelegt werden, dass auch Kraftstoffe, die der DIN EN 15940 entsprechen,
vollumfänglich zulässig sind. Dabei wird die Nutzung von Palmöl ausgeschlossen. Das Kabinett beschließt dann die so geänderte Verordnung.“
Damit ist das Bundesumweltministerium nun in der Verpflichtung, diesen Beschluss umzusetzen und eine Änderungsverordnung zur 10. Bundesimmissionsschutzverordnung vorzulegen. UNITI wird den weiteren Hergang der Regulierung aktiv begleiten und auf eine schnelle Umsetzung des Beschlusses drängen.
Möglich wurde der Beschluss im Deutschen Bundestag auf Drängen der FDP-Bundestagsfraktion, die sich seit dem Start der Regierungskoalition für die Zulassung paraffinischer Reinkraftstoffe wie HVO 100 und perspektivisch E-Diesel sehr eingesetzt hat.
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5. Cyber-Sonderkonzept: Ein „Must Have“ für Energiehändler
Ganz egal, wie groß die Firma ist. Cyber-Angriffe können sich immer verheerend auswirken. Der Marktführer im Versicherungsmaklersegment für Mineralöl- und Energiehändler sowie Tankstellenketten, Kaiser & Schmedding aus Münster, hat dafür ein Cyber-Sonderkonzept entwickelt mit einer
speziell für Mineralölhändler angepassten fairen Prämienfindung.
Hierzu wurde bereits in der letzten Ausgabe des Brennstoffspiegel + Mineralölhandel 04/2023 ausführlich berichtet.
Dieses Thema werden wir in einem exklusiven Webinar für VEH-Mitglieder ausführlich behandeln.
Unter dem Titel „CYBERRISIKEN IM ENERGIEHANDEL: Schützen Sie Ihr Unternehmen vor den Folgen von Cyberangriffen“ erfahren Sie von Experten, wie Sie Ihr Unternehmen vor den Auswirkungen von Cyberangriffen schützen und im Schadenfall die Unternehmensrettung meistern können.
- Mittwoch, 31. Mai 2023 von 14.00 – 15.00 Uhr
Nehmen Sie Ihre Unternehmenssicherheit in die eigenen Hände und melden Sie sich noch heute für unser kostenfreies Webinar an! Anmeldung unter https://t1p.de/2xe24
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6. Entlastungen bei Öl- und Pelletheizungen: Antragstellung ab 4. bzw. 8. Mai 2023 möglich
Private Haushalte, die mit Heizöl, Flüssiggas (LPG), Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle/Koks heizen, können rückwirkend für das Jahr 2022 Härtefallhilfe beantragen.
Anträge können in Baden-Württemberg ab dem 8. Mai 2023 über folgendes Online-Portal unkompliziert eingereicht
werden.
Über einen Online-Rechner kann bereits ermittelt werden, ob eine Antragstellung in Frage kommt. Dieser Rechner dient nur zur Information, die tatsächliche Antragsprüfung findet erst nach
Antragstellung statt.
Das Umweltministerium wird in Kürze eine Telefon-Hotline einrichten und die Telefonnummer auf der Website veröffentlichen.
Hinweis: Bei der Härtefallhilfe handelt es sich nicht um die Härtefallhilfen Energie für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Baden-Württemberg oder den Heizkostenzuschuss II.
Auch rheinland-pfälzische Haushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern wie beispielsweise Heizöl oder Holzpellets heizen, können eine einmalige Entlastung für 2022 angefallene Heizkosten erhalten. Mit dem bundeseinheitlichen Programm zur Entlastung von Privathaushalten bei der
Nutzung von nicht leitungsgebundenen Energieträgern sollen die Mehrkosten bei diesen Energieträgern im Jahr 2022 abgefedert werden, die über eine Verdopplung des Preisniveaus aus dem Jahr 2021 hinausgehen.
Die Heizkostenhilfe kann über ein Online-Portal beantragt werden.
Die Freischaltung des Online-Portals erfolgt für Rheinland-Pfalz ebenfalls am 8. Mai 2023.
Das Gleiche gilt für das Saarland und für Thüringen. Den Online-Rechner erreicht man über folgendem Link:
https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/
In Hessen startet das Verfahren bereits am 4. Mai.
Hessen nutzt dabei das zentrale Antragsportal der Kasse Hamburg, die für 13 Bundesländer die technische Umsetzung übernimmt. Nach der Beantragung der Hilfen über das Online-Portal wird das Regierungspräsidium Darmstadt als Bewilligungsstelle für Hessen die Anträge bearbeiten.
Nach der Angabe des Ministeriums hat sich eine stufenweise Freischaltung bei derartigen Verfahren in der Praxis bewährt, da besonders in der Startphase mit einer hohen Antragszahl zu rechnen ist – so kann laut Ministerium ein störungsfreier Betrieb des Portals gewährleistet werden.
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Sie können alle Rundschreiben des VEH auch im Mitgliederbereich der Verbands-Website einsehen. Gehen Sie dazu auf die Mitgliederseite und loggen sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten ein.
Sie möchten keine weiteren Rundschreiben des VEH erhalten? Gehen Sie zur Abmeldung auf die Seite http://www.veh-ev.de/rundschreiben/abmeldung.html.
Herausgeber:
Verband für Energiehandel Südwest-Mitte e.V.
Tullastraße 18, 68161 Mannheim Tel.: (0621) 411095, Fax: (0621) 415222, E-Mail: info@veh-ev.de
1. Vorsitzender: Thomas Rundel; 2. Vorsitzender: Henrik Schäfer
Das Rundschreiben dient der Information der Mitglieder und Partner des Verbandes für Energiehandel Südwest-Mitte e.V.
Nachdruck und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des VEH.
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