|
Informationsdienst für unsere Mitglieder Rundschreiben 03/2023 |
|
|
Inhaltsverzeichnis
- Gebäudewärme: Klimawende im Heizungskeller: Handwerk gegen strikte Verbote
- 2.000 Euro Heizkosten-Zuschuss für Heizöl, Pellets, Kohle kommt Ende
März
- Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG): Wichtige Erkenntnisse aus zwei UNITI-Online-Workshops für die Branche & Neuer Leitfaden der Deutschen Emissionshandelsstelle veröffentlicht
- Online-Seminar zum Thema „Aktuelle Anforderungen an das Forderungsmanagement in besonderen Zeiten“
- Angebot: Heizöl-Kalender (Energiesparkalender) über unseren Kooperationspartner HUD Handels- und Dienstleistungsgesellschaft mbH,
Halle
- Sprechen Sie Ihre Abgeordneten an! Wir unterstützen Sie dabei
- Übersicht über die zeitliche Befristung der Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für Mineralöltransporte –
Update
- VEH-Frühjahrstagung am 13. April 2023 in Rauenberg
- VEH-Mitgliederversammlung am 29. Juni 2023 in Eisenach
- Mitgliederversammlung der Gütegemeinschaft
Energiehandel am 17./18. April 2023 in Kassel
- Weitere Termine
|
|
1. Gebäudewärme: Klimawende im Heizungskeller: Handwerk gegen strikte Verbote
Erst die horrenden Gas- und Heizölpreise in der Energiekrise
2022 und jetzt die neuen Pläne zur Wärmewende von Wirtschaftsminister Robert Habeck
– das Thema Energie
begleitet die Verbraucher auch 2023 weiter. Konkret plant Habeck ein neues Gesetz – Gas- und Ölheizungen sollen schrittweise verboten werden. Der Referentenentwurf
war schon in der ersten Märzwoche über die Medien durchgesickert und löste unter Verbänden und politischer Opposition viel Empörung und zum Teil scharfe Kritik aus.
Schon jetzt ist klar: Selbst ein schrittweises Verbot von Gas- und Ölheizungen bedeutet enorme Kosten für die Eigentümer
in Deutschland. Der Grund: Als Alternative kommen nur klimafreundliche Heizsysteme infrage – also etwa die Wärmepumpe
oder der Anschluss an ein Nah- oder Fernwärmenetz. Allein die Kosten für eine neue Wärmepumpe sind gewaltig – je nach Modell und Arbeitsaufwand ist mit Gesamtkosten
ab 15.000 Euro zu rechnen. Doch hiervon lässt sich der Wirtschaftsminister offenbar nicht beirren und treibt seine Pläne weiter voran.
Schon ab 2024 könnte ein „schrittweises Ölheizungsverbot“ kommen und etliche Verbraucher treffen. Auf insgesamt 95 Seiten erläutert Habeck seine Pläne für Gas- und Ölheizungen – der Gesetzentwurf wurde mittlerweile zur Abstimmung an die Kabinettskollegen verschickt. Damit ist der
offizielle Prozess für ein neues Gesetz eingeleitet. Berichten von "Bild" zufolge ist das Dokument noch einmal etwas überarbeitet worden. Zum Teil auch im Sinne der Verbraucher – das berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa).
Die neuen Details auf einen Blick
- Klassische Gas- und Ölheizungen ohne regenerativen Anteil sollen ab 2024 nicht mehr eingebaut werden.
- Neue Gasheizungen sollen nur noch unter einer Bedingung erlaubt sein: Sie müssen auch mit "grünem Gas" betrieben werden können.
- Neue Gas- oder Ölheizungen müssen mindestens 65 Prozent der bereitgestellten Wärme aus Ökoenergien erzeugen.
- Je nach Alter der Gas- oder Ölheizung soll spätestens ab 2034 ein regenerativer Anteil Pflicht werden – also eine Nachrüst-Pflicht.
- Ab 2045 soll ein komplettes Verbot für Gas- und Ölheizungen greifen.
In der Diskussion um die Wärmewende haben sich auch Installateur-Handwerk und Heizungsindustrie gegen strikte Verbote neuer Gas- und Ölheizungen ausgesprochen. Unmittelbar vor Eröffnung der Weltleitmesse ISH in Frankfurt (13.-17. März) wurde deutlich, dass die Branche ein allzu forsches
Vorgehen der Ampel-Koalition kritisch sehen würde. Die bisher auf dem Tisch liegenden und in der Koalition umstrittenen Vorschläge halten die Experten für unausgegoren.
Die Politik müsse sich bei der Heizwende an den Realitäten des Marktes orientieren und von den Endkunden ausgehen, sagte der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima, Helmut Bramann. Der Handwerksvertreter kritisierte Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne): „Es
gelingt eine Klimawende eher nicht mit einem Fingerschnipsen am Kabinettstisch.“ Auch die Heizungsindustrie zeigte sich unzufrieden mit dem inoffiziellen Entwurf. Er vermisse die Gleichbehandlung anderer erneuerbarer Energieträger wie Holz oder Bio-Gas, sagte Hauptgeschäftsführer Markus Staudt
vom Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH).
Heizungsaustausch könnte Jahrzehnte dauern
Hintergrund ist die Diskussion über einen Gesetzentwurf, der für den Einbau neuer Heizungen ab 2024 verschärfte Regeln vorsieht. Nach einer Übereinkunft der Koalition aus dem Frühjahr 2022 soll von 2024 an möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien
betrieben werden. Dies könnte auf ein De-facto-Verbot neuer Verbrennerheizungen hinauslaufen. Die für viele Eigentümer und Mieter wichtigen Details für Übergang und Betriebsfristen sind aber noch nicht festgelegt.
Die Heizwende ist eine gigantische Aufgabe, vor der Hausbesitzer, Staat, Industrie und Handwerk stehen. „Wir können 21 Millionen Heizungen sicher nicht auf einen Schlag austauschen“, sagte Industrievertreter Staudt. Im vergangenen Jahr waren es unter größten Anstrengungen knapp eine
Million neue Wärmeerzeuger, Anlagen in Neubauten eingeschlossen. Im Vergleich zu den Altheizungen werden damit rund 2 Millionen Tonnen CO2 im Jahr eingespart, wie eine Studie des Instituts für technische Gebäudeausrüstung Dresden zeigt.
Der Haken: Mit fast 600.000 Einheiten stellten die Gasheizungen trotz eines Rückgangs um 8 Prozent immer noch den Löwenanteil. Selbst die „verpönte Ölheizung“ erlebte eine Art Torschluss-Run mit einer Steigerung um 25 Prozent auf 56.500 Geräte. Wärmepumpen erreichten mit einem Plus um
53 Prozent auf 236.000 Geräte zwar den größten Zuwachs, und die Industrie verspricht für nächstes Jahr 500.000 Einheiten. Für einen kompletten Jahresbedarf reicht das aber bei weitem nicht. Andere alternative und nachhaltige Wärmeerzeuger wie Biomasse-Öfen erreichten mit 89.000 Einheiten
einen Marktanteil von 9 Prozent und dürften bei der Klimawende in Gebäuden nur eine nachgeordnete Rolle spielen.
Beim Renovieren ist eine Wärmepumpe nicht immer gefragt
Anders als beim Neubau sind Wärmepumpen im Gebäudebestand auch keine Selbstläufer. Kaum isolierte Außenhüllen und kleine Heizkörper sind schlechte Voraussetzungen für die strombetriebenen Wärmepumpen, die deutlich geringere Vorlauftemperaturen schaffen als herkömmliche Verbrenner. In
engen Siedlungen gilt es zudem, konfliktfreie Standorte für die Außengeräte zu finden, die laut Bosch Geräusche zwischen 30 und 50 Dezibel verursachen können. Besitzer älterer Immobilien zittern vor unübersehbaren Investitionen, wenn beispielsweise statt einer einfachen Gasheizung auf einmal
das Dach neu gedämmt werden muss und zusätzlich eine teure Wärmepumpe samt Stromspeicher und Photovoltaik auf der Liste stehen.
Die Hersteller setzen voll auf die Wärmepumpe, wie auf der Messe deutlich wird. Viessmann aus Nordhessen beispielsweise investiert rund eine Milliarde Euro, baut gerade ein neues Werk für Außengeräte im polnischen Legnica und stellt im heimischen Allendorf alte Gas-Produktionslinien auf die
neue Technik um. „Wir wollen unsere Fertigungskapazitäten für Wärmepumpen bis 2025 versiebenfachen“, sagt Thomas Heim, Chef des Viessmann-Geschäftsbereichs Climate Solutions.
Trotz aller Investitionen sind die Lieferzeiten für Wärmepumpen bei den meisten Herstellern noch lang, besonders bei Wasserspeichern klemmt der Nachschub gewaltig. Trotzdem haben Installationsbetriebe wie der von Uwe Loth in Vellmar bei Kassel bereits seit vielen Monaten alle Hände voll zu
tun. „Ich muss darauf achten, meine Leute nicht zu überlasten“, sagt der hessische Landesinnungsmeister.
Droht ein Fachkräftemangel?
Im Moment haben die Betriebe besonders viele Aufträge für konventionelle Gas- und Ölheizungen, weil viele Eigentümer schnell noch kostengünstigere Lösungen suchen. Aber auch die Nachfrage nach Wärmepumpen steigt beständig, so dass Meister Loth fürchtet: „Wenn die Industrie erst einmal
so richtig liefern kann, könnte es bei uns knapp werden.“ Das Ziel, bis 2030 in Deutschland 6 Millionen Wärmepumpen betriebsbereit zu haben, hält Loth für unrealistisch. Der Handwerks-Zentralverband schätzte im vergangenen Jahr, dass 60.000 Monteure und 26.000 kaufmännische Angestellte
fehlen.
Für den deutschen Gebäudebestand gebe es keine einheitliche Lösung, mahnte Timm Kehler vom Lobby-Verein „Zukunft Gas“, der moderne Gasheizungen als Teil der Lösung begreift. Mindestens die Hälfte der Gebäude hierzulande sei nicht auf dem Stand, dass Wärmepumpen eingebaut werden
könnten. Habecks Gesetzentwurf sei zu scharf, weil „hunderttausende Immobilienbesitzer in erhebliche Mehrinvestitionen getrieben oder mangels Handwerker oder technischer Lösungen vor unlösbare Aufgaben gestellt würden.“ Die hohen Anforderungen führten dazu, dass Modernisierungen zum Luxus
werden und mehr als 500 000 Gasheizungen im Jahr repariert und nicht modernisiert würden. So bleibe man in der Vergangenheit eingeschlossen, statt einen wirksamen Aufbruch zum klimaneutralen Wohnen zu schaffen. (dpa).
Fazit: Was ist aus Sicht des mittelständischen Energiehandels nunmehr zu tun?
- Über UNITI, en2x und VEH werden derzeit alle Möglichkeiten ausgeschöpft, um gemeinsam mit den uns unterstützenden Verbänden wie Haus & Grund oder auch dem SHK-Handwerk die geplanten strengen Vorgaben zu verhindern oder zumindest deutlich abzuschwächen.
- Im Rahmen unserer Presse-
und Öffentlichkeitsarbeit verbreiten wir unsere Argumente auch weiterhin mit dem Ziel, eine breite Bevölkerungsschicht für das Thema zu sensibilisieren, um auf diesem Wege weiter Druck auf die Regierung auszuüben.
- Jeder einzelne Betrieb sollte seine Kunden schnellstens informieren und
auf die Möglichkeit hinweisen, seine Heizung ggf. noch in diesem Jahr zu modernisieren. Zur Unterstützung der Kundenansprache verweisen wir hiermit nochmals auf unser Info-Blatt, das Ihnen entweder als Download über unsere Homepage oder auf Wunsch durch Direktzusendung über unsere
Geschäftsstelle zur Verfügung steht. – Wenn Sie hierfür individuelle Unterstützung benötigen, sprechen Sie uns bitte an.
zurück zum Inhalt |
|
2. 2.000 Euro Heizkosten-Zuschuss für Heizöl, Pellets, Kohle kommt Ende März
Viele Menschen gerade im ländlichen Raum warten auf die vom Bund bereits Mitte Dezember angekündigte staatliche Förderung für das Heizen mit Heizöl, Holz und Pellets, sowie Flüssiggas. Jetzt ist die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern auf der Zielgeraden und wird
voraussichtlich bis Ende März abgestimmt sein.
Im Jahr 2022 hat es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei vielen Energieträgern gegeben. Eine Strom- und eine Gaspreisbremse wurden neben vielen Hilfen für Wohngeldberechtigte bereits umgesetzt. Viele Haushalte, die mit Heizöl, Holzpellets, Kohle oder Flüssiggas heizen,
blieben jedoch außen vor.
Im Dezember 2022 hat der Bundestag dann reagiert und finanzielle Hilfen auch für private Haushalte beschlossen, die mit „nicht leitungsgebundenen Energieträgern“ wie z. B. Holzpellets oder Heizöl heizen. Hierfür sind vom Bund max. 1,8 Milliarden Euro vorgesehen.
Analog zu den Preisbremsen bei Gas und Strom sollen auch bei diesen Energieträgern Mehrkosten abgefedert werden, die über eine Verdopplung des vergangenen Preisniveaus hinausgehen. Bemessungsgrundlage für die finanziellen Hilfen sollen Rechnungen vom 1. Januar 2022 bis zum 1. Dezember 2022
sein.
Die Beantragung und die Auszahlung der Unterstützungsleistungen sollte dabei Aufgabe der Länder sein. Allerdings mussten die Bundesländer sehr lange auf die Klärung offener Fragestellungen durch die Bundesregierung im Zusammenhang der finanziellen Entlastungen von Nutzerinnen und Nutzern von
Heizöl, Holzpellets oder Flüssiggas warten.
Bereits bevor sich Bund und Länder über die konkrete Abwicklung der Auszahlung der bis zu 2.000 Euro Zuschuss zur Heizöl-, Pellets-, Flüssiggas- oder Kohlerechnung einig waren, kündigte Berlin das Programm „Heizkostenhilfe Berlin“ und einen konkreten Starttermin an: Seit dem 31. Januar
2023 können die gut 330.000 Berliner Haushalte, die beim Heizen auf Öl, Pellets oder Kohle angewiesen sind, auf der Website der Investitionsbank Berlin (IBB) einen Antrag stellen.
Für Härtefallhilfen musste ein neuartiges und eigenständiges Hilfsprogramm entwickelt werden
Im Gegensatz zur Strom- und Gaspreisbremse, bei der man auf die vorhandenen Infrastrukturen und Daten der Versorgungsunternehmen zurückgreifen konnte, war laut hessischem Wirtschaftsministerium bei den Härtefallhilfen ein neuartiges und eigenständiges Hilfsprogramm zu entwickeln.
"Diese Aufgabe war nicht so trivial, wie sie auf den ersten Blick erschien. Vor der Freischaltung eines Online-Verfahrens oder der Veröffentlichung von Antragsformularen waren noch einige wesentliche Fragen zur konkreten Ausgestaltung und Abwicklung des Programms zu klären, die mit dem Bund und
den anderen Ländern abzustimmen bzw. in Verwaltungsvereinbarungen aufzunehmen waren", so das Ministerium.
Laut dem Umweltministerium Sachsen-Anhalt ist die Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern aber auf der Zielgeraden und soll voraussichtlich bis Ende März abgestimmt sein. Besonders strittig ist u.a. die Frage, welche Referenzpreise zugrunde gelegt werden. Ist dies geklärt,
könnten ab Anfang April evtl. bereits Anträge gestellt werden.
Wer ist berechtigt?
Grundsätzlich können all diejenigen Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland diese finanzielle Unterstützung beantragen, die zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 sogenannte nicht leitungsgebundene Brennstoffe wie Heizöl, Pellets und Flüssiggas gekauft und deren Kosten sich
mindestens verdoppelt haben.
Anträge sind nur durch Eigentümer:innen oder Verwaltungen bzw. deren Bevollmächtigte zu stellen, die Rechnungen für nichtleitungsgebundene Energieträger (z.B. Öl, Pellets, Flüssiggas) für Feuerstätten bezahlt haben.
Der in Rechnung gestellte Energiepreis muss mindestens um den Faktor 1,7 gegenüber dem Referenzpreis des Jahres 2021 gestiegen sein, um den Zuschuss erhalten zu können. Von Bedeutung sind daher die Referenzpreise, die Ende März feststehen sollten. Eine mögliche Größenordnung bilden die in
der "Heizkostenhilfe Berlin" zugrunde gelegten Referenzpreise.
Tabelle: Referenzpreise der "Heizkostenhilfe Berlin" |
Energieträger |
Referenzpreis 2021 (brutto) |
Mindestpreis 2022 für "Heizkostenhilfe Berlin" |
Heizöl |
0,71 €/l |
> 1,21 €/l |
Pellets |
0,24 €/kg |
> 0,41 €/kg |
Flüssiggas |
0,58 €/l |
> 0,99 €/l |
Kohle |
0,10 €/kg |
> 0,17 €/kg |
Eigentümer:innen oder Verwaltungen, die keine Rechnungen bzw. nur handschriftliche Rechnungen/Lieferbelege oder bar gezahlt haben, sind von einer Antragstellung bislang ausgeschlossen.
Wenn Sie als Mieter selbst ihren Brennstoff kaufen und Sie die Rechnung dafür selbst bezahlen, dann - so der Stand - erhalten Sie die Entlastung direkt.
Die Mehrheit der Mieterinnen und Mieter sollen die Heizkostenhilfe aber im Rahmen der Nebenkostenabrechnung erhalten. In diesem Fall ist es Aufgabe der Eigentümer:innen den Antrag zu stellen und die Entlastung an die Mietparteien weiterzugeben.
Sollte das der Vermieter tun, beantragt er die Entlastung und muss an Eides statt erklären, dass er das Geld an die Mieter und Mieterinnen weiterreicht.
Wie berechnet sich der Zuschuss?
Eigentümer:innen von Gebäuden, die mit Heizöl, Pellets, Kohle, Flüssiggas oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen, können einen Zuschuss-Antrag beim Land stellen. Der Zuschuss beträgt maximal 2.000,00 Euro je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit. Die Bagatellgrenze liegt bei 100
Euro je Wohn- bzw. Gewerbeeinheit.
Der einmalige Heizkosten-Zuschuss beläuft sich auf 80 Prozent der Mehrkosten und kann bis zu 2.000 Euro betragen. Auf Rechnungen für 2022 werden 80 Prozent des jeweils gezahlten Energiepreises als Zuschuss erstattet, der oberhalb des 1,7-fachen des Referenzpreises 2021 liegt.
An folgendem Beispiel können Sie berechnen, wie hoch ihr Zuschuss ausfällt:
- Ein:e Eigentümer:in einer ausschließlich selbstgenutzten Immobilie hat im Jahr 2022 3.000l Heizöl zu einem Preis von 1,59 €/l getankt.
- Die Energieträgerkosten 2022 betrugen demnach 4.770,00 €
- Der Referenzpreis für Heizöl beträgt 0,71 €/l
- Der um den Faktor 1,7 gestiegene Referenzpreis beträgt 1,21 €/l
Bezuschusst werden 80% des gezahlten Preises, welcher über dem Referenzpreis von 1,21 €/l liegt:
- 80% x (1,59 - 1,7 x 0,71) x 3.000 = 919,20 € potenzielle Heizkosten-Hilfe
Quelle: https://www.energie-experten.org/news/2000-euro-heizkosten-zuschuss-fuer-heizoel-pellets-kohle-kommt-ende-maerz
zurück zum Inhalt |
|
3. Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG): Wichtige Erkenntnisse aus zwei UNITI-Online-Workshops für die Branche & neuer Leitfaden der Deutschen Emissionshandelsstelle veröffentlicht
Zusammen mit UNITI führten wir Ende 2022 und Anfang 2023 zwei Online-Workshops zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit insgesamt ca. 140 Teilnehmern durch. Aufgrund der offensichtlichen Bedeutung dieses Themas wurden die wichtigsten Erkenntnisse aus diesen Veranstaltungen nochmals für
Sie zusammengefasst.
Darüber hinaus steht Ihnen der neue Leitfaden der Deutschen Emissionshandelsstelle (DEHST) zum nationalen Emissionshandel zur Verfügung, der u.a. die wichtige Frage einer BEHG-Betroffenheit nochmals sehr gut zusammenfasst.
Wer von den VEH-Mitgliedern diese Informationen in ausführlicher Form erhalten möchte, kann diese formlos unter dem Stichwort „BEHG“ unter der E-Mailadresse info@veh-ev.de bei uns kostenlos anfordern.
zurück zum Inhalt |
|
4. Online-Seminar zum Thema "Aktuelle Anforderungen an das Forderungsmanagement in besonderen Zeiten"
In Kooperation mit CREDITREFORM bieten wir Ihnen ein ca. 1-stündiges Online-Seminar zum Thema „Aktuelle Anforderungen an das Forderungsmanagement in besonderen Zeiten“ an. Vor dem Hintergrund des zunehmend schwierigeren wirtschaftlichen und damit auch finanziellen Risikos steigt das
Ausfallrisiko sowohl bei Gewerbe- als auch Privatkunden. Das Seminar soll Ihnen Hilfestellungen beim Forderungsmanagement geben.
Seminarinhalt:
Aus aktuellem Anlass erhalten Sie in diesem Online-Seminar einen Überblick über die
momentane Situation im Umgang mit offenen Forderungen. Wir sortieren und priorisieren die
Maßnahmen, die jetzt erforderlich sind, um Totalverluste Ihrer Forderungen zu vermeiden. Dies
tun wir vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzeslage. Gleichzeitig erhalten Sie wertvolle
allgemeine Tipps und Empfehlungen für Ihr Forderungsmanagement, die gerade in diesen
Zeiten besonders hilfreich sind.
Agenda:
- Insolvenzsituation der letzten Jahre bis 2023
- Wer ist jetzt besonders gefährdet?
- Womit müssen Gläubiger jetzt rechnen?
- Allgemeines zur Rechnungslegung / Mahnung
- Forderungsmanagement in der aktuellen Krise
Zielgruppe:
Inhaberinnen und Inhaber, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer, Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter aus der Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung
Termin:
Mittwoch, 26.04.2023, 10.00 Uhr – 11.00 Uhr
Referenten:
Tobias Wunderlin und Sebastian Mucha, Creditreform Mannheim Dangmann KG
Anmeldung:
Bitte bis spätestens Mittwoch, 19.4.2023 per Email unter info@veh-ev.de. Sie erhalten danach einen Zugangslink für eine kostenlose Teilnahme.
zurück zum Inhalt |
|
5. Angebot: Heizöl-Kalender (Energiesparkalender) über unseren Kooperationspartner HUD Handels- und Dienstleistungsgesellschaft mbH, Halle
Unter Berücksichtigung der aktuellen und künftigen Entwicklungen im Wärmemarkt ist es aus unserer Sicht besonders wichtig, Ihre Ölheizungskunden mit aktuellen und interessanten Informationen zu versorgen.
Mit dem aktuellen Heizölkalender unter dem Motto „Rund um die Welt 2024“ bieten wir Ihnen die Möglichkeit an, sich bei Ihren Heizölkunden mit einem kleinen „Dankeschön“ in Erinnerung zu bringen und gleichzeitig über die Vorteile der Ölheizung zu informieren.
Deshalb plant die HuD GmbH auch für das Kalenderjahr 2024 einen H E I Z Ö L - K A L E N D E R (ENERGIESPARKALENDER) mit 12 Energietipps rund um die Ölheizung und den Wärmemarkt herauszugeben.
Die Heizöl-Kalender (Energiesparkalender) zeichnen sich durch folgende Spezifika aus:
• Jeden Monat einen „Energietipp vom Energieexperten“ zu ausgewählten Themen rund um die Ölheizung/Wärmemarkt
• Auf der jeweiligen Vorderseite des Monatsblattes Wettereinschätzungen gemäß 100-jährigem Kalender
• Auf der Vorderseite der Papprückwand ein Datenerfassungsblatt zur Kontrolle des Energieverbrauches und der Energiekosten für 3 Jahre und 5 Bereiche
• Auf der Rückseite der Papprückwand Ferientermine 2024/2025
• Individueller Firmeneindruck gemäß Ihren Vorgaben und Wünschen
3-Monatskalender: Der 3-Monatskalender ist ein Werbekalender mit kombiniertem Dreimonatskalendarium und Streifenplaner mit Notizmöglichkeiten für den aktuellen Monat. Natürlich besteht auch weiterhin die Möglichkeit, Ihren individuellen Firmeneindruck auf der Kopfklappe zzgl. eines eigenen
Motives einzudrucken.
Das gesamte Kalenderangebot für 2024 sowie alle weiteren Details (Preise, Rabatte und Termine) stehen im Internet unter www.hud-halle.de.
Haben Sie generell andere Vorstellungen bei Kalendern (hinsichtlich der Größen und Motive), gilt auch hier - sprechen Sie uns an, wir finden gemeinsam eine individuelle Lösung für Sie! Bitte fordern Sie die ausführlichen Informationen und das Bestellformular an.
Ansprechpartnerin: Frau Claudia Müller, Tel.: 0345 / 686 88 38, Fax: 0345 / 560 06 81, E- Mail: mueller@hud-halle.de. |
 |
zurück zum Inhalt |
|
6. Sprechen Sie Ihre Abgeordneten an! Wir unterstützen Sie dabei
Ihren Themen in der Politik Gehör zu verschaffen, ist eine Aufgabe des VEH. Dafür sind wir unter anderem Teil von Beiräten, Anhörungen, laden zu energiepolitischen Hintergrundgesprächen ein und betreiben kontinuierliche Medienarbeit. Hier treten wir in unserer Verbandsrolle auf und werden
als Experten wahrgenommen.
Ergänzend dazu gibt es einen politischen Hebel, den wir nicht in Ihrer Vertretung, sondern nur mit Ihnen bedienen können und den wir gern stärker nutzen würden: Als Stimmberechtigte sowie Meinungsführerinnen und Meinungsführer in Ihren Regionen haben Sie, die VEH-Mitglieder, einen anderen
Anspruch und ein anderes Gewicht gegenüber den Abgeordneten auf Landes- und Bundesebene. Als solche können Sie Ihre Fragen, Sorgen und Wünsche direkt an Ihre Abgeordneten adressieren und das Gespräch suchen. Wie das in der Umsetzung aussehen kann, hat uns VEH-Vorstandsmitglied Michael
Wankmüller berichtet. Wir fassen hier die Kernpunkte zusammen und möchten Sie damit inspirieren, ebenfalls an Ihre Vertreterinnen und Vertreter in den Parlamenten heranzutreten. Dabei unterstützen wir Sie sehr gern!
E-Mail-Adressen recherchieren und regelmäßig kontaktieren
Die Initialzündung gab es für Michael Wankmüller 2017, als bei AVIA klimaneutrales Heizöl eingeführt wurde. Zu diesem Anlass wurden die Abgeordneten der jeweiligen Regionen in Bund und Land, aber auch die thematisch befassten Politiker im Landtag kontaktiert. Seitdem pflegt Michael
Wankmüller einen E-Mail-Verteiler dieses Personenkreises. Wenn er diesem die Realität im Energiehandel (Stichwort Winterdiesel) spiegeln, die Zwänge von Verbrauchern aufzeigen oder die verschiedenen nachhaltigen Technologielösungen vorstellen möchte, sendet Herr Wankmüller eine E-Mail an alle
Personen in seinem Verteiler gleichzeitig.
Persönliche Termine zu aktuellen Verbraucherfragen und Zukunftsthemen
Je nach politischem Lager und aktueller Regierungsrolle erhält er daraufhin Nachfragen, Dank oder auch mal gar keine Reaktion. Bis es zu einem persönlichen Gespräch kommt, gehen meist Monate ins Land. Dennoch, ein persönliches Gespräch im Besprechungszimmer seines Unternehmens, manchmal auch
mit Medienbegleitung, gibt ihm die Möglichkeit, seinen Standpunkt am eindrücklichsten zu vermitteln. Manche Abgeordneten seien interessiert und würden sich auch über seinen Betrieb als Arbeitsgeber und Versorger informieren, andere betrachten diese Termine mit Pressebegleitung als
Wahlkampftermine. Trotzdem werden die Botschaften zu Kompensationen, E-Fuels und für Technologieoffenheit formuliert und wahrgenommen.
Leserbriefe prägen den Diskurs in der Region
Den fruchtbaren Boden für seine Botschaften bereitet Michael Wankmüller vor allem durch Leserbriefe. Verkürzte Darstellungen oder unkritische Berichterstattung nimmt Herr Wankmüller zum Anlass, den entsprechenden Redaktionen einen Leserbrief zukommen zu lassen. In aller Regel würden diese
abgedruckt und sehr wahrscheinlich auch von den Abgeordneten des Wahlkreises zur Kenntnis genommen, vor allem, wenn er sie darin anspricht. Dadurch steige die Motivation der Politikerinnen und Politiker, sich mit seinen Themen zu befassen.
Der VEH unterstützt Sie gern!
Ob es um eine initiale Adressliste geht, den finalen Schliff Ihres Anschreibens oder die Vorbereitung und Begleitung eines Abgeordnetentermins. Wir unterstützen unsere Mitglieder, wenn Sie die Branchenthemen in der politischen Sphäre platzieren möchten und bedanken uns bei allen, die dies
jetzt schon aktiv verfolgen und damit indirekt die Interessen aller Verbandsmitglieder vertreten.
zurück zum Inhalt |
|
7. Übersicht über die zeitliche Befristung der Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots für Mineralöltransporte - Update
Sämtliche Bundesländer verlängerten um den Jahreswechsel 2022/2023 ihre Ausnahmegenehmigungen zur Aufhebung des Sonn- und Feiertagsfahrverbots gemäß § 30 Abs. 3 Satz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung für Mineralöl- (Heizöl, Diesel, Kerosin oder Benzin), Flüssiggas- und Kohletransporte,
inklusive der unmittelbar erforderlichen Leerfahrten (Rechtgrundlage: § 46 Abs. 2 Straßenverkehrs-Ordnung). NRW ergänzte die Transportliste zudem um „AdBlue“. Die Befristung der Fahrverbotsaufhebung ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die nachfolgende Tabelle bietet daher eine
Übersicht bis wann die Aufhebung des Sonn- und Feiertagfahrverbots noch gilt (Stand 13.03.23):
Land |
Gültig bis einschließlich |
Baden-Württemberg
Bayern
Berling
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
NRW
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen |
30.06.
30.06.
30.06.
30.06.
30.04.
30.04.
30.06.
30.04.
30.04.
30.06.
30.04.
30.06.
02.07.
30.06.
30.04.
30.06. |
(Quelle: UNITI-RS TS-RS 27-23 / WM-RS 25-23 / SSt-RS 39-23)
zurück zum Inhalt |
|
8. VEH-Frühjahrstagung am 13. April 2023 in Rauenberg
Unsere traditionelle Frühjahrstagung für alle Mitglieder im VEH findet in diesem Jahr am 13. April 2023 im Ringhotel Winzerhof in Rauenberg statt.
Hier besteht wiederum die Möglichkeit, sich aus „erster Hand“ zu den aktuellen Branchenthemen zu informieren und die Veranstaltung ebenso als „Kontaktbörse“ zu nutzen. Ein wichtiger Tagesordnungspunkt wird dabei sicher die aktuelle Diskussion um das „Verbot von Öl- und Gasheizungen
ab 2024“ sein.
Folgendes Programm ist vorgesehen:
1. Begrüßung / Complianceregeln
2. Informationen und Diskussion zur Marktentwicklung bei flüssigen und festen Brennstoffen
Hans-Jürgen Funke / Dr. Jörg Lenk, VEH
3. Aktuelle und zukünftige Herausforderungen für die Mineralölwirtschaft
Andreas Maier, en2x Wirtschaftsverband Fuels u. Energie
4. Aktuelle und zukünftige Herausforderungen für den Pelletmarkt
Martin Bentele, Geschäftsführer beim Deutschen Energieholz- und Pelletverband (DEPV)
5. Beispielhafte Umsetzung einer autarken Energieversorgung
Henrik Schäfer, SWE Südwestenergie, Pforzheim
6. e-Fox24 – Alternative für Formelpreise
Helmut Buchmann, Kahnau Media GmbH
7. Aus Freude am Additiv…
Dirk Eckert, Gebietsleiter, Innospec Fuel Specialities
8. Weitere aktuelle Themen aus der Verbandsarbeit
9. Schließung der Sitzung
(Änderungen vorbehalten)
Anmeldungen per Email an unsere Geschäftsstelle unter info@veh-ev.de sind noch bis zum 31.03.2023 möglich.
zurück zum Inhalt
|
|
9. VEH-Mitgliederversammlung am 29. Juni 2023 in Eisenach
Die diesjährige Mitgliederversammlung des VEH findet am Donnerstag, 29. Juni 2023 im Vienna House Thüringer Hof Eisenach | Karlsplatz 11 | 99817 Eisenach statt.
Hier informieren wir Sie über die aktuellen Verbandsaktivitäten und Sie können die Kontakte zu den Kolleginnen und Kollegen
pflegen. Zusätzlich bieten wir dieses Jahr eine Führung der Wartburg sowie der Altstadt Eisenachs an.
Die Einladung kommt Ihnen demnächst zu. Schon vorab können Sie unter folgendem Link die Formulare zur Anmeldung und zur Hotelbuchung ausfüllen: Anmeldung und Hotelbuchung
zurück zum Inhalt
|
|
10. Mitgliederversammlung der Gütegemeinschaft Energiehandel am 17./18. April 2023 in Kassel
Die Gütegemeinschaft Energiehandel feierte im letzten Jahr ihr 20jähriges Bestehen. Mit insgesamt über 100 Mitgliedsfirmen im gesamten Bundesgebiet ist sie eine feste Größe in der Familie der Gütegemeinschaften unter dem Dach des RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung.
Ziel ist es, den Mitgliedern die Möglichkeit zu bieten, das RAL Gütezeichen Energiehandel zu erwerben, um damit insbesondere die Attribute von Seriosität, Qualität und Gesetzestreue herauszustellen. Hierfür ist die Erfüllung und Einhaltung eines besonderen und anspruchsvollen Kriterienkatalogs
– ausgedrückt in den Güte- und Prüfbestimmungen – klare Voraussetzung. Nähere Informationen hierzu auch unter www.guetezeichen-energiehandel.de.
Eine gute Möglichkeit, sich über die genauen Inhalte und die Arbeit der Gütegemeinschaft zu informieren, bietet die diesjährige Mitgliederversammlung am 17./18.4.2023 in Kassel, an der auch alle Nichtmitglieder und Firmen des Energiehandels als Gast gerne teilnehmen dürfen.
Ablauf und Programmfolge:
Montag, 17. April 2023
16.00 Uhr: Besichtigung der Firma
Dr.-Ing. Ulrich Esterer GmbH & Co. Fahrzeugaufbauten und Anlagen KG
Bahnhofstraße 18
D-34298 Helsa
Tel.: +49 5605 809-0
Fax: +49 5605 2799
E-Mail: [info@esterer.de]
Internet: [www.esterer.de]
Hier erhalten wir einen Einblick in die Entwicklung und Fertigung eines der führenden Tankfahrzeugbauers in Deutschland im Rahmen einer exklusiven Betriebsbesichtigung.
18.45 Uhr: Treffpunkt am Hotel „Schweizer Hof“, Wilhelmshöher Allee 288, 34131 Kassel und 10minütiger Fußmarsch zum Brauhaus „Zum Rammelsberg“, Rammelsbergstr. 4, 34131 Kassel.
19.00 Uhr: Begrüßungsabend bei einem gemeinsamen Abendessen
Dienstag, 18. April 2023, Hotel Schweizer Hof, Wilhelmshöher Allee 288, 34131 Kassel
9.00 Uhr: Mitgliederversammlung der Gütegemeinschaft Energiehandel
10.30 Uhr: Kaffeepause
11.00 Uhr: Vortragsreihe
- Aktuelle und wichtige Hinweise bei der Beförderung von Mineralölprodukten: Frank Georg Stephan, Gefahrgutberater
- Der Heizöl- und Pelletmarkt aus Sicht eines Internetportal-Anbieters: Oliver Klapschus, Geschäftsführer bei HeizOel24
Ca. 13.00 Uhr: Ende und gemeinsames Mittagessen
Anmeldungen (mit Übernachtungswunsch im Hotel Schweizer Hof in Kassel) bitte per Email bis 27.3.2023 an cicogni@veh-ev.de
zurück zum Inhalt |
|
11. Weitere Termine
- 30.3.2023: VEH-Regionaltagung in Weimar
- 21.6.2023: UNITI Mitgliederversammlung in Berlin
- 29.6.2023: VEH-Mitgliederversammlung in Eisenach
zurück zum Inhalt |
|
Sie können alle Rundschreiben des VEH auch im Mitgliederbereich der Verbands-Website einsehen. Gehen Sie dazu auf die Mitgliederseite und loggen sich mit Ihren persönlichen Zugangsdaten ein.
Sie möchten keine weiteren Rundschreiben des VEH erhalten? Gehen Sie zur Abmeldung auf die Seite http://www.veh-ev.de/rundschreiben/abmeldung.html.
Herausgeber:
Verband für Energiehandel Südwest-Mitte e.V.
Tullastraße 18, 68161 Mannheim Tel.: (0621) 411095, Fax: (0621) 415222, E-Mail: info@veh-ev.de
1. Vorsitzender: Thomas Rundel; 2. Vorsitzender: Henrik Schäfer
Das Rundschreiben dient der Information der Mitglieder und Partner des Verbandes für Energiehandel Südwest-Mitte e.V.
Nachdruck und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des VEH.
|
|