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Rundschreiben 02/2023

  
  

Inhaltsverzeichnis 

  1. Breite Allianz aus Wirtschaft und Politik fordert Marktöffnung für HVO100
  2. UNITI-Fahrsicherheitstrainingsprogramm 2023 an 12 Terminen und fünf Standorten
  3. Elektronische Fassung der Ausgabe 1/2023 des Debattenmagazins energie+Mittelstand
  4. Neue Ausgabe des UNITI-Praxishandbuches 2023 „Beförderung von Mineralölprodukten -- Lehr- und Praxishandbuch für den Fahrzeugführer"
  5. Ankündigung: VEH-Frühjahrstagung am 13. April 2023 in Rauenberg
  6. Neuer Flyer zur „Modernisierung der Ölheizung noch in 2023“ zum Download
  7. Aktueller Stand zum Thema „Heizkosten-Rückerstattung bei Heizöl, Flüssiggas und Holzpellets“
  8. Jahresbilanz 2022 der deutschen Heizungsindustrie (BDH): Modernisierung reduziert CO2-Emissionen um zwei Millionen Tonnen
  9. Wichtige Terminhinweise
  

1. Breite Allianz aus Wirtschaft und Politik fordert Marktöffnung für HVO100

Zahlreiche Verbände u.a. aus dem Mobilitätssektor sowie Fahrzeughersteller wenden sich in einem offenen Brief gemeinsam an die Bundesregierung. Darin fordern Sie, nachhaltige Kraftstoffe, die aus biogenen Rest- und Abfallstoffen gewonnen werden (so genannte HVO, d.h. Hydrotreated Vegetable Oils bzw. hydrierte Pflanzenöle), als Reinkraftstoffe zuzulassen. Der UNITI Bundesverband mittelständischer Mineralölunternehmen e.V. zählt zu den Unterzeichnern des Briefs. Bislang ist HVO in Deutschland nur als geringfügige Beimischung zu fossilem Diesel zugelassen, was jedoch für die Erreichung der Klimaschutzziele völlig unzureichend ist und überdies an der Marktnachfrage vorbeigeht.

Gemäß des deutschen Klimaschutzgesetzes muss der Verkehrssektor in Deutschland bis zum Jahr 2030 seinen Ausstoß an CO2-Emissionen im Vergleich zum Jahr 2019 nahezu halbieren. Zum Erreichen dieser ambitionierten Ziele werden alle verfügbaren Defossilisierungsoptionen benötigt und vor allem muss auch der Kraftfahrzeugbestand, der absehbar auch zukünftig vom Verbrennungsmotor dominiert wird, in die Klimaschutzbemühungen einbezogen werden. „Dafür sind alle klimafreundlichen Kraftstoffe, grünstrombasierte E-Fuels wie auch biogenes HVO, unverzichtbar“, so UNITI-Hauptgeschäftsführer Elmar Kühn.

Aktuell ist HVO allerdings lediglich als geringfügige Beimischung zu fossilem Diesel zugelassen. Der öffentliche Verkauf an der Tankstelle dieses Kraftstoffs in reiner Form, so genanntes HVO100, ist in Deutschland – anders als in vielen anderen Staaten Europas – dagegen nicht zulässig, obwohl HVO100 die gängige Norm DIN EN 15940 für Dieselkraftstoff erfüllt. Dafür bedürfte es auch der Aufnahme dieser Kraftstoffnorm als Anforderung für die Inverkehrbringung in §4 der 10. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchV). Dieser Punkt stellt die Kernforderung der Unterzeichner des offenen Briefs an die Bundesregierung dar. Sie verweisen darauf, dass nahezu alle Fahrzeughersteller HVO100 für die von ihnen produzierten Dieselmotoren freigegeben haben und dass der Kraftstoff aus nachhaltigen Rest- und Abfallstoffen hergestellt wird, also nicht in Konkurrenz zu Futter- und Nahrungsmitteln steht. Mit der rechtlichen Zulassung von HVO100 für den Straßenverkehrssektor könnten die CO2-Emissionen zahlreicher Dieselfahrzeugflotten bereits heute dauerhaft, nachhaltig und kosteneffizient gesenkt werden, heißt es in dem Schreiben.

Für die Aufnahme der Dieselkraftstoffnorm EN 15940 in die 10. BImSchV wäre das Bundesumweltministerium zuständig, welches bislang aber blockiert. „Das steht im eklatanten Widerspruch zu dem von Bundesumweltministerin Lemke vor wenigen Tagen propagierten Ausbau des Einsatzes von Kraftstoffen aus Abfall- und Reststoffen“, so Elmar Kühn von UNITI.

In diesem Zusammenhang hatte Frau Lemke des Weiteren den Willen bekundet, aus Biokraftstoffen basierend auf Nahrungs- und Futtermittelpflanzen bis zum Jahr 2030 aussteigen zu wollen. Kühn kritisiert das: „Wir sind vielmehr auf sämtliche Optionen an grünen Kraftstoffen angewiesen. Den Ausstieg aus einer Kraftstoffoption voranzutreiben und gleichzeitig den Einstieg allen Lippenbekenntnissen zum Trotz in eine andere zu verhindern, lässt den Schluss nahe, dass es dem BMUV nicht um Klimaschutz geht, sondern einmal mehr um den ideologisch intendierten Kampf gegen den Verbrennungsmotor und damit gegen die bezahlbare individuelle Automobilität.“

(Quelle: UNITI-Pressemitteilung 24.1.2023)

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2. UNITI-Fahrsicherheitstrainingsprogramm 2023 an 12 Terminen und fünf Standorten

Das UNITI-Fahrsicherheitstrainingsprogramm 2023 wird in bewährtem Format zwischen Juli und November 2023 angeboten.

Die eintägigen Fahrsicherheitstrainings an den fünf ausgewählten Standorten in Baden-Württemberg (Tuttlingen), Bayern (München/Dachau), NRW (Selm), Schleswig-Holstein (Hohenlockstedt) und in Thüringen (Nordhausen) sind für klassische Mineralöl-TKW-Fahrer und für Fahrer von Gase-Transporten konzipiert. Jeder Teilnehmer erhält ein Zertifikat zum Nachweis des nach BerufskraftfahrerQualifikationsgesetz erforderlichen „Fortbildungsmoduls“.

Für viele kleine und mittlere Unternehmen interessant sind die BALM-Förderprogramme (Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), ehemals BAG), die die Fahrer-Fortbildungskosten um bis zu 35 % reduzieren.

Die ausführlichen Informationen hierzu mit dem speziellen Inhalt, konkreten Terminen sowie Kosten erhalten Sie auf Wunsch von unserer Geschäftsstelle unter dem Stichwort „Fahrsicherheitstraining“ unter info@veh-ev.de.

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3. Elektronische Fassung der Ausgabe 1/2023 des Debattenmagazins energie+Mittelstand

Die Ausgabe 1/2023 des Debattenmagazins „energie+Mittelstand“ liegt in digitaler Form vor und kann im Downloadbereich unserer Homepage unter www.veh-ev. heruntergeladen werden.

Gerne können Sie das elektronische Dokument etwa an Ihre politischen Kontakte übermitteln oder in Ihrer Unternehmenskommunikation einsetzen. Exemplare der Print-Ausgabe sind über unsere Geschäftsstelle zu beziehen.

In diesem Heft beschäftigen sich die Autorinnen und Autoren unter anderem mit Aspekten der sicheren Versorgung mit bezahlbarer Energie sowie mit der Bedeutung und den Perspektiven des Schwerlastverkehrs.

Darüber hinaus können Sie sich auf ein Interview mit Bundesbauministerin Klara Geywitz zur Umsetzung des 65 Prozent-Anteils erneuerbarer Energien beim Einbau neuer Heizungen ab 2024, auf ein Gespräch mit Till Mansmann, Innovationsbeauftragter für grünen Wasserstoff beim Bundesministerium für Bildung und Forschung sowie auf die Kolumne von Prof. Justus Haucap – diesmal zur Technologiepolitik der EU – freuen.

(Quelle: UNITI-RS (TS-RS 16-23) (SSt-RS 23-23) (WM-RS 14-23))

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4. Neue Ausgabe des UNITI-Praxishandbuches 2023 „Beförderung von Mineralölprodukten -- Lehr- und Praxishandbuch für den Fahrzeugführer"

Den Verbandsmitgliedern von UNITI und VEH steht exklusiv die neue 2023er Ausgabe des Lehr- und Praxishandbuches „Beförderung von Mineralölprodukten - Lehr- und Praxishandbuch für den Fahrzeugführer" zur Verfügung.

Dieses Lehr- und Praxishandbuch erscheint in seiner 17. Auflage und gibt in bewährter Art und Weise Hinweise und Antworten auf wichtige Fragen aus dem operativen Tagesgeschäft zur Umsetzung gefahrgutrechtlicher Vorschriften, wie z.B.

• Was ist die richtige Kennzeichnung und Bezettelung?

• Was ist bei der Beförderung von Mineralöl zu beachten?

• Welche Pflichten und Verantwortlichkeiten gibt es?

• Was ist zu tun bei Zwischenfällen? u.v.m.

Das Fachbuch hat sich seit langem auch besonders bei Gefahrgutschulungen und innerbetrieblichen Unterweisungen bewährt. Es ist auf dem neusten Stand und berücksichtigt alle aktuellen gefahrgutrechtlichen Vorschriften.

Der Dank gilt an dieser Stelle den Autoren des Buches, Peter Wiederhold und Frank Georg Stephan - beide Mitglieder des Logistikausschusses der UNITI – sowie allen anderen Mitgliedern des Logistikausschusses für die freundliche Unterstützung.

Dieses exklusive Lehr- und Praxishandbuch können Sie über ein spezielles Bestell-Formular bis zum 28.02.2023 gegen eine Schutzgebühr erwerben. Bitte anfordern unter dem Stichwort „Praxishandbuch 2023“ unter info@veh-ev.de.

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5. Ankündigung: VEH-Frühjahrstagung am 13. April 2023 in Rauenberg

Unsere traditionelle VEH-Frühjahrstagung findet in diesem Jahr am 13. April 2023 (ganztägig) im Hotel „Winzerhof“ in Rauenberg statt.

Hierbei werden wir auf die wichtigsten und aktuellen Branchenthemen eingehen und mit fachkundigen Referenten u.a. folgende Inhalte behandeln:

  • Übersicht über die aktuelle Marktlage bei den Brenn- und Kraftstoffen
  • Brennstoffemissionshandels-Gesetz und CO2-Kostenaufteilungsgesetz
  • Energiekostenentlastung für Heizöl- und Pelletverbraucher
  • Herausforderungen für den Pelletmarkt

Bitte merken Sie sich den Termin bereits heute vor. Eine gesonderte Einladung folgt demnächst.

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6. Neuer Flyer zur „Modernisierung der Ölheizung noch in 2023“ zum Download

Vor dem Hintergrund, dass sich durch die angekündigte Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) die Rahmenbedingungen für die Modernisierung von Heizungsanlagen ab 2024 voraussichtlich noch einmal grundlegend ändern (Einbindung von 65 % erneuerbare Energien beim Austausch von Öl- und Gasheizungsanlagen), halten wir es für ratsam, die Besitzer in erster Linie von älteren Ölheizungsanlagen kurzfristig über die möglichen anstehenden Veränderungen zu informieren, um ihnen die Möglichkeit zu geben, eine in den nächsten Jahren ohnehin anstehende Modernisierung ggf. noch in diesem Jahr und nach den aktuell bestehenden Regelungen durchzuführen. Dabei gibt es zwei Varianten des Flyers:

  • einen speziell für Ölheizungsbesitzer in Baden-Württemberg durch die Beachtung des EWärmeG,
  • einen weiteren für alle übrigen Bundesländer im VEH-Gebiet.

Nach dem Motto: „Modernisieren Sie Ihre Ölheizung noch in diesem Jahr, setzen Sie auf die Zukunft flüssiger Energieträger und sparen Sie damit Energie und eine Menge Geld!“ stellen wir Ihnen diese Flyer gerne als Download über unsere Homepage www.veh-ev.de kostenlos zur Verfügung. Auf Wunsch erhalten Sie diesen Flyer aber auch durch Bestellung unter dem Stichwort „Modernisierungsflyer“ über unsere E-Mail info@veh-ev.de.

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7. Aktueller Stand zum Thema „Heizkosten-Rückerstattung bei Heizöl, Flüssiggas und Holzpellets“

Die Bundesregierung hat eine Entlastung für Haushalte geplant, die mit Heizöl heizen. Was gilt, haben wir hier zusammengefasst.

Am 1. März gelten die Preisbremsen. Die Bundesregierung hat Preisdeckel für Gas, Strom und Fernwärme vorgesehen. Sie sollen bis April 2024 gelten und Millionen Haushalte entlasten.

Anfangs wurden Heizölkunden, sowie Haushalte mit Pellets und Flüssiggasheizungen bei den geplanten Entlastungen nicht berücksichtigt. Dabei nutzen Millionen Haushalte genau diese Energiequellen. Was viele gar nicht auf dem Schirm haben: Die Bundesregierung hat nachgeschärft.

Jetzt gehen die Bundesländer in die Verhandlungen. Das Ziel? Ab März 2023 sollen auch Haushalte, die nicht mit sogenannten "leitungsgebundenen" Brennstoffen heizen, entlastet werden.

Hier noch einmal wesentlichen Punkte:

Haushalte müssen selbst aktiv werden. Anders als bei Gas, Strom oder Fernwärme erfolgt die Erstattung nicht automatisch. Betroffene Haushalte müssen zunächst einen Antrag ausfüllen und einreichen. Zuständig sind die Bundesländer. Möglich, dass die Anträge bei Rathäusern, Landratsämtern, Kreisverwaltungen und Wohnämtern eingereicht werden müssen. Erste Bundesländer ermöglichen auch Online-Anträge – zum Beispiel Berlin.

Die Unterstützung ist gedeckelt. Es gibt bis zu 2000 Euro und es werden nur 80 Prozent der Mehrausgaben erstattet.

Sie müssen zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 Heizöl, Pellets oder Flüssiggas bestellt haben.

Der Einkaufspreis muss sich im Vergleich zum vorherigen Kauf mindestens verdoppelt haben. Sie brauchen die Rechnung aus dem Jahr 2022 und müssen später dann einen Zahlungsnachweis (Kontoauszug) vorlegen. Bei Barzahlung wird eine Quittung benötigt.

Politiker mahnen, dass die Auszahlung betrugsanfällig sein könnte. Daher müssen Antragsstellende eine eidesstattliche Erklärung zur Brennstoffrechnung abgeben.

Es gibt eine Bagatellgrenze. Bei Mehrausgaben von unter 100 Euro hilft der Staat nicht.

Ausschlaggebend ist die Endrechnung für die bestellte Menge Heizöl, Pellets oder Flüssiggas im Jahr 2022.

Die Bundesländer können nun einen Referenzwert festlegen. Das Land Berlin etwa hat diesen schon beschlossen. Damit Haushalte eine Erstattung erhalten, müssen die Verbraucher im Jahr 2022 für den Liter Heizöl mindestens 1,21 Euro pro Liter bezahlt haben. Bei Pellets gilt ein Mindestwert ab 0,41 Euro pro Kilogramm, bei Flüssiggas ein Mindestpreis von 99 Cent pro Liter und bei Kohle ein Preis von über 17 Cent pro Kilogramm.

Besonders hoch fällt die Erstattung für Haushalte aus, die zwischen Anfang und Ende März Heizöl bestellt haben. Sie mussten in vielen Fällen für den Liter ab 1,60 Euro bezahlen. In der Spitze waren es sogar 2,02 Euro pro Liter. Heftige Preissprünge beim Heizöl gab es außerdem zwischen Ende Mai und Anfang Oktober. In der Spitze lag der Preis pro Liter bei 1,71 Euro.

Zum Vergleich: Zwischen Januar 2021 und Dezember 2021 lag der Literpreis Heizöl zwischen 54 und 84 Cent.

Bei Pellets stieg der Durchschnittspreis massiv zwischen Mitte Juli und Mitte Oktober 2022 an. Zeitweise wurden Preise von 56 Cent bis durchschnittlich 77 Cent pro Kilogramm aufgerufen. In der Spitze riefen Betriebe 81 Cent pro Kilogramm lose Holzpellets auf.

Zum Vergleich: Zwischen Januar und Dezember 2021 lag der Kilogrammpreis zwischen 20 und 35 Cent.

Die SPD-Landtagsfraktion im Saarland hat am 14.2.2023 einen Antrag in den Landtag eingebracht. Darin heißt es:

„Der Landtag des Saarlandes fordert die Bundesregierung auf,

- zeitnah eine Bund-Länder-Vereinbarung zur Ausgestaltung des Härtefallfonds für Privathaushalte für nicht leitungsgebundene Energieträger vorzulegen.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) muss eine möglichst bürokratiearme und an Pauschalleistungen orientierte Hilfsstruktur etablieren.

Der Landtag des Saarlandes begrüßt,

- dass die Landesregierung ihrerseits die Voraussetzungen geschaffen hat, um die Hilfen für KMU schnellstmöglich auszuzahlen.“

Wie viele Verbraucher und kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) letztlich in den einzelnen Bundesländern von den Regelungen profitieren können, ist nicht zu beziffern. Es ist jedoch stark zu vermuten, dass die meisten Bezieher von Heizöl, Pellets und Flüssiggas leer ausgehen werden…

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8. Jahresbilanz 2022 der deutschen Heizungsindustrie (BDH): Modernisierung reduziert CO2-Emissionen um zwei Millionen Tonnen

Nach den Daten des Bundesverbandes der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) wuchs der Absatz von Heizungen auf dem deutschen Markt das dritte Jahr in Folge. Durch die Modernisierung von Heizungen reduziere sich der Ausstoß von Kohlendioxid jährlich um bis zu 2,3 Millionen Tonnen. „Fast eine Million in Verkehr gebrachte Wärmeerzeuger sind für den veralteten Anlagenbestand ein wichtiger Schritt in Sachen Klimaschutz“, resümiert BDH-Präsident Jan Brockmann.

Insgesamt haben die Hersteller im vergangenen Jahr 980.000 Wärmeerzeuger ausgeliefert. Den größten Zuwachs gegenüber dem Vorjahr verzeichneten mit einem Plus von 53 Prozent und 236.000 abgesetzten Geräten die Wärmepumpen. Heizsysteme auf Basis von Biomasse, hier insbesondere Pelletheizungen, entwickelten sich mit einem Plus von 17 Prozent und 89.000 abgesetzten Geräten ebenfalls überproportional stark. Dies führt der BDH auf die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) zurück. Mit Beginn des Jahres 2023 sind die Förderbedingungen für Pelletheizungen allerdings deutlich verschärft und die Fördersummen gekürzt worden.

Der Absatz von gasbasierten Heizsystem schrumpfte dagegen um acht Prozent auf 598.000 verkaufte Geräte. Hier machte sich nach Einschätzung des BDH vor allem im ersten Halbjahr eine Unsicherheit bezüglich der Versorgungssicherheit und der Preisentwicklung bemerkbar.

Die zeitweiligen Befürchtungen vor einem Gasmangel sind nach Einschätzung des Verbandes auch die Ursache für den verstärkten Absatz von Ölheizungen auf insgesamt niedrigem Niveau. Im gesamten Jahr 2022 wurden 56.500 ölbasierte Wärmeerzeuger verkauft, ein Plus von 25 Prozent. Dazu erklärte Frederic Leers, Sprecher des BDH: „Öl ist speicherbar und angesichts der Befürchtungen vor einem Gasmangel gibt der Energievorrat im eigenen Haus Sicherheit.“

Im Rahmen der Jahresbilanz berechnete das Institut für Technische Gebäudeausrüstung (ITG) im Auftrag des BDH, wieviel CO2 durch die Modernisierung der veralteten Heizungen im vergangenen Jahr im Gebäudebestand eingespart werden konnte. Unter der Annahme, dass von den 980.000 verkauften Geräten rund 870.000 Anlagen in die Bestandssanierung gingen, kommt das ITG zu dem Ergebnis, dass in Summe und über sämtliche eingebauten Heizungstechnologien hinweg abhängig von der Art der Bilanzierung zwischen 1,9 und 2,3 Millionen Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden konnten. Die Berechnungen zeigen weiter, dass neben dem Austausch veralteter Heizungen vor allem die eingesetzten Energieträger wesentlich für die Einsparungen seien. So leisteten holzbasierte Systeme im Verhältnis zu den Stückzahlen einen überproportionalen Beitrag zu den CO2-Einsparungen.

(Quelle: BDH-Pressemeldung vom 13.2.2023)

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9. Wichtige Terminhinweise

  • 13. - 17.3.2023: ISH Weltleitmesse für Wasser, Wärme, Luft; Messehallen Frankfurt/Main
  • 30.03.2023: VEH-Regionalkonferenz Thüringen in Weimar
  • 13.04.2023: VEH-Frühjahrstagung in Rauenberg
  • 17./18.04.2023: Mitgliederversammlung der RAL-Gütegemeinschaft Energiehandel in Kassel
  • 29.06.2023: VEH-Mitgliederversammlung in Eisenach

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Herausgeber:
Verband für Energiehandel Südwest-Mitte e.V.
Tullastraße 18, 68161 Mannheim
Tel.: (0621) 411095, Fax: (0621) 415222, E-Mail: info@veh-ev.de
1. Vorsitzender: Thomas Rundel; 2. Vorsitzender: Henrik Schäfer

Das Rundschreiben dient der Information der Mitglieder und Partner des Verbandes für Energiehandel Südwest-Mitte e.V. Nachdruck und Vervielfältigung nur mit schriftlicher Genehmigung des VEH.