7. Aktueller Stand zum Thema „Heizkosten-Rückerstattung bei Heizöl, Flüssiggas und Holzpellets“
Die Bundesregierung hat eine Entlastung für Haushalte geplant, die mit Heizöl heizen. Was gilt, haben wir hier zusammengefasst.
Am 1. März gelten die Preisbremsen. Die Bundesregierung hat Preisdeckel für Gas, Strom und Fernwärme vorgesehen. Sie sollen bis April 2024 gelten und Millionen Haushalte entlasten.
Anfangs wurden Heizölkunden, sowie Haushalte mit Pellets und Flüssiggasheizungen bei den geplanten Entlastungen nicht berücksichtigt. Dabei nutzen Millionen Haushalte genau diese Energiequellen. Was viele gar nicht auf dem Schirm haben: Die Bundesregierung hat nachgeschärft.
Jetzt gehen die Bundesländer in die Verhandlungen. Das Ziel? Ab März 2023 sollen auch Haushalte, die nicht mit sogenannten "leitungsgebundenen" Brennstoffen heizen, entlastet werden.
Hier noch einmal wesentlichen Punkte:
Haushalte müssen selbst aktiv werden. Anders als bei Gas, Strom oder Fernwärme erfolgt die Erstattung nicht automatisch. Betroffene Haushalte müssen zunächst einen Antrag ausfüllen und einreichen. Zuständig sind die Bundesländer. Möglich, dass die Anträge bei Rathäusern,
Landratsämtern, Kreisverwaltungen und Wohnämtern eingereicht werden müssen. Erste Bundesländer ermöglichen auch Online-Anträge – zum Beispiel Berlin.
Die Unterstützung ist gedeckelt. Es gibt bis zu 2000 Euro und es werden nur 80 Prozent der Mehrausgaben erstattet.
Sie müssen zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 Heizöl, Pellets oder Flüssiggas bestellt haben.
Der Einkaufspreis muss sich im Vergleich zum vorherigen Kauf mindestens verdoppelt haben. Sie brauchen die Rechnung aus dem Jahr 2022 und müssen später dann einen Zahlungsnachweis (Kontoauszug) vorlegen. Bei Barzahlung wird eine Quittung benötigt.
Politiker mahnen, dass die Auszahlung betrugsanfällig sein könnte. Daher müssen Antragsstellende eine eidesstattliche Erklärung zur Brennstoffrechnung abgeben.
Es gibt eine Bagatellgrenze. Bei Mehrausgaben von unter 100 Euro hilft der Staat nicht.
Ausschlaggebend ist die Endrechnung für die bestellte Menge Heizöl, Pellets oder Flüssiggas im Jahr 2022.
Die Bundesländer können nun einen Referenzwert festlegen. Das Land Berlin etwa hat diesen schon beschlossen. Damit Haushalte eine Erstattung erhalten, müssen die Verbraucher im Jahr 2022 für den Liter Heizöl mindestens 1,21 Euro pro Liter bezahlt haben. Bei Pellets gilt ein Mindestwert ab
0,41 Euro pro Kilogramm, bei Flüssiggas ein Mindestpreis von 99 Cent pro Liter und bei Kohle ein Preis von über 17 Cent pro Kilogramm.
Besonders hoch fällt die Erstattung für Haushalte aus, die zwischen Anfang und Ende März Heizöl bestellt haben. Sie mussten in vielen Fällen für den Liter ab 1,60 Euro bezahlen. In der Spitze waren es sogar 2,02 Euro pro Liter. Heftige Preissprünge beim Heizöl gab es außerdem zwischen
Ende Mai und Anfang Oktober. In der Spitze lag der Preis pro Liter bei 1,71 Euro.
Zum Vergleich: Zwischen Januar 2021 und Dezember 2021 lag der Literpreis Heizöl zwischen 54 und 84 Cent.
Bei Pellets stieg der Durchschnittspreis massiv zwischen Mitte Juli und Mitte Oktober 2022 an. Zeitweise wurden Preise von 56 Cent bis durchschnittlich 77 Cent pro Kilogramm aufgerufen. In der Spitze riefen Betriebe 81 Cent pro Kilogramm lose Holzpellets auf.
Zum Vergleich: Zwischen Januar und Dezember 2021 lag der Kilogrammpreis zwischen 20 und 35 Cent.
Die SPD-Landtagsfraktion im Saarland hat am 14.2.2023 einen Antrag in den Landtag eingebracht. Darin heißt es:
„Der Landtag des Saarlandes fordert die Bundesregierung auf,
- zeitnah eine Bund-Länder-Vereinbarung zur Ausgestaltung des Härtefallfonds für Privathaushalte für nicht leitungsgebundene Energieträger vorzulegen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) muss eine möglichst bürokratiearme und an Pauschalleistungen orientierte Hilfsstruktur etablieren.
Der Landtag des Saarlandes begrüßt,
- dass die Landesregierung ihrerseits die Voraussetzungen geschaffen hat, um die Hilfen für KMU schnellstmöglich auszuzahlen.“
Wie viele Verbraucher und kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) letztlich in den einzelnen Bundesländern von den Regelungen profitieren können, ist nicht zu beziffern. Es ist jedoch stark zu vermuten, dass die meisten Bezieher von Heizöl, Pellets und Flüssiggas leer ausgehen werden…
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