03.11.2022

Energiepreisbremse immer noch lückenhaft

Bestimmungen zu Härtefällen und Entlastungen für Heizölnutzer:innen fehlen

  • Bundeskabinett greift Vorschläge der Expertenkommission auf –bestehende Lücken bzgl. Entlastung von Nutzer:innen von Heizöl bleiben bestehen
  • Abschlussbericht der Expertenkommission dokumentiert Preis für Ölheizungsbetrieb +94 % und damit bisher höher als bei Gasheizungen (+68 %)
  • Ca. 20 Mio. Menschen in Deutschland heizen mit Öl
  • VEH fordert: Kurzfristige Senkung des Mehrwertsteuersatzes auch für Heizöl sowie staatliche Zuschüsse zur letzten Heizölrechnung.

Zum Beschluss des Bundeskabinetts vom 02.11.2022 nimmt der VEH - Verband für Energiehandel Südwest-Mitte e. V. wie folgt Stellung:

Wir begrüßen die Erarbeitung von konkreten Entlastungs­maßnahmen für Bürgerinnen und Bürgern im Zuge der Energiekrise. Im aktuellen Beschluss des Bundeskabinetts wird jedoch die finanzielle Überlastung von ca. 25 Prozent der Menschen in Deutschland – nämlich den Heizölnutzer:innen – beinahe nicht berücksichtigt. Stattdessen verweist das Kabinett im Beschluss auf die Härtefallregelung, zu der sich für Privathaushalte jedoch nur ein wenig aufschlussreicher Absatz unter 2.g findet:

„Auch die Preise anderer Heizmittel (z. B. Öl und Holzpellets) sind gestiegen. Mieterinnen und Mieter, die durch Aufwendungen für die Bevorratung dieser Heizmittel finanziell stark überfordert sind, sollen entlastet werden. Auch für selbstgenutztes Wohneigentum, bei dem die Bevorratung dieser Heizmittel zu unzumutbaren Belastungen führt, ist eine Unterstützung im Sinne einer Härtefallregelung angedacht.“

Erläuterungen, wie diese Härtefallregelung aussehen könnte und was ein Härtefall bei Privathaushalten ist, fehlen bisher gänzlich. Diese Lücken müssen im nun anstehenden Gesetzgebungsprozess gefüllt werden.

Nach unserer Ansicht ist es unbürokratisch möglich, kurzfristig den Mehrwertsteuersatz auf Heizöl auf sieben Prozent zu senken. Zum anderen sollten mindestens 30 Prozent des Betrags der letzten Heizölrechnung durch staatliche Zuschüsse erstattet werden. Nur so kann verhindert werden, dass sowohl Privathaushalte als auch Gewerbe- und Industriebetriebe Gefahr laufen, kurz- oder mittelfristig insolvent zu werden.

Diese Pressemitteilung als PDF-Download.

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