27.08.2012
Die „Hessische Energiespar-Aktion“ informiert:
Seit 15. August 2012 neue Förderkonditionen bei BAFA und kfw
„In den zwei Programmteilen des MAP werden Anlagen für den Bedarf von Ein-, Zwei- und Mehrfamilienhäusern, sowie kleineren öffentlichen und gewerblichen Objekten (über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, BAFA, www.bafa.de) sowie für große Gebäude und für die gewerbliche Nutzung (KfW-Programm Erneuerbare Energien Premium, www.kfw.de) gefördert. Die Änderungen und Neuregelungen im MAP betreffen beide Programmteile: sowohl den Förderteil der Investitionszuschüsse (BAFA) als auch den KfW-Teil für Anlagen im größeren Leistungsbereich“, so Werner Eicke-Hennig, Leiter der Hessischen Energiespar-Aktion“, ein Projekt des Hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.
Die vollständige Pressemitteilung zum Herunterladen.
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